Hallo,
mein Vater zieht in eine Wohnung ein die Saniert wird.
Bei der Begehung mit dem Technischen Leiter hat mein Vater den Wunsch geäußert eine Waschmaschine in der Küche anzuschließen.
Der Technische Leiter sagte das man dafür noch einen Stromanschluss bräuchte und er schaut was man machen kann.
Als Antwort vom Leiter kam: "ich habe mit dem Elektriker telefoniert und der Platz in der Küche reicht nicht für die Waschmaschine, der Anschluss kommt in das Bad."
Ich habe das Gefühl das der keine Lust hat da was zu machen auch wenn die Küche nicht sehr groß ist (ca. 225*225). Woher wollen die Wissen wie groß die Waschmaschine ist? Wir haben nichts gesagt.
Zudem wissen wir aber das in einer anderen Wohnung im Haus ein Mieter eine Spülmaschine in der Küche hat.
Der Anschluss einer Spülmaschine und Waschmaschine ist in der Regel gleich.
Wir möchten den Waschmaschinenanschluss in der Küche haben.
Gibt es da etwas Rechtliches worauf wir uns stützen können?
Würde mich sehr über eure Hilfe Freuen.
Waschmaschine in Küche abgelehnt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Eigentum oder Mietwohnung?
Bei Eigentum, sagt einfach das ihr den Anschluss dort haben wollt.
Bei Mietwohnung, wie kommt man auf die Idee dort mitreden zu dürfen?
Ein Gefühl ist leider nicht viel wert, aber die wissen schon sehr genau, wie groß Waschmaschinen sind.ZitatIch habe das Gefühl das der keine Lust hat da was zu machen auch wenn die Küche nicht sehr groß ist (ca. 225*225). Woher wollen die Wissen wie groß die Waschmaschine ist? :
Das macht Sinn.ZitatZudem wissen wir aber das in einer anderen Wohnung im Haus ein Mieter eine Spülmaschine in der Küche hat. :
Ja, aber darum geht es nicht.ZitatDer Anschluss einer Spülmaschine und Waschmaschine ist in der Regel gleich. :
Was steht denn im Mietvertrag? Ist überhaupt Mitsprache bei der Sanierung bzgl. Sonderwünsche vorgesehen?ZitatGibt es da etwas Rechtliches worauf wir uns stützen können? :
Vielleicht kommt standardmäßig ein Spülmaschinenanschluss in die Küche?
Vielleicht kommt standardmäßig ein WM-Anschluss ins Bad?
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ZitatEin Gefühl ist leider nicht viel wert, aber die wissen schon sehr genau, wie groß Waschmaschinen sind. :
Deine Aussage kann nicht Stimmen.
Es gibt Toplader, Frontlader, Mini-Waschmaschinen etc.. die haben unterschiedliche Größen.
Gehe mal auf Google und Recherchier mal wenn du mir nicht glaubst.
Außerdem ist es ja auch abhängig wie Groß die anderen Küchenmöbel sind. Zudem haben wir selber gemessen und da passt eine Waschmaschine egal ob Standardgröße oder Mini.
Und zweitens, wenn in anderen Wohnungen Spülmaschinen/Waschmaschinen in der Küche (Größe Küche Identisch im ganzen Haus) sind dann kann man nicht sagen das kein Platz ist.
ZitatWas steht denn im Mietvertrag? Ist überhaupt Mitsprache bei der Sanierung bzgl. Sonderwünsche vorgesehen? :
Man hat uns die Begehung angeboten um etwaige Wünsche zu äußern.
Das wurde Telefonisch besprochen. Nichts Schriftliches.
ZitatVielleicht kommt standardmäßig ein Spülmaschinenanschluss in die Küche? :
Wenn ein Spülmaschinenanschluss in die Küche kommt, dann können wir auch eine Waschmaschine anschließen da Anschlüsse gleich. Es kommt aber kein Spülmaschinenanschluss hin.
ZitatVielleicht kommt standardmäßig ein WM-Anschluss ins Bad? :
Ja. Im Bad kommt ein WM-Anschluss.
Die Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen gehört doch zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung und darf doch nicht generell ausgeschlossen werden, oder?
Nur mal so als Laie:
Eine Waschmaschine benutzt auch den Abfluss der Küchenspüle oder braucht die einen direkt in der Wand?
