Wasser + Heizung im Ferienhaus teildefekt...

13. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Connymama
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasser + Heizung im Ferienhaus teildefekt...

Hallo,

man nehme einmal an, dass man zu zweit ein Holzhaus mit ca. 60m² Fläche über einen Zeitraum von 6 Wochen angemietet hat. Es gibt einen Mietvertrag. Man zahlt 330 Euro Kaltmiete je Monat, Verbrauch von Wasser, Strom und Gas werden nach Mietende abgerechnet.

Von Anfang an kann die Dusche im Haus nicht richtig genutzt werden. Entweder das Wasser ist kochend heiß ODER es ist eiskalt. "Warm" gibt es nicht. Die Gastherme springt auch häufiger auf Störung was mitunter auch den Ausfall der Heizung zur Folge hat. So ist man schon mal mit 8 Grad im gesamten Haus aufgewacht.

Der Vermieter (es handelt sich um einen Campingpark mit zusätzlichen Ferienhäusern in Holzbauweise) wurde umgehend informiert. Es kam ein Klempner nach ca. 3 Wochen und meinte, er sei überfordert. Es sollte ein Servicetechniker des Geräteherstellers kommen. Der kam 1 Woche später. Tauschte ein Thermostat, fuhr wieder.

Bei Prüfung wurde Wasser auch warm. Beim Duschen jedoch wieder nur kochend heiß ODER eiskalt. Heizung fiel immer wieder aus (meist über Nacht). Man informierte den Vermieter wieder, der ja "nichts dafür könne". Es sollte ein Techniker 4 Tage später kommen. Termin entfiel. Dann sollte er 2 Tage später kommen, man solle von 8 - 12 im Haus sein. Man saß bis 16 Uhr im Haus, Anruf der Firma: "Klappt heute nicht mehr".

3 Tage später kam ein neuer Techniker, fragte wer an der Anlage gefuscht habe. Antwort: "Ihr Kollege?". Und: "Der Brenner ist total zu, das Ding kann nicht arbeiten, warum ist der nicht schon getauscht worden?" (Antwort: "Das müssen Sie Ihren Kollegen fragen!").

Den Brenner hatte der Techniker natürlich nicht mit, es würde so 1 Woche dauern. Laut Vermieter könne man dann ja die öffentlichen Duschen für die Camper mitbenutzen (500m Fussweg, Partnerin hat Rheuma) und zur Not würde man zum Heizen einen Gasofen (Katalyt?) stellen. Der ist aber in geschlossenen Räumen absolut verboten, auch Klempner sagte: "Nein, lassen Sie das bitte!".

Die Heizung ging dann sporadisch, Duschen war nur mit viel Wasserverbrauch möglich (man musste immer die 20 Sekunden abwarten in denen das Wasser von kochend heiß auf eiskalt wechselte und umgekehrt - dann konnte man "zwischendrin" warm duschen. Aus- und wieder einschalten bzw. Wasser an und aus brachte keine besseren Ergebnisse).

Auch spülen in der Küche war nicht möglich bzw. nur eingeschränkt. Ebenso musste man (wenn die Heizung wieder ausgefallen war) das Haus am Folgetag enorm "aufpowern" damit es überhaupt wieder warm wurde (wenn die Heizung dann mal 3 Stunden am Stück lief).

Defakto wurde nun eine neue Therme eingebaut, die aber auch nicht richtig funktionierte. Jetzt, einen Tag vor unserem Auszug läuft die neue Therme, nach dem der DRITTE Techniker da war.

Heute erhält man die Abrechnung:

132m² Gas verbraucht (ca. 1400kw/h) für 2 Personen auf 60m². Zahlen soll man 429 Euro nur für das Gas. Dann 5,03 Euro je m³ Wasser, zahlen soll man 80 Euro für das Wasser. Strom 110 Euro, EEG Abgabe 7,20 Euro, Zählermiete Strom 2,92 Euro, Wasseruhrmiete 1,84 Euro, Gas Grundgebühr 2,08 Euro.

Mit anderen Worten: Für 6 Wochen auf 60m² mit zwei Personen in einem Holzhaus mit nur 190cm hoher Decke 633 Euro Nebenkosten. Und das, obwohl (oder WEIL) Duschen und Heizen nicht dem Vertrag entsprechend NORMAL möglich war. Techniker meinte auch, dass alte Therme viel zu viel Gas verbraucht hat aufgrund des verschlissenen Brenners und man ja auch mindestens das Doppelte an Wasser brauchte um so etwas wie "Warm" ansatzweise nutzen zu können.

Vermieter meint nur, dass er dafür nix könne und was er jetzt machen solle. Er würde mal den Anbieter der Therme fragen, ob die ihm das Geld für den Mehrverbrauch zahlen, dann würde er uns das "gerne" abziehen. Das man das Objekt jedoch von Anfang an nicht gemäß vertraglicher Zusicherung nutzen konnte: Versteht er scheinbar nicht.

Nun bleibt die Frage:

Hat man das Recht, die Kaltmiete bei Abrechnung zu kürzen, kann man die Nebenkosten anfechten und welcher Gesamtwert wäre hier ein eventuell gerechtfertigter?



-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

quote:
dass alte Therme viel zu viel Gas verbraucht hat aufgrund des verschlissenen Brenners


Das wird von Handwerkern (die ja an 'ner neuen Anlage gut verdienen) gern behauptet und von Verbrauchern gern geglaubt
Also erstmal diese Behauptung prüfen:
60m²*16m³ (durchschnittlicher Verbrauch je m²/Jahr > Quelle = 960m³ im Jahr
Umrechnung auf tatsächlichen Nutzungszeitraum:
960m³ : 1000 GTZ/Jahr * (120+80)GTZ anteiliger Nutzungszeitraum = 192m³ (hier angesetzt November + 1/2 Dezember - gemäß > Gradtagszahlentabelle
D.h. da der tatsächliche Verbrauch geringer als der Durchschnittsverbrauch war, müsste man schon stichhalter darlegen, dass der Gasverbrauch durch einen Anlagendefekt überhöht gewesen sein soll (Gutachter).
Natürlich können sich andere Werte ergeben, wenn der tatsächliche Nutzungszeitraum in anderen Monaten lag.

Grundsätzlich besteht ein Minderungsanspruch, wobei die angemessene Höhe vom jeweiligen Einzelfall abhängt - also ggf erst durch einen Richter festgelegt werden muss. Man beachte auch, dass die %-Sätze immer nur für die Dauer der Beeinträchtigung gelten, z.B.
http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-heizungsausfall-und-warmwasserausfall/

Ob man um ein paar Euro streiten und dazu das zusätzliche Prozesskostenrisiko eingehen möchte, ist Ansichtssache. Ich würde den verdorbenen Urlaub abhaken und mich nicht noch Wochen/Monate danach damit befassen wollen - falls keine gütliche Einigung mit dem Vermieter erzielt werden kann (und da noch eine Zahlung gefordert wird, hat man ja derzeit noch das Heft in der Hand - also vielleicht einfach mal Reduzierung der Nachforderung um 50% anbieten?)

Wurde denn eine Ersatzwohnung/Ersatzbeheizung verlangt/angeboten? oder war es dann doch nicht so schlimm?

-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch mit der Justiz rechnen D Hildebran"

-- Editiert Lolle am 14.12.2013 14:25

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen