Waschmaschine in der Wohnung

3. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Lebenso
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Waschmaschine in der Wohnung

Guten Tag!

Ich hab eine Frage bezüglich einer Waschmaschine. Ich habe mir eine Waschmaschine in meine Küche gestellt und diese am Kaltwasser angeschlossen. Nun kam meine Vermieterin und hat dies gesehen und ist mit lautstark angegangen und wollte mir verbieten was an dem Wasseranschluss zu verändern und hat mir jetzt mit der Kündigung der Wohnung gedroht. Hat Sie Möglichkeiten dies zu tun, weil ich mir eine Waschmaschine in die Küche gestellt habe und den Anschluss mit einem T-Stück erweitert habe?

Liebe Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14564 Beiträge, 8700x hilfreich)

Gegen eine fachgerecht angeschlossene Waschmaschine in der Wohnung kann ein Vermieter nichts machen.
Es wird also im Wesentlichen darauf hinauslaufen, ob der Wasseranschluss fachgerecht erfolgt ist.
Bei "den Anschluss mit einem T-Stück erweitert habe" wäre ich mir da nicht ganz so sicher.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45030 Beiträge, 16027x hilfreich)

Zitat:
Bei "den Anschluss mit einem T-Stück erweitert habe" wäre ich mir da nicht ganz so sicher.


Was sollte dabei das Problem sein?

Zitat:
Ich habe mir eine Waschmaschine in meine Küche gestellt und diese am Kaltwasser angeschlossen.


Gibt es an anderer Stelle der Wohnung einen Waschmaschinenanschluss mit Aufstellplatz?

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#3
 Von 
Lebenso
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Gibt es an anderer Stelle der Wohnung einen Waschmaschinenanschluss mit Aufstellplatz?


Nein gibt es nicht und eine andere Waschmöglichkeit wird mir auch nicht zur Verfügung gestellt seitens der Vermieter. Die nächste Gelegenheit ist in der Stadt 15km entfernt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109320 Beiträge, 38286x hilfreich)

Zitat (von hh):
Was sollte dabei das Problem sein?

Das nicht fachgerechte und der dadurch drohnede Wasserschaden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Backautomat
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Wieso ist das nicht fachgerecht?

Macht der Installateur auch nicht anders.

Wohnt ausser dem Fragesteller noch ein Mieter im Haus?

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3544 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von Lebenso):
Nun kam meine Vermieterin und hat dies gesehen


Wie und warum ist die denn in die Wohnung und dann noch in die Küche gekommen?

Lass sie toben. Ich hoffe, du bist gut haftpflichtversichert und eine Hausratversicherung wäre auch nicht schlecht, und wenn du das Ding selber angefrickelt hast, dann investier mal nen paar Euro für nen Fachmann, das macht sich a) im Schadensfall immer gut und b) nimmt der VMin den Wind aus den Segeln.

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