Waschmaschinenanschluss

9. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
ajpp
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Waschmaschinenanschluss

Hallo,

es geht um Folgendes: Ich bin umgezogen. Bei der Wohnungsbesichtigung wurde mir mehrfach ein Waschmaschinenanschluss zugesagt. Sehen konnte ich diesen allerdings nicht, da er sich hinter dem Schrank der damaligen Mieter befand, bzw. befinden sollte (die brauchten ihre Aussage nach keine Waschmaschine). Im Mietvertrag selbst ist kein Waschmaschinenanschluss erwähnt, den ich jetzt leider auch nicht habe.
Kann mir jemand sagen, wie hier die rechtliche Lage ist und worauf ich mich ggf. berufen kann?

Besten Dank im Voraus :-)

Anja.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Der WaMa-Anschluß wurde bestätigt, also hat er auch da zu sein.

Der Vermieter sollte mit Fristsetzung zur Behebung des Mangels aufgefordert und die Selbstvornahme angekündigt werden.
Die Kosten sind dann einen Monat später mit der Miete zu verrechnen.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)



´´Bei der Wohnungsbesichtigung wurde mir mehrfach ein Waschmaschinenanschluss zugesagt.´´

......und was meint der VM dazu, dass eben kein Anschluss da ist?

-- Editiert HeHe am 09.12.2011 08:10

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
´´Bei der Wohnungsbesichtigung wurde mir mehrfach ein Waschmaschinenanschluss zugesagt.´´


Warum steht diese Zusage nicht im Mietvertrag ?
Gibt es kein Wohnungsübergabeprotokoll ?

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#4
 Von 
sudelede
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Was spricht denn dagegen wenn du dir selbst einen Anschluß anbaust.Das kostet ja nicht die Welt.


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