Hallo zusammen,
wie lange im Vorfeld müssen Mieter (Mitbewohner) über eine Abstellung der Wasserversorgung informiert werden? Gibt es dafür eindeutige Regelungen?
Es geht dabei um die Abstellung des Wassers im Zug einer Renovierung, es liegt definitiv kein Notfall (Rohrbruch o.ä.) vor. Info erfolgt an einem Montag im Lauf des Nachmittags, Abstellung des Wassers ist am direkt darauf folgenden Mittwoch für etwa sechs Stunden (08:00 bis etwa 14:00 Uhr).
MfG,
der Ritter
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Wasser abstellen - wie lange vorher Info?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
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Hallo Scalar12,
danke für die schnelle Antwort. Es geht weniger um die Möglichkeit, Wasser bereit zu stellen. Ich arbeite im Schichtdienst und muß (durch diese Sperrung) meine Schicht verschieben, aus den zuschlagspflichtigen in zuschlagsfreie Zeiten, habe also auch finanzielle Einbußen durch die Dauer der Sperrung.
Ich vergaß oben noch zu erwähnen, daß auch darum gebeten wird, keine Abflüsse zu benutzen, da auch die Fallrohre nicht benutzbar sein werden. Ändert das was an der 'Rechtzeitigkeit'?
MfG,
der Ritter
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Weil ich ganz gern geduscht und mit geputzten Zähnen zum Dienst erscheine...und die Zeit, zu der ich das bei der eigentlichen Arbeitszeit tun würde, weder Wasser in die Wohnung noch Wasser aus der Wohnung kommt.
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Ich ebenso. Zum Zähneputzen reicht auch eine Schüssel mit Wasser... Duschen kann man vor 8:00, und dann gibt es auch noch die berühmte Katzenwäsche.
Es ist kein Drama, und ich sehe auch nicht wirklich, warum deswegen die Schicht verschoben werden muss. Nur die Sache, dass man in dieser Zeit nicht das WC benutzen darf wäre doof, aber auch da gibt es Möglichkeiten.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@Scalar: Ursprünglicher Schichtbeginn um 14 Uhr, etwa eine Stunde Fahrtzeit zur Arbeit muß ich rechnen, d.h. ich sitze (wenn ich mal annehme, daß die Schichtverschiebung nicht notwendig ist) ab etwa 7:30 Uhr frisch geduscht bis 13 Uhr im wahrsten Sinne auf dem Trockenen und muß auch noch zukneifen.
@Dinsche: Ich warte auch gespannt.
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Du kannst natürlich auch die Miete für den entsprechenden Zeitraum mindern. Das sind ca. 0,8% der Kaltmiete (30 Tage, 6 Stunden kein Wasser). Das sollte reichen um einen Stöpsel für den Darmausgang sowie eine Klemme für deinen Lolo zu kaufen...
--- editiert vom Admin
Möglichkeiten...? Boah, seid ihr fies....
Das Klo kann benutzt werden, nur darf eben die Spülung nicht bedient werden... Richtig?
Restaurant oder öffentliche WCs in der Nähe vorhanden?
Das große Geschäft eben vor 8:00 erledigen (nur der Wille zählt!), und das Kleine sollte ja nun wirklich kein Problem sein
...und was bringt es dir wenn noch früher angekündigt sein würde mit dem wasser abstellen? könntest du dich dann mental noch besser darauf einrichten vorher nicht *****n zu gehen oder wie?
selbst wenn es noch früher angekündigt würde, es würde doch nichts an der situation ändern oder? du säßest trotzdem ohne wasser da. was bezweckst du denn nun?
--- editiert vom Admin
Also, nur um das mal klarzustellen: Ich habe zu keinem Zeitpunkt geschrieben, daß ich plane, meinen Vermieter zu nerven, die Miete zu kürzen oder sonstiges. Alles, was in diesem Zusammenhang geschrieben wurde, ist zwar nett zu lesen, aber reine Hypothese der jeweiligen Schreiber.
Mir ging und geht es lediglich darum, ob eine entsprechend (aus meiner Sicht) kurzfristige Ankündigung zulässig ist. Mehr nicht.
Im Hinblick auf das Verschieben meiner Arbeitszeit bleibt noch anzumerken, daß da nicht nur meine eigene Schicht dranhängt, sondern eben auch noch einige KollegInnen (da ich dann z.B. in den späten Stunden nicht anwesend bin/sein kann). Auch deswegen ist das entsprechend unlustig.
MfG,
der Ritter
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--- editiert vom Admin
Auf die Gegenfrage, was sich denn für Dich geändert hätte, wenn Du das 3 Tage vorher gewusst hättest, hast Du aber auch noch keine schlüssige Antwort gegeben.
@hh: Dann wäre es beispielsweise nicht so kompliziert, mal eben schnell die Schicht zu verschieben bzw. einen Ersatz für mich in der Spätschicht aufzutreiben...da ich von der Info erst gestern abend Kenntnis nehmen konnte und damit genau einen Arbeitstag Zeit hatte, das zu arrangieren.
@Scalar: Wie weiter oben schon beschrieben, ich habe da eigentlich Spätschicht. Bin also Dienstag abend erst spät zuhause. Nehmt's als Fakt hin...möchte jetzt nicht ins Detail gehen. Das ist auch für die eigentliche Frage (nämlich die der möglichen Regelung, was die Vorankündigung solcher Maßnahmen angeht) nicht notwendigerweise relevant.
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@der ritter
das ganze problem gäbe es nicht, hättest du dein versprechen gehalten.
du kannst es jetzt nachholen und dann helf ich dir beim einseifen.
gruss
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 08.04.2008 20:37:22
@Bienchen: Tja, hätte ich das vorher gewußt...
@Rest: Danke für die 'Ratschläge'. Finde es erheiternd, wie weit die Beantwortung nicht gestellter Fragen doch gehen kann...
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