Hallo,
mein Vermieter hat mich heute darüber informiert, dass er meine Wohnung verkaufen möchte. Ein genaueres Gespräch steht noch aus. Er würde mir die Wohnung aber zum Kauf anbieten. Soweit ich weiß, muss er das auch, da ich als Mieter ein Vorkaufsrecht habe!? Ich möchte die Wohnung aber nicht kaufen und kann sie mir auch nicht kaufen.
Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Vermieter doch eine Frist von 3 Monaten einhalten, oder?
Dann habe ich gesehen, dass es einen § gibt (566 BGB) der heißt, "Kauf bricht Miete nicht". Heißt das, dass wenn ich gerne in der Wohnung bleiben möchte, mir der Vermieter nicht kündigen kann wg. Verkauf (er kann mir ja nicht wg. Eigenbedarf kündigen, wenn er nicht selbst einziehen will)? Muss mich der Käufer dann in der Wohnung wohnen lassen?
Ich habe kein Geld um mir die nächste Zeit einen Umzug zu leisten. Kann ich darauf bestehen, dass der Vermieter meine Umzugskosten übernimmt, wenn er mich unbedingt raus haben will?
Hat jemand mit so einer Situation schonmal Erfahrungen gemacht?
Ich bin für jeden Tip oder Erfahrung dankbar!
Viele Grüße
Promilla
Was tun wenn Vermieter Wohnung verkaufen will?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Ein Vorkaufsrecht besteht i.A. auch nur soweit §577 BGB
anwendbar ist.
Es sei denn es besteht eine weitergehenden Vereinbarund dazu!
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Wenn Du das Gespräch mit dem VM hast, dann erkläre ihm, dass Du die Wohnung nicht kaufen möchtest, auf das Vorkaufsrecht verzichtest, Du Dir allerdings im Moment nicht vorstellen kannst, auszuziehen wegen finanziellem Engpass. Er kann dann entweder dies kommentarlos zur Kenntnis nehmen, oder Dir ein Angebot machen: Summe XY für Auszug, damit sich die Wohnung vielleicht besser verkaufen lässt. In der Regel möchten Leute lieber eine Wohnung kaufen, die nicht vermietet ist, weil sie selbst einziehen möchten und einem Mieter erstmal wegen Eigenbedarf kündigen müssen. Stellt sich dieser Mieter quer, oder ist die Kündigung formell nicht korrekt kommen auf den neuen Eigentümer Probleme zu, die kein Mensch braucht.
Solltest Du erstmal nicht umziehen wollen, oder mag der jetzige VM Dir nichts zahlen, dann bist Du allerdings verpflichtet, Besichtigungstermine für Kaufinteressenten zu zu lassen. Du darfst Dich nicht quer stellen, aber Du musst auch nicht nach der Pfeife des VM tanzen. Er darf Dich nicht heute Abend anrufen, um Dir mitzuteilen, dass morgen ein Interessent kommen wird bzw. musst Du dies nicht zulassen. Am besten wäre es, wenn Du z.B. bei dem Gespräch sagst, dass Du am WE zwischen z.B. 12:00 und 15:00 bereit bist, Interessenten in die Wohnung zu lassen. Er muss Dir jedoch die Termine rechtzeitig mitteilen, damit Du Dich darauf einrichten kannst.
-- Editiert von Dinsche am 28.01.2009 19:23
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