Waschmaschine vom Vermieter zerstörte Kleidung

11. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Luk-Recht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Waschmaschine vom Vermieter zerstörte Kleidung

Hallo Forumsnutzer

Kann ich meinem Vermieter meine zerstörte Kleidung geltend machen die durch seine Waschmaschine verfärbt und geschädit wurde?
Ich wohne in einem Haus das ca. 12 Zimmer hat. Jedes Zimmer hat seine Kochnische. Die Bäder mit Toiletten befindet sich im Flur und werden von 2,3 Mietern geteilt.
Der Vermieter hat im Keller eine uralte Waschmaschine die schon öfter Defekte aufzeigte. Eigentlich gab es bei fast jeder Wäsche Probleme. Mal lief das Programm nicht durch, mal war die komplette Trommel mit Wasser gefüllt. Den anderen Mietern passierte das gleiche, allerdings ist es nie zu Sachschäden gekommen. Dies beanstandete ich bereits mehrfach beim Mieter, und riet ihm eine neue Waschmaschine bereitzustellen.
Nun fand ich vorgestern meine Wäsche zerkocht, ca. 80ºC, und verfärbt in der Waschmaschine vor.

1.Habe ich nun einen Anspruch auf Schadensersatz?
2.Wie hoch ist der Schaden? Kann ich einen 1 Jarh alten Pulli der 50€ gekostet hat mit dem selben Wert verrechnen?
3.Brauche ich "Beweissicherung": z.B. Fotos von den Schalterstellungen?, Kleidung aufbewahren?... was noch wenn ja???

Es ist zu sagen, dass ich seid fast 4 Monaten in diesem Haus wohne. Ich besitze keinen Mietvertrag. Allerdings habe ich eine Mietbescheinigung die ich brauchte um mein Fahrzeug anzumelden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.
Schönes WE
Lukas

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

quote:
Allerdings habe ich eine Mietbescheinigung


Und da steht drin, daß Du die Waschmaschinenbenutzung mitgemietet hast ?



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""

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#2
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12318.10.2010 10:47:51
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 38x hilfreich)

quote:
Beim Mieter? Ich halte es auch für eine sehr begrüssenswerte Idee, wenn der bze.die Mieter unter diesen Umständen eine neue Waschmaschine bereit stellen würden.


Nanana, warum so unfreundlich. Es handelt sich offenbar um einen Flüchtigkeitsfehler und er/sie meinte den Vermieter.

Und so, wie ich die Frageverstanden habe, geht es natürlich darum, dass die Waschmaschine defekt ist und Programme läuft, die so nicht eingestellt wurden.

quote:
Und da steht drin, daß Du die Waschmaschinenbenutzung mitgemietet hast ?


Warum so sarkastisch? Wird da wohl nicht drin stehen. Aber offenbar stellt der Vermieter die WaMa für die Mieter zur Verfügung, da es keine andere Möglichkeit gibt, eine eigene WaMa aufzustellen. Ist übrigens bspw. in Studentenwohnheimen gängige Praxis. Wenn durch ein Defekt des Gerätes ein Schaden entstanden ist, muss der Mieter das nicht einfach so hinnehmen.

Darum zuerst einmal meine Frage: Bist du Mieter in dem Haus? Also zahlst du Miete?

Wenn ja:
Ich würde erst einmal freundlich das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihn auffordern, die WaMa überprüfen zu lassen. Ein Fachmann wird dann sagen können, ob die WaMa defekt ist.

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"" Zudem würde ich mich mit den anderen Mietern kurzschließen und ihre Erfahrungen mit der WaMa einholen.

Wenn nein: Oops!

-- Editiert am 12.09.2009 08:17

-- Editiert am 12.09.2009 08:19

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#4
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

quote:
Warum so sarkastisch?


Das war gar nicht sarkastisch. Bei mündlichen Mietverträgen gibt es immer Probleme mit der Beweiskraft, beonders bei Details.



-----------------
""

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#5
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Luk-Recht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Vorerst einmal muss ich sagen das ich mich vertippt habe. Natürlich habe ich mich beim Vermieter über die Waschmaschine beschwert und nicht bei den Mietern.

Also nun zu euren Punkten:

1.

quote:
Und da steht drin, daß Du die Waschmaschinenbenutzung mitgemietet hast ?

In der Mietbescheinigung steht nichts über eine WaMa. Allerdings darf die hier im Hause jeder mitbenutzen. Das wurde einem so mündlich gesagt.

2.
quote:
Nun, man sollte sich auch ein bisschen mit Wäsche auskennen

Der Verfärbungsfehler ist nicht auf meine Waschkenntnisse zurückzuführen. Die Maschine ist defekt. Ich habe sie auf 40ºC gestellt
ader sie hat mit ca. 80ºC gewaschen, denn ich konnte die Wäsche selbst mit blossen Händen nicht herausnehmen so heiss war sie.
Ausserdem sind aufgeklebte Schriftzüge meiner T-Shirts rausgekocht worden. Definitiv ist der Sachschaden nicht durch eine fehlerhafte Bedienung entstanden, sondern durch die jetzt vollkommen kapputte und unbrauchbare WaMa. Ich denke sogar das die kapputte WaMa jetzt der beste Beweis ist. Ich kann es dem Vermieter ja vorführen das die Maschine statt mit 40ºC die Wäsche mit ca. 80ºC wäscht und das das Programm gar nicht erst durchläuft.

3.
quote:
Darum zuerst einmal meine Frage: Bist du Mieter in dem Haus? Also zahlst du Miete?

Ich bin Mieter in dem Haus und zahle auch Miete. Ich wohne seid 4 Monaten in dem Haus.


Meine Fragen:
Für mich ergeben sich 2 Konstellationen:

1) Fakt ist das im Hause keine Anschlusse vorhanden sind damit Mieter ihre WaMa anschliessen können. Daher meine Frage: Muss der Vermieter gesetzlich eine WaMa zur Verfügung stellen? Falls ja, dann kann ich mir gut vorstellen, dass er diese auch instand halten muss und das er auf jeden Fall für den Schaden aufkommen muss.

2) Vermieter muss nicht eine WaMa zur Verfügung stellen, obwohl keine WaMa Anschlüsse für die Mieter existieren. Die Mieter können ja theoretischer Weise auch zum Waschsalon. Trotzdem meine Frage: Falls er eine WaMa sogar freiwillig aufstellt, muss er diese nicht auch warten? Kann er also trotzem schuldig gemacht werden? Im Grunde tut er uns Mietern ja im Falle 2 einen Gefallen.

Wie seht ihr das?
Fall 1 oder Fall2 ist richitg?
Bekomme ich in jedem Fall Schadensersatz zurück?

Grüsse
P.S.Ich freu mich über konstruktive Beiträge.


-----------------
""

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#7
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

@camarguaise,
immer ziemlich scharfzüngig und ohne Kenntnisse unterwegs....und vor allen Dingen ohne Verständnis.... :respekt:

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#9
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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