Waschraum räumen

20. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
John Shepard
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Waschraum räumen

Hallo,

ich bin zum Februar 2012 in eine Mietwohnung eingezogen. Dabei wurde mir mündlich zugesagt, dass ich im Waschraum eine eigene Waschmaschine unterstellen darf. Dazu musste ich eine Anschlussgebühr von 20eu bezahlen.

Im August 2013 tauchte dann am Waschraum der erste Zettel auf mit dem Hinweis, dass keine neuen privaten Waschmaschinen mehr zugelassen werden und man nach und nach beim Auszug eines Mieters die private Waschmaschine durch einen allgemeinen Münzwaschautomat ersetzen werde.

Grade eben hing ein neues Schreiben aus das besagt, dass auf der Eigentümerversammlung am 26.09.2013 beschlossen wurde alle privaten Maschinen bis zum 1.1.2014 (bis dahin vom Mieter oder danach kostenpflichtig durch die Hausverwaltung) durch Münzwaschautomaten zu ersetzen.

Meine Frage ist nun: Kann ich irgendwie dagegen vorgehen? Ich hab mir extra eine Wohnung mit Möglichkeit zur eigenen Waschmaschine ausgesucht.

Grüsse und Danke,
John

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Was spricht dagegen, diese Waschmaschine in der Wohnung in Küche oder Bad zu betreiben? Machen doch die Meisten so.

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#2
 Von 
John Shepard
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Es handelt sich um zwei Zimmer. Schlafzimmer und ein Wohnzimmer mit Küche. Da ist leider kein Platz.
Das Bad umfasst 5qm, ist also mit Toilette, Dusche und Waschbecken auch schon voll belegt.

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Tja, ich kenn den Vertrag nicht und weiß daher nicht, inwiefern die Nutzung der eigenen Waschmaschine im Keller eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft ist. Möglicherweise mußt du in den sauren Apfel beißen, aber wie gesagt, dazu müßte man den Vertrag kennen.

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#4
 Von 
John Shepard
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Gerade gekuckt, im Vertrag steht nichts von wegen Waschmaschine :/


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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich würde sagen, er wurde zur Nutzung überlassen und eine Nutzung kann jederzeit entzogen werden. Die Anschlußgebühren würde ich mir aber erstatten lassen.

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#6
 Von 
John Shepard
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

na gut, wie es aussieht habe ich wohl keine andere Möglichkeit.
Vielen Dank!

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