Waschmaschine in Küche abgelehnt

8. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)
Waschmaschine in Küche abgelehnt

Hallo,
mein Vater zieht in eine Wohnung ein die Saniert wird.
Bei der Begehung mit dem Technischen Leiter hat mein Vater den Wunsch geäußert eine Waschmaschine in der Küche anzuschließen.
Der Technische Leiter sagte das man dafür noch einen Stromanschluss bräuchte und er schaut was man machen kann.
Als Antwort vom Leiter kam: "ich habe mit dem Elektriker telefoniert und der Platz in der Küche reicht nicht für die Waschmaschine, der Anschluss kommt in das Bad."

Ich habe das Gefühl das der keine Lust hat da was zu machen auch wenn die Küche nicht sehr groß ist (ca. 225*225). Woher wollen die Wissen wie groß die Waschmaschine ist? Wir haben nichts gesagt.
Zudem wissen wir aber das in einer anderen Wohnung im Haus ein Mieter eine Spülmaschine in der Küche hat.
Der Anschluss einer Spülmaschine und Waschmaschine ist in der Regel gleich.
Wir möchten den Waschmaschinenanschluss in der Küche haben.

Gibt es da etwas Rechtliches worauf wir uns stützen können?
Würde mich sehr über eure Hilfe Freuen.



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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Eigentum oder Mietwohnung?

Bei Eigentum, sagt einfach das ihr den Anschluss dort haben wollt.
Bei Mietwohnung, wie kommt man auf die Idee dort mitreden zu dürfen?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Primax750):
Ich habe das Gefühl das der keine Lust hat da was zu machen auch wenn die Küche nicht sehr groß ist (ca. 225*225). Woher wollen die Wissen wie groß die Waschmaschine ist?
Ein Gefühl ist leider nicht viel wert, aber die wissen schon sehr genau, wie groß Waschmaschinen sind.
Zitat (von Primax750):
Zudem wissen wir aber das in einer anderen Wohnung im Haus ein Mieter eine Spülmaschine in der Küche hat.
Das macht Sinn.
Zitat (von Primax750):
Der Anschluss einer Spülmaschine und Waschmaschine ist in der Regel gleich.
Ja, aber darum geht es nicht.
Zitat (von Primax750):
Gibt es da etwas Rechtliches worauf wir uns stützen können?
Was steht denn im Mietvertrag? Ist überhaupt Mitsprache bei der Sanierung bzgl. Sonderwünsche vorgesehen?

Vielleicht kommt standardmäßig ein Spülmaschinenanschluss in die Küche?
Vielleicht kommt standardmäßig ein WM-Anschluss ins Bad?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)


Zitat (von Anami):
Ein Gefühl ist leider nicht viel wert, aber die wissen schon sehr genau, wie groß Waschmaschinen sind.

Deine Aussage kann nicht Stimmen.
Es gibt Toplader, Frontlader, Mini-Waschmaschinen etc.. die haben unterschiedliche Größen.
Gehe mal auf Google und Recherchier mal wenn du mir nicht glaubst.
Außerdem ist es ja auch abhängig wie Groß die anderen Küchenmöbel sind. Zudem haben wir selber gemessen und da passt eine Waschmaschine egal ob Standardgröße oder Mini.
Und zweitens, wenn in anderen Wohnungen Spülmaschinen/Waschmaschinen in der Küche (Größe Küche Identisch im ganzen Haus) sind dann kann man nicht sagen das kein Platz ist.

Zitat (von Anami):
Was steht denn im Mietvertrag? Ist überhaupt Mitsprache bei der Sanierung bzgl. Sonderwünsche vorgesehen?

Man hat uns die Begehung angeboten um etwaige Wünsche zu äußern.
Das wurde Telefonisch besprochen. Nichts Schriftliches.
Zitat (von Anami):
Vielleicht kommt standardmäßig ein Spülmaschinenanschluss in die Küche?

Wenn ein Spülmaschinenanschluss in die Küche kommt, dann können wir auch eine Waschmaschine anschließen da Anschlüsse gleich. Es kommt aber kein Spülmaschinenanschluss hin.
Zitat (von Anami):
Vielleicht kommt standardmäßig ein WM-Anschluss ins Bad?

Ja. Im Bad kommt ein WM-Anschluss.

Die Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen gehört doch zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung und darf doch nicht generell ausgeschlossen werden, oder?

