Hallo,
es geht um Folgendes: Ich bin umgezogen. Bei der Wohnungsbesichtigung wurde mir mehrfach ein Waschmaschinenanschluss zugesagt. Sehen konnte ich diesen allerdings nicht, da er sich hinter dem Schrank der damaligen Mieter
befand, bzw. befinden sollte (die brauchten ihre Aussage nach keine Waschmaschine). Im Mietvertrag selbst ist kein Waschmaschinenanschluss erwähnt, den ich jetzt leider auch nicht habe.
Kann mir jemand sagen, wie hier die rechtliche Lage ist und worauf ich mich ggf. berufen kann?
Besten Dank im Voraus :-)
Anja.
-----------------
""
Waschmaschinenanschluss
9. Dezember 2011
Thema abonnieren
Frage vom 9. Dezember 2011 | 00:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Waschmaschinenanschluss
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Dezember 2011 | 07:23
Von
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)
Der WaMa-Anschluß wurde bestätigt, also hat er auch da zu sein.
Der Vermieter sollte mit Fristsetzung zur Behebung des Mangels aufgefordert und die Selbstvornahme angekündigt werden.
Die Kosten sind dann einen Monat später mit der Miete zu verrechnen.
-----------------
""
#2
Antwort vom 9. Dezember 2011 | 08:10
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
´´Bei der Wohnungsbesichtigung wurde mir mehrfach ein Waschmaschinenanschluss zugesagt.´´
......und was meint der VM dazu, dass eben kein Anschluss da ist?
-- Editiert HeHe am 09.12.2011 08:10
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. Dezember 2011 | 11:49
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
quote:
´´Bei der Wohnungsbesichtigung wurde mir mehrfach ein Waschmaschinenanschluss zugesagt.´´
Warum steht diese Zusage nicht im Mietvertrag ?
Gibt es kein Wohnungsübergabeprotokoll ?
#4
Antwort vom 10. Dezember 2011 | 11:06
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 4x hilfreich)
Was spricht denn dagegen wenn du dir selbst einen Anschluß anbaust.Das kostet ja nicht die Welt.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.769
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
16 Antworten