Guten Tag,
es liegt ein auf ein Jahr befristeter Mietvertrag vor, der im Grunde keiner ist. Im Mietvertrag wurden die Gründe aus §575 einfach heruntergezählt ohne Begründung (also keine genaue Beschreibung, obwohl in dem Vordruck sogar steht ,,bitte zwingend ausfüllen"! steht). Außerdem liegt eine alte Mail vor, in der die Vermieterin den befristeten Vertrag als ,,sozusagen Probezeit" genau so beschreibt.
Die neue Vermieterin (GmbH, aber offenkundig Laie oder trickreich, je nach dem) will nun die beiden Mieter loswerden und faselt konstant von einem befristeten Mietvertrag und dass ein neuer Vertrag mit einer Mieterhöhung von 30% unterschrieben werden soll -> sonst wird Wohnung inseriert. Die Mieter sind Studenten, wissen, dass es sich um einen eig. unbefristeten Vertrag handelt und wollen selbstverständlich zum alten Mietvertrag dort wohnen bleiben. Von ihrem Wissen haben Sie der Vermieterin jedoch nichts mitgeteilt, sie warten den Termin beim Amtsgericht zur Beratungshilfe ab, damit sich ein Experte der Sache annimmt.
Wie sollte die Antwort, dass den Forderungen nicht nachgegangen wird, am Besten knackig formuliert werden? Ist die Situation tatsächlich so klar wie beschrieben?
Mit freundlichen Grüßen
Was soll man der Vermieterin schreiben?
7. Oktober 2022
Thema abonnieren
Frage vom 7. Oktober 2022 | 15:32
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)
Was soll man der Vermieterin schreiben?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Oktober 2022 | 16:16
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Von dem was du bisher geschrieben hast: ja.ZitatIst die Situation tatsächlich so klar wie beschrieben? :
Ich würde darauf überhaupt gar nicht reagieren.ZitatWie sollte die Antwort, dass den Forderungen nicht nachgegangen wird, am Besten knackig formuliert werden? :
#2
Antwort vom 7. Oktober 2022 | 20:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119581 Beiträge, 39744x hilfreich)
Zitatsonst wird Wohnung inseriert. :
Kann sie doch gerne machen.
Was soll es die Mieter interessieren?
ZitatWie sollte die Antwort, dass den Forderungen nicht nachgegangen wird, am Besten knackig formuliert werden? :
Ich würde da gar nicht kommunizieren.
ZitatVon ihrem Wissen haben Sie der Vermieterin jedoch nichts mitgeteilt :
Müssen sie auch nicht. Mieter müssen unfähigen Vermieter nicht helfen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. Oktober 2022 | 17:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatKann sie doch gerne machen. :
Was soll es die Mieter interessieren?
Hmm denkst du nicht, dass das die Vermiterin dann den großen Macker machen wird und ,,terrorisiert"?
#4
Antwort vom 9. Oktober 2022 | 20:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119581 Beiträge, 39744x hilfreich)
ZitatHmm denkst du nicht, dass das die Vermiterin dann den großen Macker machen wird und ,,terrorisiert"? :
Keine Ahnung, ich kenne die Vermieterin nicht.
Aber dazu gehören ja auch immer 2, der "Terrorist" und der der es mit sich machen lässt...
#5
Antwort vom 10. April 2023 | 12:31
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)
So Leute, hier mal eine kleine Aufklärung zu dem Fall, ist sicherlich nützlich für Leute die das hier mal lesen und ähnliche Fälle haben:
FAZIT: Forum hat Recht, mein Mietvertrag ist eindeutig unbefristet, alles geklärt.
#6
Antwort vom 10. April 2023 | 14:28
Von
Status: Unbeschreiblich (119581 Beiträge, 39744x hilfreich)
Danke für die Rückmeldung.
Und jetzt?
Schon
266.920
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
29 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten