Guten Tag,
angenommen Person A ist Mieter einer Wohnung und benutzt eine Waschmaschine, die seit dem Einzug in der Wohnung steht. Nach 7 Jahren funktioniert diese nicht mehr richtig und muss repariert/ersetzt werden. Im Vertrag wird nichts festgehalten, weder Waschmaschine oder sonstige Geräte werden vermerkt.
Kann in diesem Fall davon ausgegangen werden, dass die Waschmaschine Mietsache ist und somit vom Vermieter instandgehalten werden muss? Oder gilt dies nicht wenn es im Mietvertrag nicht erwähnt wird?
Der Mietvertrag ist EXTREM minimal gehalten, wirklich nur mit Raumgröße und Zimmerangaben sowie der Vertragsstart. Es ist ein Vorlagevertrag mit Standardklauseln die am Ende des Vertrags enthalten sind, Angaben wie Hausordnung oder dass der Mieter für Kleinreparaturen aufkommen muss, ich weiß jedoch nicht ob diese Klauseln wirksam sind da diese nicht spezifisch vereinbart worden sind.
Waschmaschine defekt nach 7 Jahren Nutzung - Nichts im Mietvertrag festgehalten - Wer zahlt?
Wie war denn die Übergabe, da muss das Ding doch auch dort gestanden haben?
Zitat :Wie war denn die Übergabe, da muss das Ding doch auch dort gestanden haben?
Die Waschmaschine stand bereits in der Wohnung, als der Mietvertrag geschlossen wurde und die Wohnung übergeben wurde.
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Dass die W' in der Wohnung stand / verblieben ist, macht sie m.E. noch nicht zu einer Mietsache - der Vormieter könnte sie ja einfach stehen gelassen haben.
Was sagt denn der Vermieter dazu?
Die Frage ist doch, ob die Maschine integrierter Bestandteil des Mietvertrages ist, mir fällt da z.B. auch die Vokabel "Leihe" ein.
wirdwerden
Zitat :Dass die W' in der Wohnung stand / verblieben ist, macht sie m.E. noch nicht zu einer Mietsache - der Vormieter könnte sie ja einfach stehen gelassen haben.
Doch, das macht sie zur Mietsache. Alles, was bei Übergabe der Wohnung vorhanden ist, gilt automatisch als mit vermietet.
Wie die Waschmaschine dahin gekommen ist, kann dem Mieter egal sein. Ob die der Vermieter angeschafft hat, oder einer der Vormieter, oder der Weihnachtsmann, spielt einfach keine Rolle.
Einzige Ausnahme ist, wenn dazu explizit etwas vereinbart wurde. Was ja hier wohl nicht der Fall ist.
Deswegen ist die WaMa meiner bescheidenen Meinung nach Teil der Mietsache und den Vermieter trifft die Instandhaltungspflicht.
Zitat :dass der Mieter für Kleinreparaturen aufkommen muss, ich weiß jedoch nicht ob diese Klauseln wirksam sind da diese nicht spezifisch vereinbart worden sind.
Wenn es eine gültige Kleinreparaturklause gibt (um das zu beurteilen, fehlt die Klausel im Wortlaut), kann vielleicht die Reparatur auf den Mieter abgewälzt werden. Aber auch nur dann, wenn das kaputte Teil der Waschmaschine dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt ist. Bei einer WaMa wäre das beispielsweise das Drehrad, oder der Behälter, in den man das Waschmittel füllt, aber nicht die abgenutzten Kohlen.
Auch ich bin der Meinung: Eindeutig Mietsache. Alles, was sich bei Übergabe in der Wohnung befindet, gehört zur Mietsache, sofern es keine anderslautende Regelung gibt. Leihe würde nur dann in Frage kommen, wenn es dazu eine Vereinbarung geben würde.
Der Vermieter möchte keinen Ersatz leisten, weil er meint es ist die Pflicht des Mieters. Ich frage mich auch ob der Aufwand es wert ist, da ein Anwalt auch Geld kostet und das Ganze sich hinziehen wird.
Welche Begründung gibt es dafür an? § 535BGB sagt unter anderem "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.". § 538 BGB wiederum regelt, dass Schäden durch üblichen Gebrauch nicht vom Mieter zu tragen sind. Daher sollte der Vermieter schon einen Grund nennen, wenn er der Meinung ist, der Mieter wäre in der Pflicht.Zitat :weil er meint es ist die Pflicht des Mieters.
Warum sollte ein Anwalt notwendig sein? Du forderst den Vermieter auf, die Waschmaschine innerhalb einer bestimmten Frist reparieren zu lassen. Andernfalls kündigst du an, selber die Reparatur zu beauftragen und die notwendigen Kosten von der Mietzahlung einzubehalten. Rechtlich erlaubt ist das wegen § 536a BGB zusammen mit § 556b BGB.Zitat :Ich frage mich auch ob der Aufwand es wert ist, da ein Anwalt auch Geld kostet und das Ganze sich hinziehen wird.
