Was will er von mir?Mieterhöhung?

30. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Eiernacken120
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Was will er von mir?Mieterhöhung?

Hallo liebes Forum,

auf der suche nach Antworten bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe auf Hilfe.

Hatte heute folgendes Schreiben im Briefkasten, schreiben kann man es eigentlich nicht nennen es war eine Kopie eines in Handschrift geschriebenes Zweckform Kurzbriefes auf dem folgendes schrieb.

"Sehr geehrter ******************
Nach sehr vielen Jahren die Sie in der *******str. bei mir Wohnen muß ich nun aufgrund der steigenden Kosten wie Grundabgaben,Wassergeld,Müllabfuhr,Straßenreinigung,Hausversicherung,Hausstrom,Teilrenovierung,
eine begrenzte Kostenerhöhung vornehmen.
Dadur wird es erforderlich,ab dem 01.01.2020 einen Aufschlag von 10% vorzunehmen.Bitte merken sie diese Änderungen vor."

Unten drunter stand noch €245* plus 24.50 = €264.50
(*die 245€ sind meine Grundmiete incl. Nebenkosten)
Als Thema war oben im Kurzbriefskopf als Thema Miete angegeben und angekreutz war Erledigung und Kenntnisnahme.

Was will er von mir:-) Hatte eigentlich vor überhaupt nicht darauf zu reagieren.Was meint ihr?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Für mich sieht das aus wie eine Anhebung der NK-Vorauszahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4487x hilfreich)

Rechtlich gesehen ist es auf jeden Fall mal nichts Wirksames. Dafür fehlen nötige Angaben. Bleibt die Frage, ob es nicht dennoch sinnvoll wäre, darauf zu reagieren. Aber dazu müsste man wissen, ob du aktuell unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlst.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eiernacken120
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wie ich schon schrieb Beträgt meine Miete incl. NK 245€
195€ Grundmiete und 50€ NK

Der will ne Mieterhöhung aber Aufgrund der Formulierung und Darlegung des Schreiben dachte ich Ignoriere das schreiben einfach.

was meint er mit begrenzter Kostenerhöhung:-)


-- Editiert von Eiernacken120 am 30.09.2019 19:32

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eiernacken120
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Rechtlich gesehen ist es auf jeden Fall mal nichts Wirksames. Dafür fehlen nötige Angaben. Bleibt die Frage, ob es nicht dennoch sinnvoll wäre, darauf zu reagieren. Aber dazu müsste man wissen, ob du aktuell unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlst.


ja bin unterhalb der Vergleichmiete

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Eiernacken120):
Der will ne Mieterhöhung aber Aufgrund der Formulierung und Darlegung des Schreiben dachte ich Ignoriere das schreiben einfach.


Immer schlechte Idee derartige Dinge zu ignorieren. Für eine Mieterhöhung ist es nicht ausreichend, aber Ihr VM schrieb dass er aufgrund der gestiegenen BK eine Kostenerhöhung vornimmt, von Mieterhöhung steht da nix. Könnten sie natürlich ignorieren, und weiterhin die geringen Vorauszahlungen leisten und dann eben mit der NK-Abrechnung eine hohe Nachforderung ins Haus bekommen ... allerdings den Punkt mit der Teilrenovierung versethe ich nicht.

Wie waren denn in der Vergangenheit die NK-Abrechnungen so?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Eiernacken120):
dachte ich Ignoriere das schreiben einfach.

Kann man machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Eiernacken120):
Grundabgaben,Wassergeld,Müllabfuhr,Straßenreinigung,Hausversicherung,Hausstrom,
Das zahlst du doch alles über die kalten Betriebskosten als Umlage.
Teilrenovierung? von was denn?

Der will keine Mieterhöhung. Der will die Vorauszahlung auf BK erhöhen.

-ICH- würde noch nicht darauf reagieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eiernacken120
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Eiernacken120):
Der will ne Mieterhöhung aber Aufgrund der Formulierung und Darlegung des Schreiben dachte ich Ignoriere das schreiben einfach.


Immer schlechte Idee derartige Dinge zu ignorieren. Für eine Mieterhöhung ist es nicht ausreichend, aber Ihr VM schrieb dass er aufgrund der gestiegenen BK eine Kostenerhöhung vornimmt, von Mieterhöhung steht da nix. Könnten sie natürlich ignorieren, und weiterhin die geringen Vorauszahlungen leisten und dann eben mit der NK-Abrechnung eine hohe Nachforderung ins Haus bekommen ... allerdings den Punkt mit der Teilrenovierung versethe ich nicht.

Wie waren denn in der Vergangenheit die NK-Abrechnungen so?


Wohne seit 10 Jahren hier und habe nie eine NK Abrechnung erhalten:-) (obwohl ich lt. Mietvertrag eine Bekommen müßte)
Hatte dem Vermieter mal darauf angesprochen der meinte nur die NK würden pauschal abgerechnet werden.

Im letzten Jahr gab es ein schalldichtes Fenster wo der grossteil der Kosten aber von der DB getragen wurde.
Das zählt aber eher zu Moderniesierung.Und eine Wand zur Nachbarwohnung wurde mal vor Jahren einseitig gedämpt.Sonst fanden ihr keinerlei Renovierungen Seitens des Vermieters statt.




