Wasser im Keller - Mietminderung/Schadensersatz

23. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
abelu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Wasser im Keller - Mietminderung/Schadensersatz


Hallo,

es wäre sehr nett, wenn zu den unten stehenden Fall und den damit verbundenen Fragen jemand antworten könnte:

Während einer 7-jährigen Mietdauer ist bei heftigen Regenfällen bei einem Mieter zum zweiten oder dritten Mal Wasser in den Keller eingedrungen. Das Wasser dringt dabei in einen der mehreren Keller verschiedener Mieter zunächst über einen Schacht ein und sickert dann durch die Wände von Keller zu Keller. Das Wasser stand immerhin 7cm hoch, die im Keller gelagerten Sessel und ein Schrank haben Wasserschäden.

Zu den Fragen:
1.Kann der Mieter Schadensersatz für die beschädigten Möbel verlangen?
2. Der Keller ist immer noch nass und wird sicher noch eine Weile feucht bleiben. Kann man für diesen Zeitraum eine kleine Mietminderung durchsetzen?
3. Muss der Vermieter für Abhilfe sorgen?

Herzlichen Dank für eine Antwort!

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119299 Beiträge, 39708x hilfreich)

quote:
1.Kann der Mieter Schadensersatz für die beschädigten Möbel verlangen?

Nein, das dürfte wegen 'selbst schuld' entfallen.
Es sei denn, es findet sich eine Versicherung die zahlt.



2. Der Keller ist immer noch nass und wird sicher noch eine Weile feucht bleiben. Kann man für diesen Zeitraum eine kleine Mietminderung durchsetzen?
5% sind wohl durchaus drin. Aber nur, wenn der Keller ausdrücklich im Mietvertrag steht



3. Muss der Vermieter für Abhilfe sorgen?
Nein, er muss nicht - sofern beide mit der Minderung leben können ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
guest-12324.06.2011 10:06:35
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>3. Muss der Vermieter für Abhilfe sorgen?
Nein, er muss nicht - sofern beide mit der Minderung leben können ...

<hr size=1 noshade>


Es ist wohl nicht normal, daß der Keller regelmässig unter Wasser steht.

Laut § 535 BGB trifft den Vm. eine Instandsetzungspflicht, er muss den Mangel abstellen.

Neben der Minderung kommt ein Schadensersatzanspruch aus § 536a BGB in Betracht. Wenn der Mangel nachweislich schon zu Beginn des MV vorhanden war, haftet der Vm. verschuldensunabhängig für Schäden.

Lässt sich das nicht nachweisen, bzw. ist der Mangel erst später entstanden haftet Vm. auf Schadensersatz wenn ihn ein Verschulden trifft, oder wenn er mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist.

Alledings trifft den M eine Schadensminderungspflicht, zumindest nach dem ersten Vorfall.

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#5
 Von 
guest-12324.06.2011 10:06:35
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wenn beispielsweise die städtische Kanalisation das Wasser bei heftigen Regenfällen nicht mehr aufnehmen kann und deshalb in den Keller eindringt, handelt der VM nicht schuldhaft, nur weil es eben heftig regnet.

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von Whitey am 24.06.2011 09:23



Immer schön bei den Tatsachen bleiben:

quote:
Das Wasser dringt dabei in einen der mehreren Keller verschiedener Mieter zunächst über einen Schacht ein und sickert dann durch die Wände von Keller zu Keller.


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#7
 Von 
guest-12324.06.2011 10:06:35
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Genau; wenn die Kanalisation beispielsweise das Wasser einer innenliegenden Dachentwässerung nicht mehr aufnehmen kann, kann es schon passieren, dass dieses vom Entwässerungsschacht in den Keller "sickert". Da dieses nur alle paar Jahre mal vorkommt, scheint das Haus ja ansonsten in Ordnung zu sein.

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von Whitey am 24.06.2011 09:37



Na komm, da fallen dir doch sicher noch viel abwegigere Szenarien ein?

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#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

In dem Kaff von Piekowitzchen werden offenbar erst Fallrohre gesetzt und dann das Haus um diese herum gebaut.

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#10
 Von 
abelu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
danke schon mal für die bereits eingegangenen Antworten, ich werde mich mit den genannten Paragraphen mal auseinander setzen. Noch ein paar ERgänzungen:

Zu dem Beitrag "Warum lernt der Mieter denn nicht daraus?"
Tja, weil der Mieter eine kleine Einraum-Wohnung hat und Sessel und Schrank dort eben nicht mehr hinein passen.
Auch die Umsetzung mit der nässesicheren Lagerung ist nicht so einfach, auch wenn ich die juristische Argumentation verstehe. Der Keller ist voll schwerer Gegenstände, es handelt sich genaugenommen um eine über 70jährige Mieterin ohne Auto. Paletten ranschaffen o.ä. ist also nicht so einfach, genauso wie das Ausräumen. Es wäre also Hilfe nötig, die dann auch wieder Geld kostet. Und das bei knappen Budget...
Und wenn z.B. Sessel erhöht stehen, so weren sie vielleicht nicht nass, aber durch den feuchten Keller müffeln sie und fangen vielleicht sogar an zu schimmeln, egal wie erhöht man sie stellt.

Viele Grüße.



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#11
 Von 
guest-12324.06.2011 10:06:35
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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