Wenn das am normalen Siphon mit geht, dann braucht es doch da keinen extra Anschluss?
ZitatDie Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen gehört doch zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung und darf doch nicht generell ausgeschlossen werden, oder? :
Die Waschmaschine wird nicht ausgeschlossen, nur der Wunsch mit dem Küchenanschluss wird nicht erfüllt.
Häufig sind Waschmaschinen nur in einem Waschraum im Keller erlaubt, wenn so einer vorhanden ist.
Was stört ihren Vater am Standort Bad?
ZitatMan hat uns die Begehung angeboten um etwaige Wünsche zu äußern. :
Wünsche muss keiner erfüllen.
ZitatDie Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen gehört doch zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung und darf doch nicht generell ausgeschlossen werden, oder? :
Richtig.
Trifft hier aber nicht zu, insofern muss man darüber nicht nachdenken.
ZitatWoher wollen die Wissen wie groß die Waschmaschine ist? Wir haben nichts gesagt. :
Ganz einfach: die Bandbreiten der Größen sind inoffiziell genormt.
Zitatda passt eine Waschmaschine egal ob Standardgröße oder Mini. :
Nur das andere Mieter das bei so einer kleinen Küche wohl anders sehen. Und dann investiert man keine kosten in einen nutzlosen Anschluss.
Das ist klar und habe auch nicht etwas anderes behauptet. Ich habe nur eine Information zur vorhergehenden Frage gegeben.ZitatWünsche muss keiner erfüllen. :
Ich möchte meinen Vater eine Spülmaschine schenken. Trifft jetzt der Sachverhalt zu?ZitatZitat (von Primax750): :
Die Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen gehört doch zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung und darf doch nicht generell ausgeschlossen werden, oder?
Richtig.
Trifft hier aber nicht zu, insofern muss man darüber nicht nachdenken.
ZitatZitat (von Primax750): :
Woher wollen die Wissen wie groß die Waschmaschine ist? Wir haben nichts gesagt.
Ganz einfach: die Bandbreiten der Größen sind inoffiziell genormt.
Bitte um Quelle.
Es gibt eine genormte Maße für Waschmaschinen und zwar für Front, Toplader und Kompakt-WA.
Also für 3 verschiedene Typen mit verschiedenen Maßen.
Von daher ist es durchaus berechtigt mal vorher nachzufragen.
Findet Ihr die Antwort vom Technischen Leiter das Sie so in Ordnung ist?
Natürlich kann man so Antworten aber mir sagt die Antwort aus das da Desinteresse ist.
Das ist es was mich Ärgert.
Professionell und Höflich wäre es wenn man wenigstens vorher fragen würde.
Gibt es nun bei dem Sachverhalt das wir eine Waschmaschine und Spülmaschine haben wollen etwas Rechtliches worauf wir uns Stützen können?
Doch, meine Aussage stimmt und die war:ZitatDeine Aussage kann nicht Stimmen. :
die wissen schon sehr genau, wie groß Waschmaschinen sind.
Dass es unterschiedliche WM-Typen gibt, weiß ich und die auch, ebenso wie du und ganz ohne googeln.
Aha, nur in eurer kleinen Küche gehts nicht?---Das wäre tatsächlich ein neuer Aspekt.ZitatZudem haben wir selber gemessen und da passt eine Waschmaschine egal ob Standardgröße oder Mini. Und zweitens, wenn in anderen Wohnungen Spülmaschinen/Waschmaschinen in der Küche (Größe Küche Identisch im ganzen Haus) :
Ich erkenne nichts. Wünsche müssen nicht erfüllt werden.ZitatGibt es nun bei dem Sachverhalt das wir eine Waschmaschine und Spülmaschine haben wollen etwas Rechtliches worauf wir uns Stützen können? :
Nachfrage:
Ihr wollt WM+Spülmaschine in der Küche installieren--- in anderen gleichen Küchen geht das.
Wie ? Gar nicht? Nur 1 WM-Anschluss im Bad?ZitatEs kommt aber kein Spülmaschinenanschluss :
Irgendwie ist hier der Wurm drin.