-- Editiert von Eiernacken120 am 30.09.2019 19:46

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Eiernacken120):
Wohne seit 10 Jahren hier und habe nie eine NK Abrechnung erhalten:-) (obwohl ich lt. Mietvertrag eine Bekommen müßte)
Hatte dem Vermieter mal darauf angesprochen der meinte nur die NK würden pauschal abgerechnet werden.


Nun dann können Sie abwägen. Sie wohnen seit 10 Jahren in einem (vermutlich) ungetrübten MV ohne jegliche Anhebung von irgendwas ... klar könnten SIe das Schreiben ignorieren und darauf hoffen, dass Ihr VM sein Verlangen dann schulterzuckend beiseite legt oder er denkt sich, was ich denke und gibt Gas, letzteres wäre für Sie uU kein monetärer Vorteil

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Eiernacken120):
Hatte dem Vermieter mal darauf angesprochen der meinte nur die NK würden pauschal abgerechnet werden.
Dann ist das eben so... und auch ok.
Vielleicht merkt er noch bis Ende des Jahres, was und wie er mal vermietet hat.

Oder: Man spricht ihn drauf an--- und bietet 10% mehr Betriebskosten an. Wegen der gestiegenen Kosten.
Statt 50,- dann eben 55,-
:wipp:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Auch wenn sich der Vermieter verschwurbelt ausgedrückt hat, so ist es doch ziemlich klar, dass er eine eine Mieterhöhung wünscht. Warum sonst sollte er das hier geschrieben haben:

Zitat:
Unten drunter stand noch €245* plus 24.50 = €264.50


Rechtlich wirksam ist das Ganze natürlich nicht.

Dennoch sollte man überlegen, was einem das Verhältnis zum Vermieter wert ist. Wie genau man damit umgeht hängt daher letztlich auch davon ab, wie man die Persönlichkeit des Vermieters einschätzt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von hh):
Auch wenn sich der Vermieter verschwurbelt ausgedrückt hat, so ist es doch ziemlich klar, dass er eine eine Mieterhöhung wünscht. Warum sonst sollte er das hier geschrieben haben:


Nun zum einen schreibt er nix von Mieterhöhung und zum anderen erklärt er den Verwendungszweck des Erhöhungsbetrages, welcher (anteilig) dazu gedacht ist die gestiegenen Gebühren von Müll etc. (somit Betriebskosten) aufzufangen, das hat nichts mit Mieterhöhung zu tun. ... das mit den Kosten der Teilrenovierung erklärt sich mir immer noch nicht

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
dIe Nebenkosten würden pauschal abgerechnet werden

Pauschal heißt: es gibt keine Abrechnung sondern einen Betrag als Pauschale.
Wie lange gibt es die Pauschale denn schon.
Die kann auch mal angehoben werden mit einer richtigen Aufstellung aller umlegbaren Kosten. ( § 560 Abs. 1 BGB ). Darum geht es hier wohl.
Wenn die Erhöhung angemessen ist, kann man dem zustimmen. Oder man verlangt eine genaue Aufstellung der Kosten.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Nun zum einen schreibt er nix von Mieterhöhung und zum anderen erklärt er den Verwendungszweck des Erhöhungsbetrages, welcher (anteilig) dazu gedacht ist die gestiegenen Gebühren von Müll etc. (somit Betriebskosten) aufzufangen, das hat nichts mit Mieterhöhung zu tun.


Klar kann man sich als Mieter bei so einem Schreiben mit gewisser Berechtigung dumm stellen. Rechtlich stellt das auch kein Problem dar, weil das Schreiben nicht einmal die Grundanforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen erfüllt.

Ich halte es da aber mit dem § 133 BGB. Aus dem Gesamtzusammenhang wird für mich deutlich, dass der Vermieter eine Mieterhöhung verlangt, auch wenn er diese als Kostenerhöhung, bzw. Aufschlag bezeichnet. Ein mehr als deutlicher Hinweis darauf ist dabei die Berechnung "€245* plus 24.50 = €264.50".

Aber selbst wenn man das Schreiben als Mieterhöhungsverlangen einordnet, dann ist es rechtlich gesehen natürlich unwirksam.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von hh):
Aber selbst wenn man das Schreiben als Mieterhöhungsverlangen einordnet, dann ist es rechtlich gesehen natürlich unwirksam.


Wie gesagt, ich sehe da keine Mieterhöhung, und stimme zu, wenn das Schreiben als ein solches Verlangen gedacht war, dann geht es ins Leere.

Auf der anderen Seite würde ich als Mieter mir Gedanken machen, ob ich das Schreiben als solches (egal wie es gedacht war) ignorieren sollte. Gibt ja auch VM die sich dann mal schlau machen, und da wird es dann bei einer Erhöhung von 10 % wohl nicht mehr bleiben Hier gilt es wohl das FÜR und WIDER gegeneinander abzuwägen. Als Mieter würde ich wohl dazu neigen mal mit dem VM zu sprechen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen