Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Thema WM aufstellen in Wohnung oder Keller, Haftung und Wasserdruck.
Ich beziehe in ein paar Wochen eine Dachgeschoßwohnung ohne Balkon in einem 8-Parteien-MFH im 4. Stock ohne Aufzug. Baujahr 1951. In dieser Wohnung ist kein WM-Anschluß vorhanden. Man könnte die WM über die Spüle anschließen. Es gibt eine gemeinsame Waschküche, ebenso eine gemeinsame Trocknerküche. In der Trocknerküche kann man auch seine Wäsche aufhängen zum Trocknen. Dieser Raum ist allerdings sehr klein.
Im Mietvertrag steht folgendes:
Die Wohnung ist grundsätzlich nicht zum Wäschewaschen zu benutzen. Dafür steht den Mietern die Waschküche tägl. von 8-18 Uhr zur Verfügung mit Ausnahme von 13-15 h und Sonn- und Feiertags. In der Wohnung ist lediglich das Waschen einzelner kleinerer Wäschestüche gestattet. Die Wäsche ist unter Verwendung der dafür angebrachten Vorrichtungen nur im Hof oder in den Trockenräumen aufzuhängen.
Sind diese Anordnungen eigentlich rechtlich wirksam?
Also, mit Ausnahme der Angaben von Ruhezeiten und Sonn-Feiertagen natürlich.
Ich habe mit der Wohnungsgenossenschaft geredet, und mir wurde gestattet, die WM in der Wohnung aufzustellen und zu waschen. Hierfür müsste ich eine Kopie einer abgeschlossenen Hausratversicherung vorlegen. Ich habe eine Hausratversicherung und auch private Haftpflicht.
Ich würde die WM über die Spüle anschließen lassen vom Umzugsunternehmen. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, daß der Bodenbelag in der Küche Linoleum ist.
Und jetzt kommt die Frage mit der Haftung und Wasserdruck:
Das Haus ist Baujahr 1951. Wenn in der Küche kein WM Anschluß vorgesehen ist, reicht dann der Wasserdruck aus, damit die WM einwandfrei funktioniert? Welcher Druck muß vorhanden sein, damit die WM funktioniert? Wo erfahre ich, mit welchem Druck die Wasserleitungen ausgestattet sind?
Stadtwerke?
Der Vormieter hatte nur eine Geschirrspülmaschine in der Wohnung. Haben diese Maschinen den selben Wasserdruck wie die WM? Weniger oder?
Meine Hausrat und Haftplichtversicherung habe ich seit 10 Jahren. Sie sind bei einem Direktversicherer, der von Stift. Warent. mit gut bis sehr gut beurteilt wurde. Sind sehr preiswerte Versicherungen, zahlen diese Versicherungen im Schadensfall dann wirklich???
Danke für Eure Auskunft.
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Waschmaschinenanschluß Wohnung Keller Haftung
17. April 2013
Thema abonnieren
Frage vom 17. April 2013 | 18:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Waschmaschinenanschluß Wohnung Keller Haftung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 17. April 2013 | 21:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
quote:
Ich habe mit der Wohnungsgenossenschaft geredet, und mir wurde gestattet, die WM in der Wohnung aufzustellen und zu waschen.
Das hast Du hoffentlich schriftlich???
quote:
Ich würde die WM über die Spüle anschließen lassen vom Umzugsunternehmen.
Damit die Versicherung auch notfalls zahlt, sollte das ein Fachmann machen.
quote:
Welcher Druck muß vorhanden sein, damit die WM funktioniert?
Das steht in der Anleitung der Waschmaschine.
quote:
Wo erfahre ich, mit welchem Druck die Wasserleitungen ausgestattet sind?
Das muss an der Stelle an der die Wasserentnahme erfolgen soll gemessen werden.
quote:
Stadtwerke?
Nein, die kennen nur Ihre eigenen Leitungen.
quote:
zahlen diese Versicherungen im Schadensfall dann wirklich???
Nein, natürlich nicht.
Sie zahlen dann, wenn das eintritt so wie es in den vertraglichen Vereinbarungen festgehalten ist.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 27. April 2013 | 18:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antworten...
Grundsätzlich hätte die Genossenschft mir schriftlich bestätigt, daß eine WM in der Küche aufgestellt und genutzt werden darf. Aber:
Wie mir die Sachbearbeiterin der Wohnungsbaugenossenschaft mitteilte, befindet sich in der gesamten Wohnung bzw. im gesamten Haus unter dem Linoleum ein Dielenboden. Würde eine WM hier aufgestellt werden, würden große Schwingungen entstehen, zu Lasten des Untermieters.
Die WM in der Waschküche werde ich vom Fachmann anschließen lassen.
Und dass mit den Stadtwerken war ein versehen, der erste Ansprechpartner wäre ja der Vermieter bzgl. des Wasserdrucks oder das Wasserwerk.
Ich bitte um Nachsehen...
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