ZitatZitat (von Primax750): :
Zudem haben wir selber gemessen und da passt eine Waschmaschine egal ob Standardgröße oder Mini. Und zweitens, wenn in anderen Wohnungen Spülmaschinen/Waschmaschinen in der Küche (Größe Küche Identisch im ganzen Haus)
Aha, nur in eurer kleinen Küche gehts nicht?---Das wäre tatsächlich ein neuer Aspekt.
Genau.
"Die Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung und darf demnach in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht generell ausgeschlossen werden. Denn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache umfasst grundsätzlich auch das Aufstellen einer Spül- und/oder Waschmaschine in der Wohnung und kann deshalb nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes vom Vermieter untersagt werden."ZitatZitat (von Primax750): :
Gibt es nun bei dem Sachverhalt das wir eine Waschmaschine und Spülmaschine haben wollen etwas Rechtliches worauf wir uns Stützen können?
Ich erkenne nichts. Wünsche müssen nicht erfüllt werden.
Quelle: https://www.anwaltonline.com/mietrecht/tipps/1320/waschmaschine-_-spuelmaschine
Ich finde aber den Gesetzestext nicht. Deswegen erhoffte ich hier Hilfe auch von Fachkundigen.
ZitatNachfrage: :
Ihr wollt WM+Spülmaschine in der Küche installieren--- in anderen gleichen Küchen geht das.
Zitat (von Primax750):
Es kommt aber kein Spülmaschinenanschluss
Wie ? Gar nicht? Nur 1 WM-Anschluss im Bad?
Irgendwie ist hier der Wurm drin.
Wir wollen jetzt einen WM-Anschluss im Bad. Da kommt auch ein solcher Anschluss hin.
In der Küche soll ein Anschluss für die Spülmaschine hin.
Das ist aber vom Vermieter nicht geplant.
Wir wissen aber das im Haus es Mieter gibt die das haben.
Mal aus mieterrechtlicher Sicht.
Ein Mieter will eine Wohnung mieten und in dieser in der Küche eine Waschmaschine aufstellen. Die Wohnung
wird gerade umgebaut und der Mieter erkennt, daß die erforderlichen Anschlüsse (geht es eigentlich um den Strom- oder Wasseranschluß oder den Kanalablauf) an dem beabsichtigten Stellplatz nicht geplant sind.
Der Vermieter lehnt die Schaffung des/der Anschlüsse in der Küche aber ab.
Ob bereits ein Mietvertrag abgeschlossen wurde habe ich nicht erkannt. Wenn ja, ist es sicher ein Vertrag ohne Zusage eines Stellplatzes für eine Waschmaschine in der Küche. Sonst gäbe es ja keine Diskussion.
Wenn nein, kann der Mieter den Vermieter nicht zwingen, sein Mietvertragsangebot zu erweitern. Der BGH hat zwar in einer Entscheidung über die Stromsicherungen entscheiden, für welche Geräte zwingend eine Anschlußmöglchkeit in der Wohnung vorhanden sein müssen, eine Waschmaschinen gehört aber nicht dazu.
ZitatGibt es da etwas Rechtliches worauf wir uns stützen können? :
Nein, es war ein Entgegenkommen vom VM evtl. eure Wünsche mit einzubeziehen. Nehmt den Anschluss im Bad.
ZitatDie Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung und darf demnach in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht generell ausgeschlossen werden. :
Wird ja auch nicht ausgeschlossen.
ZitatIn der Küche soll ein Anschluss für die Spülmaschine hin. :
Das ist aber vom Vermieter nicht geplant.
Dann müsst ihr die Küche so bauen lassen, dass dies möglich ist.
ZitatIch möchte meinen Vater eine Spülmaschine schenken. Trifft jetzt der Sachverhalt zu? :
Nö.
ZitatBitte um Quelle. :
Gerne, hier z.B.
ZitatEs gibt eine genormte Maße für Waschmaschinen und zwar für Front, Toplader und Kompakt-WA. :
ZitatFindet Ihr die Antwort vom Technischen Leiter das Sie so in Ordnung ist? :
Juristisch gesehen ja.
ZitatDie Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung und darf demnach in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht generell ausgeschlossen werden. :
Ist hier ja nicht der Fall.
ZitatIch finde aber den Gesetzestext nicht :
Verständlich, denn den gibt es in der Form ja auch nicht.
Das ist die Meinung von irgendwem, der noch nicht einmal seinen Namen unter dieses Geschriebene setzen mochte.
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