Waschmaschine, Nachtstrom, nach 22 Uhr waschen

22. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)
Waschmaschine, Nachtstrom, nach 22 Uhr waschen

Ich wohne seit fast sechs Jahren in der selben Wohnung. Heute kam ein Brief vom Vermieter, ich sollte aufhören nach 22 Uhr Wäsche zu waschen. Es hätten sich mehrere Nachbarn beschwert.

1. Wasche ich so seit sechs Jahren, weil ich Nachtstrom habe. Dazu kommt, dass mein Vermieter mich gerne raushaben würde (lange Geschichte).

2. Könnte es nur die Nachbarin unter mir sein, welche mir im Dez. 2004 sagte, dies wäre aber kein Problem.

3. Sieht es finanziel bei mir nicht so rosig aus und wenn ich mit Tagesstrom waschen müsste, würde mich das Euro 200,00 im Jahr mehr kosten.

4. Ich wasche gerade mal fünf Maschinen im Monat.

Kennt sich da Jemand mit der Rechtslage aus?

-- Editiert von Franceska am 22.03.2005 20:07:22

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Was sagt den eure Hausordnung???

Eine Waschmaschine darf auch mal nach 22 Uhr laufen. Denn sie sollte aus versicherungstechnischen Gründen nur in Anwesenheit der Benutzer betrieben werden, und da bleibt Berufstätigen manchmal eben nur die Nacht zum Waschen.
Nach 22 Uhr darf auch die Wasserspülung laufen, außerdem dürfen Mieter auch noch nach den Tagesthemen baden oder duschen.
... gefunden auf HR-Online.

Auch kommt es oft darauf an, WO die Waschmaschine steht, im WaschKELLER oder in der Wohnung????

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#2
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 80x hilfreich)

Hallo Franceska,

unabhängig davon, ob Du die Wäsche nach 22 Uhr noch waschen darfst, musst Du natürlich auch die Ruhezeiten einhalten.
Das Wasserlaufen dürfte dabei noch nicht das Problem sein, aber spätestens, wenn die Maschine mitten in der Nacht auf Schleudergang geht für mehrere Minuten, würde ich Dir als Nachbarin auch gehörig aufs Dach steigen.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hakky
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 68x hilfreich)

Steht die Waschmaschine in der Wohnung, sollte man nach 22 Uhr nicht mehr waschen und erst recht nicht den Schleudergang einlegen. Steht sie in einem eigens dafür hergerichteten Waschkeller, greift die Hausordnung.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

200 € mehrkosten/ jahr bei 60 Waschgängen/jahr ??

mein tipp: wechsle sofort den stromanbieter

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Tipps. Habe Gestern im Netz gestöbert. Man darf nach 22 Uhr waschen, sollte aber die Anzahl der Machinen aufs minimum halten.

Habe Gestern auch meine Nachbarn befragt. Die Nachbarin neben mir, sowie die über und unter ihr, bekommen meine Waschmaschine nicht mit. Außerdem waschen einige von denen auch nach 22 Uhr und alle drei Nachbarn, wohnen mit mir im selben Haus, seit mindestens 2,5 - 6 Jahren.

Also begab ich mich zu der komischen Nachbarin unter mir, die seit 4 Monaten im Haus wohnt. Sie machte nicht Mal die Tür auf, hörte sich auch leicht paranoid an. Sie regte sich auf sagte, es wäre eine Frechheit, wenn mein Vermieter behaupten würde, sie hätte sich bei ihm über mich beschwert. Auf die Frage, ob es sie wirklich nicht stört, wenn ich nach 22 Uhr wasche, sagte sie, dass es sie absolut nicht stört.

Ich bin mir sicher er weiß von ihr, wann ich wasche. Entweder hat er wiedermal gelogen mit der Hoffnung, mir endlich Eine auswischen zu können, oder sie hat Angst es zuzugeben. So oder so werde ich weiter nach 22 Uhr waschen, da sich ja nach Aussagen aller meiner Nachbarn (über mir wohnt seit 3 Monaten noch keiner), Niemand von denen sich über mich beschwert hat und allen, außer der Komsichen unter mir, glaube ich das auch.

-- Editiert von Franceska am 23.03.2005 19:02:46

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#6
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Kann mir einer kurz erklären, was Nachtstrom ist?

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@ feenkind: Einige Stromanbieter verkaufen ihren Strom in der Nachtzeit zum Sonderpreis (da in dieser Zeit wenig verbraucht wird und die Elektrizitätswerke einen "Überschuß" produzieren).
Für die Abrechnung ist dann ein 2. Stromzähler erforderlich.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bezzi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Franceska,

ich glaube, bei Deiner Rechnung hast Du Dich um ein paar Kommastellen vertan.
Über den Daumen gepeilt verbraucht eine normale Waschmaschine ca. 1 kWh Strom pro Waschgang. Bei Deinen 60 Wäschen im Jahr sind das 60 kWh. Die kWh kostet zum Haupttarif bei mir 12 Cent, das sind 720 CENT oder 7,20 EUR pro Jahr. Wie Du da eine Ersparnis von 200,- EUR machen kannst, bleibt mir ein Rätsel. Wahrscheinlich meinst Du 200 Cent.
Die EUR 2,- /Jahr wäre mir der Hausfrieden allerdings wert.

Gruß

bezzi

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Danke, @ikarus :)

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