Wasser abstellen

3. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)
Wasser abstellen

Hallo allerseits,

wie sieht es eigentlich rechtlich aus?
Gibt es irgendwelche Vorschriften oder §§ im Bezug auf die Möglichkeit das Wasser in der Wohnung abstellen zu können? MUSS ein Mieter die Möglichkeit haben?

Dank euch schonmal.
OLGA

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... was erwartest du? einen § des inhalts, wohnungen müssen mit einem absperrventil ausgestattet sein? mir nicht bekannt.
eine ndere sache ist, dass es bauvorschriften gibt, die so und so immer wieder verändert werden, aber m.w. eher nicht rückwirkend.

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#2
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)

Ja, so in der Art. Ob der Vermieter verpflichtet ist, die Möglichkeit zu geben, daß man in seiner Wohnung bei Bedarf das Wasser abstellen kann. So wie es in der Wohnung z.B. fließend warm Wasser geben muß.
Stellt es nicht einen Mangel dar, wenn ich in der Whg. das Wasser nicht abstellen kann?

OLGA

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Stellt es nicht einen Mangel dar, wenn ich in der Whg. das Wasser nicht abstellen kann?...

eher wenn man es nicht anstellen kann.

Habt ihr in der Wohnung ständig laufendes Wasser ? Keine Wasserhähne ? Absperrventile ?

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#5
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)

Es ist in der Whg ein Absperrventil vorhanden. Nur klemmt es, sodaß man es nicht betätigen kann. Es gibt noch ein Absperrventil für das gesamte Haus (3-Parteien-Haus).
Kann man vom Vermieter nicht verlangen, daß das Absperrventil in der Whg zu funktionieren hat. Ist er dazu denn nicht verpflichtet?

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#6
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Ist zwar nachrangig, aber irgendwie fehlt mir noch die Phantasie, was das ganze bringen soll?

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#7
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)

Für den Fall eines Notfalls, z.B.

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#8
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten! :cheers:
Das hat mir erstmal weitergeholfen.

OLGA

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#10
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Was vermietet wurde muss auch funktionieren. Es gibt zwar keinen Anspruch auf die Nachrüstung eines Absperrventils. Wenn aber eines da ist was nicht mehr funktioniert, stellt dies einen Mangel dar, der zu beheben ist. GGf. könnten die Kosten dafür dem Mieter über eine Kleinreparaturklausel weiter berechnet werden.

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#11
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Wer bestimmt denn, wenn einzelne mangelhafte Bauteile einer Mietwohnung nicht zu reparieren sein sollten, welches Bauteil so unwichtig ist, dass eine Reparatur entbehrlich ist?

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#13
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Sehe ich anders Chili.
Manche Mänge fallen halt erst später auf. Der Mieter ist sogar verpflichtet den VM auf alle Mängel aufmerksam zu machen. Da gehört auch ein klemmendes Absperrventil dazu.
Wenn ich den Fall konstruiere, dass ein Handwerker, weil er in der Wohnung etwas installieren will, versucht dieses Absperrventil zu schießen, um nicht das ganze Haus von der Wasserversorgung abzuschneiden, könnte dadurch sogar ein Schaden entstehen, wenn es bei diesem Versuch ganz kaputt ginge.

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