Waschmaschinenbenutzung (Wg)

25. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
WillyWonka83
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Waschmaschinenbenutzung (Wg)

Guten Morgen :) ,

folgende Situation bei uns in der 5 er WG:
Wir haben eine Waschmaschine, die bereits seit meinem Einzug von vor über einem Jahr schwierig zu öffnen war. Der Vermieter wusste bescheid und jetzt vor ca. 3 Wochen ist der Griff ganz abgebrochen, ergo lässt Sie sich nicht mehr öffnen.

Ich habe Ihm eine Email geschrieben, dass das ganz klar keine "unsachgemäße Nutzung" war und er stellt sich quer und sagt :"
"Was das Wäschewaschen anbelangt, so steht Ihnen, wie mietvertraglich zugesichert, eine Waschmaschine im Treppenhauskammer im 2.OG zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine Waschmaschine in Ihrer Etage besteht ausdrücklich nicht".

Es gibt tatsählich eine Waschmaschine im Treppenhaus, die auch von den anderen Wgs benutzt wird, allerdings steht davon nichts im Mietvertrag. Das einzige, was da steht zur Waschmaschine, ist:"

1. Mietgegenstand
Folgendes Zimmer.....
Mietumfang:
Zimmer ...
1.2. : Die Mitbenutzung folgender Räume außerhalb des Zimmers wird vereinbart: Badezimmer, Küchenzeile inkl. Kühlschrank, Spülmaschine, Mikrowelle/Ofen, Waschmaschine.

Das wars, mehr steht dazu nicht. Was kann man machen?

Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Waschmaschine innerhalb der WG ist nicht erwähnt? Da haben Sie halt Pech.

Man könnte als WG aber auch zusammen werfen und eine neue Waschmaschine anschaffen. Die kosten heutzutage kein großes Geld mehr.



-- Editiert von AltesHaus am 25.02.2020 11:01

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32185 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von WillyWonka83):
Die Mitbenutzung folgender Räume außerhalb des Zimmers


Steht eure WaMa in der WG-Küchenzeile?

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Waschmaschine innerhalb der WG ist nicht erwähnt? Da haben Sie halt Pech.
Das sehe ich komplett anders. Die Waschmaschine war bei Anmietung funktionstüchtig da. Dann hat der Vermieter diesen Zustand zu erhalten (§ 535 BGB, Hauptpflichten des Vermieters).

Sollten die Reparaturkosten gering sein, könnte eine Reparatur unter eine eventuell vorhandene Kleinreparaturenklausel fallen. Das müsste man sich anschauen.

Bevor jetzt das Argument "Leihe" kommt: Wenn es eine mietvertragliche Vereinbarung gäbe, dass die Waschmaschine als unentgeltliche Leihe bezeichnen würde, so wäre auch eine solche Vereinbarung unwirksam. Das braucht man aber nicht ausdisktutieren, weil es keine solche Vereinbarung gibt.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Es ist eine Waschmaschine da, die funktioniert, da würde ich mich auf eine Zankerei einlassen als VM.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Es ist eine Waschmaschine da, die funktioniert, da würde ich mich auf eine Zankerei einlassen als VM.
Mir schon klar, dass ein Vermieter oder eine Verwaltung keine Lust auf sowas hat. Aber ein Vermieter hat nunmal Pflichten.

Die Erhaltung des vertragsgemäßen Zustandes gehört zu diesen Pflichten. Und wenn die Waschmaschine bei Anmietung in der Wohnung vorhanden war und funktioniert hat, dann gehört die meiner Meinung nach eindeutig zu diesem vertragsgemäßen Zustand.

Es dürfte klar sein, dass eine Waschmaschine in der Wohnung, welche nur von 5 Personen genutzt werden kann, deutlich vorteilhafter als eine Waschmaschine irgendwo in einem anderen Raum ist, welche von allen Bewohnern des Hauses genutzt werden kann. Daher muss der Mieter diese Änderung nicht akzeptieren. Der Mieter könnte sogar die Beseitigung dieses Mangels einklagen.

Klar, kann der Vermieter die Forderungen des Mieters erstmal ignorieren. Ist bequem, aber eben nichts rechtskonform. Ich möchte jedoch zumindest hier im Forum darum bitten, sich an der Rechtslage zu orientieren. Eine falsche Auskunft an einen Mieter mag dessen Vermieter das Leben erleichtern, aber ist nicht Sinn eines Rechtsforums.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich weiß überhaupt nicht was Sie lesen. Der Vermieter hat reagiert auf die Meldung des Mieters. Nämlich: es ist die Waschmaschine vorhanden, die funktioniert, die ist auch zu nutzen. Die private Maschine innerhalb der WG ist nicht Teil des Mietvertrages. Mir ist schon klar dass es bequemer ist eine Maschine innerhalb einer Wohnung zu haben, aber das wurde laut Mietvertrag nicht versprochen. Die Nutzung der Waschmaschine ist nicht beeinträchtigt.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32185 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Die private Maschine innerhalb der WG ist nicht Teil des Mietvertrages.
Die ist nicht privat.
Zitat (von WillyWonka83):
1.2. : Die Mitbenutzung folgender Räume außerhalb des Zimmers wird vereinbart: Badezimmer, Küchenzeile inkl. Kühlschrank, Spülmaschine, Mikrowelle/Ofen, Waschmaschine.
Das steht im MV. Nix von privater WM.

Der Vermieter hat evtl. lange nicht in die Mietverträge für seine WGen geschaut?

Wenn die defekte WaMa in der Küche dieser WG steht---- gehört sie ebenso wie der Kühlschrank, Spülmaschine...usw. zur Mietsache dieser WG. Auch, wenn sie im Flur oder im Bad oder auf dem Balkon dieser WG steht...