Zitat :Warum sollte ein Anwalt notwendig sein? Du forderst den Vermieter auf, die Waschmaschine innerhalb einer bestimmten Frist reparieren zu lassen. Andernfalls kündigst du an, selber die Reparatur zu beauftragen und die notwendigen Kosten von der Mietzahlung einzubehalten. Rechtlich erlaubt ist das wegen § 536a BGB zusammen mit § 556b BGB.
Ja mach das unbedingt, würde ich auch machen, wenn ich zuviel Geld hätte für ein Gerichtsverfahren. Da wäre ich mal gespannt auf den Ausgang und denke, dass cauchy sich hier wundern würde.
Was würdest du denn in einem Gerichtsverfahren sagen, wenn der VM meint, bei Übergabe war keine da, ihm gehört sie auch nicht, wenn sie zur Mietsache gehören würde, dann hätte er sie erwähnt, er vemietet maschinenfrei? Fragen über Fragen.
-- Editiert von User am 27. Juni 2025 18:47
Gab es bei der Wohungsübergabe eine besondere schriftlich Erklärung ?
Wie und von wem ist die Wohnungsübergabe damals erfolgt ?
Dem Vermieter ist das Gesetz leider egal, ich habe das Problem seit Jahren mit ihm. Die haben sich geweigert etliche Reparaturen zu zahlen und meckern mich immer an, wenn es Probleme mit der Wohnung gibt, obwohl ich nichts mache.
Das Problem ist halt, dass der Vermieter auch einfach lügen könnte. Wie könnte ich nachweisen, das die Waschmaschine beim Einzug schon in der Wohnung war? Der Vermieter kann einfach sagen "Nein, die Wohnungsübergabe verlief ohne Waschmaschine". Ich sehe da einfach kein Licht am Ende des Tunnels weil es einfach nur Aussage gegen Aussage wäre. Wie gesagt, wird im Mietvertrag kein einziges Gerät aufgeführt, es ist ein sehr minimalistischer Mietvertrag mit kaum angaben, gerade mal Beginn der Miete.
Ich entnehme den gennannten gesetzlichen Bestimmungen nicht, dass ohne ausdrückliche Regelung eine Waschmaschine automatisch Gegenstand des Mietvertrages ist. Etwas anderes ergibt sich bei fest eingebauten Gegenständen, etwa einer Küche oder einem Wandschrank. Das ist eine Waschmaschine aber nicht.
wirdwerden
Aus Sicht des Vermieters (dem ein Gericht vermutlich folgen würde, da nichts gegenteiliges in Mietvertrag oder Übergabeprotokoll steht) wurde die Wohnung ohne Geräte vermietet und übergeben und jetzt evtl. vorhandene Geräte gehören Dir.
Dass Dir jemand eine Waschmaschine geschenkt hat, die Du bis jetzt nutzen konntest, war Dein Glück. Wenn Sie kaputt ist, musst Du sie halt reparieren lassen oder eine neue kaufen - genauso wie wenn Du beim Einzug gleich eine eigene besorgt hättest.
Zitat :Alles, was sich bei Übergabe in der Wohnung befindet, gehört zur Mietsache, sofern es keine anderslautende Regelung gibt.
Sehe ich auch so - aber was will man machen, wenn es keine ausreichenden Beweise gibt, dass sich die WaMa zu Mietbeginn in der Wohnung befand? Die Beweispflicht liegt bei der Fragestellerin.
Rein praktisch: Selbst wenn die Mieterin den Beweis bringen könnte, müsste der Vermieter keine neue WaMa stellen, sondern nur reparieren oder eine gleichwertige gebrauchte WaMa organisieren. Gebrauchte Waschmaschinen gibt es aber überall günstig zu kaufen. Das wäre mir einen Streit nicht wert.
Zitat :Das wäre mir einen Streit nicht wert.
Micr auch nicht. Ich würde eine neue kaufen und die dann nach Auszug mitnehmen
In der bisherigen Darstellung steht, dass der Vermieter der Meinung ist, der Mieter wäre zuständig. Warum sagt er nicht. Insbesondere sagt er nicht, dass die Waschmaschine nicht dem Vermieter gehört. Man hört nur, dass es regelmäßig Stress in diesem Mietverhältnis gibt. Ich halte es nicht für clever, die Waschmaschine des Vermieters zu entsorgen.
Wenn der Mieter keinen neuen Stress will, sollte er mindestens den Vermieter unter Fristsetzung dazu auffordern mitzuteilen, ob das Ding nun dem Vermieter gehört oder nicht.
Zitat :Wie könnte ich nachweisen, das die Waschmaschine beim Einzug schon in der Wohnung war?
Indem Du ihm das bei Übergabe der Wohnung an Dich angefertigte Übergabeprotokoll zitierst, in dem wahrheitsgemäß steht, dass in der Wohnung eine Waschmaschine stand. Solche Dinge gehören da nämlich prinzipiell rein.
Zitat :Indem Du ihm das bei Übergabe der Wohnung an Dich angefertigte Übergabeprotokoll zitierst
Gehen wir mal davon aus, dass da nix von einer Waschmaschine steht, wenn denn überhaupt eines gefertigt wurde.
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