Hallo, ich bin auf der suche nach einer rechkräftigen Aussage!
Mein bester Kumpel hat das Problem das er nur an drei Tagen im Monat die Waschmaschine im Keller nutzen darf.
Weil, die Vermieterin meint sie hätte ältere Sicherrungen und hat Angst dass sie überlasten!
lol Brandschutz????
Habt ihr irgendwas Schriftliches für mich?
Gruß
Sonic2K
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Waschmaschine
31. Oktober 2005
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Frage vom 31. Oktober 2005 | 15:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Waschmaschine
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2005 | 16:44
Von
Status: Schüler (237 Beiträge, 14x hilfreich)
Hallo,
nur an 3 Tagen??? *g* Das wäschewaschen darf die Vermieterin nicht verbieten bzw. auf bestimmte Tage festlegen.
Aber das mit den Sicherungen ist auch Quatsch die max. Belastung bleibt gleich egal wie oft die Waschmaschine läuft.
Vielleicht bezahlt sie den Strom und sie will Stromkosten einsparen?!?
Grüße
tomtom
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"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."
-- Editiert von tomtom82 am 31.10.2005 16:52:03
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