:augenroll: Demnächst schickt der Vermieter bei Defekten an der Mietsache die Bewohner nach unten oder oben, weil die WG dort ja auch nen Kühlschrank und ne Mikrowelle hätten... oder ne funktionierende Dusche... :grins:

Als WG-Mieter (5 Bewohner) würde ich den Vermieter mit Fristsetzung und nachweisbarer Zustellung zur Mangelbeseitigung auffordern. Vorbehaltlich einer Mietminderung.
Also evtl. sogar 5 einzelne Aufforderungen, wenn jeder Mieter einen eigenen MV hat. ;)

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#8
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Also ich bin nicht immer der Meinung wie AltesHaus, aber hier wäre ich es. Eurer Argumentation nach könnte dann mal irgendein Mieter eine Waschmaschine in die WG stellen, von welcher der Vermieter nichts weiß und schwupps hätte ein neuer Mieter (und somit die gesamte WG) das Recht auf eine solche, da diese bei Einzug schon da stand ??

Zitat (von WillyWonka83):
1.2. : Die Mitbenutzung folgender Räume außerhalb des Zimmers wird vereinbart: Badezimmer, Küchenzeile inkl. Kühlschrank, Spülmaschine, Mikrowelle/Ofen, Waschmaschine.


Und es gibt im Gebäude, außerhalb des Zimmers eine funktionsfähige Waschmaschine.......

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Eurer Argumentation nach könnte dann mal irgendein Mieter eine Waschmaschine in die WG stellen, von welcher der Vermieter nichts weiß und schwupps hätte ein neuer Mieter (und somit die gesamte WG) das Recht auf eine solche, da diese bei Einzug schon da stand ??
Lies doch bitte mal den Eingangspost:
Zitat (von WillyWonka83):
Die Mitbenutzung folgender Räume außerhalb des Zimmers wird vereinbart: Badezimmer, Küchenzeile inkl. Kühlschrank, Spülmaschine, Mikrowelle/Ofen, Waschmaschine.

Der Vermieter selber hat im Mietvertrag die Mitbenutzung der Küchenzeile inklusive Waschmaschine vereinbart! Ich sehe da keinen Raum für Spekulationen.

Aber okay, nehmen wir mal an, dieser Satz würde nicht im Mietvertrag stehen oder es würde um eine Waschmaschine gehen, die nicht in der Küchenzeile steht. Dann ist es immernoch die Aufgabe des Vermieters bei Anmietung klarzustellen, was in einer WG Privateigentum der Bewohner ist und was mitvermietet wird. Im übrigen hatte ich dem Eingangspost nach nicht den Eindruck, dass der Vermieter sein Eigentum an der Waschmaschine abstreitet. Wenn der Vermieter jedoch Eigentümer der Waschmaschine ist, dann kann er jetzt nicht argumentieren, damit nichts zu tun zu haben.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32185 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
von welcher der Vermieter nichts weiß
Auch so ist es nicht.
Zitat (von WillyWonka83):
seit meinem Einzug von vor über einem Jahr schwierig zu öffnen war. Der Vermieter wusste bescheid
Bis dato sah er nur keine Veranlassung, etwas zu tun. Schwer zu öffnen---pahhh.
Nun ist sie nicht mehr zu gebrauchen, denn sie lässt sich nicht öffnen. Die WM gehört zur Mietsache.
Zitat (von WillyWonka83):
wie mietvertraglich zugesichert, eine Waschmaschine im Treppenhauskammer im 2.OG zur Verfügung.
Das findet sich doch überhaupt nicht im Mietvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
WillyWonka83
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antworten!

Zitat (von Anami):
Zitat (von WillyWonka83):
Die Mitbenutzung folgender Räume außerhalb des Zimmers


Steht eure WaMa in der WG-Küchenzeile?

Die Waschmaschine steht im Badezimmer bei uns in der WG.

"Der Vermieter hat evtl. lange nicht in die Mietverträge für seine WGen geschaut?"
Das war auch mein erster Gedanke...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Es bleibt dabei, als VM würde ich das auszanken.

@Anami .... Vorsicht beim Anraten von Mietminderung ...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120130 Beiträge, 39832x hilfreich)

1. WaMa ist Eigentum des Vermieters?
2. WaMa ist Bestandteil des Mietvertrages?

Ergebnis: WaMa ist Mietgegenstand und keine Leihe, der Vermieter ist zuständig.



Ich würde den Vermieter gerichtsfest auffordern, den Mangel zu beheben, danach Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Es bleibt dabei, als VM würde ich das auszanken.
Ich frage mich immer wieder, was solche Aussagen in einem Rechtsforum bringen sollen. Was ein anonymer Internetnutzer selber machen würde, ist vollkommen irrelevant. Denn das liefert keine Rückschlüsse, ob dieses Verhalten mit der Rechtslage übereinstimmt. Mal abgesehen davon, dass in einem anonymen Forum jeder alles behaupten kann.

Aufgrund von #11 ist nun bekannt, dass die WM nicht in der Küchenzeile steht. Die Formulierung im Mietvertrag ist somit irreführend. Das wird aber eher dem Vermieter Probleme bereiten, sofern dieser den Mietvertrag aufgesetzt hat.

Dennoch wird der Vermieter für die Waschmaschine verantwortlich sein, sofern er nicht nachweisen kann, dass sie einem der aktuellen Bewohner gehört. Selbst wenn sie ursprünglich mal einem vorherigen Bewohner gehört hätte, wäre sie - sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde - nämlich nach dessen Auszug in das Eigentum des Vermieters übergegangen.

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