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#4
 Von 
hausaufgmx
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Nur mal so als Laie:
Eine Waschmaschine benutzt auch den Abfluss der Küchenspüle oder braucht die einen direkt in der Wand?
Wenn das am normalen Siphon mit geht, dann braucht es doch da keinen extra Anschluss?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Primax750):
Die Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen gehört doch zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung und darf doch nicht generell ausgeschlossen werden, oder?

Die Waschmaschine wird nicht ausgeschlossen, nur der Wunsch mit dem Küchenanschluss wird nicht erfüllt.
Häufig sind Waschmaschinen nur in einem Waschraum im Keller erlaubt, wenn so einer vorhanden ist.
Was stört ihren Vater am Standort Bad?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120140 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von Primax750):
Man hat uns die Begehung angeboten um etwaige Wünsche zu äußern.

Wünsche muss keiner erfüllen.



Zitat (von Primax750):
Die Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen gehört doch zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung und darf doch nicht generell ausgeschlossen werden, oder?

Richtig.
Trifft hier aber nicht zu, insofern muss man darüber nicht nachdenken.



Zitat (von Primax750):
Woher wollen die Wissen wie groß die Waschmaschine ist? Wir haben nichts gesagt.

Ganz einfach: die Bandbreiten der Größen sind inoffiziell genormt.



Zitat (von Primax750):
da passt eine Waschmaschine egal ob Standardgröße oder Mini.

Nur das andere Mieter das bei so einer kleinen Küche wohl anders sehen. Und dann investiert man keine kosten in einen nutzlosen Anschluss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wünsche muss keiner erfüllen.
Das ist klar und habe auch nicht etwas anderes behauptet. Ich habe nur eine Information zur vorhergehenden Frage gegeben.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Primax750):
Die Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen gehört doch zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung und darf doch nicht generell ausgeschlossen werden, oder?

Richtig.
Trifft hier aber nicht zu, insofern muss man darüber nicht nachdenken.
Ich möchte meinen Vater eine Spülmaschine schenken. Trifft jetzt der Sachverhalt zu?

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Primax750):
Woher wollen die Wissen wie groß die Waschmaschine ist? Wir haben nichts gesagt.

Ganz einfach: die Bandbreiten der Größen sind inoffiziell genormt.

Bitte um Quelle.
Es gibt eine genormte Maße für Waschmaschinen und zwar für Front, Toplader und Kompakt-WA.
Also für 3 verschiedene Typen mit verschiedenen Maßen.
Von daher ist es durchaus berechtigt mal vorher nachzufragen.

Findet Ihr die Antwort vom Technischen Leiter das Sie so in Ordnung ist?
Natürlich kann man so Antworten aber mir sagt die Antwort aus das da Desinteresse ist.
Das ist es was mich Ärgert.
Professionell und Höflich wäre es wenn man wenigstens vorher fragen würde.

Gibt es nun bei dem Sachverhalt das wir eine Waschmaschine und Spülmaschine haben wollen etwas Rechtliches worauf wir uns Stützen können?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Primax750):
Deine Aussage kann nicht Stimmen.
Doch, meine Aussage stimmt und die war:
die wissen schon sehr genau, wie groß Waschmaschinen sind.
Dass es unterschiedliche WM-Typen gibt, weiß ich und die auch, ebenso wie du und ganz ohne googeln.
Zitat (von Primax750):
Zudem haben wir selber gemessen und da passt eine Waschmaschine egal ob Standardgröße oder Mini. Und zweitens, wenn in anderen Wohnungen Spülmaschinen/Waschmaschinen in der Küche (Größe Küche Identisch im ganzen Haus)
Aha, nur in eurer kleinen Küche gehts nicht?---Das wäre tatsächlich ein neuer Aspekt.
Zitat (von Primax750):
Gibt es nun bei dem Sachverhalt das wir eine Waschmaschine und Spülmaschine haben wollen etwas Rechtliches worauf wir uns Stützen können?
Ich erkenne nichts. Wünsche müssen nicht erfüllt werden.

Nachfrage:
Ihr wollt WM+Spülmaschine in der Küche installieren--- in anderen gleichen Küchen geht das.
Zitat (von Primax750):
Es kommt aber kein Spülmaschinenanschluss
Wie ? Gar nicht? Nur 1 WM-Anschluss im Bad?

Irgendwie ist hier der Wurm drin.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Primax750):
Zudem haben wir selber gemessen und da passt eine Waschmaschine egal ob Standardgröße oder Mini. Und zweitens, wenn in anderen Wohnungen Spülmaschinen/Waschmaschinen in der Küche (Größe Küche Identisch im ganzen Haus)
Aha, nur in eurer kleinen Küche gehts nicht?---Das wäre tatsächlich ein neuer Aspekt.

