Was soll man der Vermieterin schreiben?

7. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Rechtler-laie123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Was soll man der Vermieterin schreiben?

Guten Tag,

es liegt ein auf ein Jahr befristeter Mietvertrag vor, der im Grunde keiner ist. Im Mietvertrag wurden die Gründe aus §575 einfach heruntergezählt ohne Begründung (also keine genaue Beschreibung, obwohl in dem Vordruck sogar steht ,,bitte zwingend ausfüllen"! steht). Außerdem liegt eine alte Mail vor, in der die Vermieterin den befristeten Vertrag als ,,sozusagen Probezeit" genau so beschreibt.

Die neue Vermieterin (GmbH, aber offenkundig Laie oder trickreich, je nach dem) will nun die beiden Mieter loswerden und faselt konstant von einem befristeten Mietvertrag und dass ein neuer Vertrag mit einer Mieterhöhung von 30% unterschrieben werden soll -> sonst wird Wohnung inseriert. Die Mieter sind Studenten, wissen, dass es sich um einen eig. unbefristeten Vertrag handelt und wollen selbstverständlich zum alten Mietvertrag dort wohnen bleiben. Von ihrem Wissen haben Sie der Vermieterin jedoch nichts mitgeteilt, sie warten den Termin beim Amtsgericht zur Beratungshilfe ab, damit sich ein Experte der Sache annimmt.

Wie sollte die Antwort, dass den Forderungen nicht nachgegangen wird, am Besten knackig formuliert werden? Ist die Situation tatsächlich so klar wie beschrieben?

Mit freundlichen Grüßen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Rechtler-laie123):
Ist die Situation tatsächlich so klar wie beschrieben?
Von dem was du bisher geschrieben hast: ja.

Zitat (von Rechtler-laie123):
Wie sollte die Antwort, dass den Forderungen nicht nachgegangen wird, am Besten knackig formuliert werden?
Ich würde darauf überhaupt gar nicht reagieren.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Rechtler-laie123):
sonst wird Wohnung inseriert.

Kann sie doch gerne machen.
Was soll es die Mieter interessieren?



Zitat (von Rechtler-laie123):
Wie sollte die Antwort, dass den Forderungen nicht nachgegangen wird, am Besten knackig formuliert werden?

Ich würde da gar nicht kommunizieren.



Zitat (von Rechtler-laie123):
Von ihrem Wissen haben Sie der Vermieterin jedoch nichts mitgeteilt

Müssen sie auch nicht. Mieter müssen unfähigen Vermieter nicht helfen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
DerRechtler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kann sie doch gerne machen.
Was soll es die Mieter interessieren?


Hmm denkst du nicht, dass das die Vermiterin dann den großen Macker machen wird und ,,terrorisiert"?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von DerRechtler):
Hmm denkst du nicht, dass das die Vermiterin dann den großen Macker machen wird und ,,terrorisiert"?

Keine Ahnung, ich kenne die Vermieterin nicht.

Aber dazu gehören ja auch immer 2, der "Terrorist" und der der es mit sich machen lässt...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Rechtler-laie123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

So Leute, hier mal eine kleine Aufklärung zu dem Fall, ist sicherlich nützlich für Leute die das hier mal lesen und ähnliche Fälle haben:

FAZIT: Forum hat Recht, mein Mietvertrag ist eindeutig unbefristet, alles geklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.


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