Genau.
Zitat (von Anami):
Zitat (von Primax750):
Gibt es nun bei dem Sachverhalt das wir eine Waschmaschine und Spülmaschine haben wollen etwas Rechtliches worauf wir uns Stützen können?
Ich erkenne nichts. Wünsche müssen nicht erfüllt werden.
"Die Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung und darf demnach in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht generell ausgeschlossen werden. Denn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache umfasst grundsätzlich auch das Aufstellen einer Spül- und/oder Waschmaschine in der Wohnung und kann deshalb nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes vom Vermieter untersagt werden."
Quelle: https://www.anwaltonline.com/mietrecht/tipps/1320/waschmaschine-_-spuelmaschine
Ich finde aber den Gesetzestext nicht. Deswegen erhoffte ich hier Hilfe auch von Fachkundigen.

Zitat (von Anami):
Nachfrage:
Ihr wollt WM+Spülmaschine in der Küche installieren--- in anderen gleichen Küchen geht das.
Zitat (von Primax750):
Es kommt aber kein Spülmaschinenanschluss
Wie ? Gar nicht? Nur 1 WM-Anschluss im Bad?

Irgendwie ist hier der Wurm drin.

Wir wollen jetzt einen WM-Anschluss im Bad. Da kommt auch ein solcher Anschluss hin.
In der Küche soll ein Anschluss für die Spülmaschine hin.
Das ist aber vom Vermieter nicht geplant.
Wir wissen aber das im Haus es Mieter gibt die das haben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Mal aus mieterrechtlicher Sicht.
Ein Mieter will eine Wohnung mieten und in dieser in der Küche eine Waschmaschine aufstellen. Die Wohnung
wird gerade umgebaut und der Mieter erkennt, daß die erforderlichen Anschlüsse (geht es eigentlich um den Strom- oder Wasseranschluß oder den Kanalablauf) an dem beabsichtigten Stellplatz nicht geplant sind.
Der Vermieter lehnt die Schaffung des/der Anschlüsse in der Küche aber ab.
Ob bereits ein Mietvertrag abgeschlossen wurde habe ich nicht erkannt. Wenn ja, ist es sicher ein Vertrag ohne Zusage eines Stellplatzes für eine Waschmaschine in der Küche. Sonst gäbe es ja keine Diskussion.
Wenn nein, kann der Mieter den Vermieter nicht zwingen, sein Mietvertragsangebot zu erweitern. Der BGH hat zwar in einer Entscheidung über die Stromsicherungen entscheiden, für welche Geräte zwingend eine Anschlußmöglchkeit in der Wohnung vorhanden sein müssen, eine Waschmaschinen gehört aber nicht dazu.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4595 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Primax750):
Gibt es da etwas Rechtliches worauf wir uns stützen können?


Nein, es war ein Entgegenkommen vom VM evtl. eure Wünsche mit einzubeziehen. Nehmt den Anschluss im Bad.
Zitat (von Primax750):
Die Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung und darf demnach in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht generell ausgeschlossen werden.


Wird ja auch nicht ausgeschlossen.

Zitat (von Primax750):
In der Küche soll ein Anschluss für die Spülmaschine hin.
Das ist aber vom Vermieter nicht geplant.


Dann müsst ihr die Küche so bauen lassen, dass dies möglich ist.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120140 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von Primax750):
Ich möchte meinen Vater eine Spülmaschine schenken. Trifft jetzt der Sachverhalt zu?

Nö.



Zitat (von Primax750):
Bitte um Quelle.

Gerne, hier z.B.
Zitat (von Primax750):
Es gibt eine genormte Maße für Waschmaschinen und zwar für Front, Toplader und Kompakt-WA.




Zitat (von Primax750):
Findet Ihr die Antwort vom Technischen Leiter das Sie so in Ordnung ist?

Juristisch gesehen ja.



Zitat (von Primax750):
Die Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung und darf demnach in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht generell ausgeschlossen werden.

Ist hier ja nicht der Fall.



Zitat (von Primax750):
Ich finde aber den Gesetzestext nicht

Verständlich, denn den gibt es in der Form ja auch nicht.
Das ist die Meinung von irgendwem, der noch nicht einmal seinen Namen unter dieses Geschriebene setzen mochte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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