Wasser im Keller bei gepachteten Gewerberäumen

12. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Aspin2006
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasser im Keller bei gepachteten Gewerberäumen

Hallo,

ich habe mal ein paar Fragen bzgl. eines Wasserschadens im Keller eines gepachtete Ladenlokals mit Keller. Im Keller ist nun, nachdem es so getaut u. geregnet hat Wasser eingedrungen, (keine Ahnung woher genau, ist auch nicht flächendeckend, nur ca. 1/3 des Kellers u. dann ca. 2-3 cm hoch). Der Mieter hat dort sein Lagerraum (Eletkroartikel) u. die Kartons etc. stehen auf dem Boden!
Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Seine Inventarversicherung sagt "nein", da es kein Rohrbruch bzw. Leitungswasserschaden o.ä. ist! Die Gebäude-/Inventarversicherung des Vermietes sagt auch nein, da es für sie kein Elementarschaden ist! Wie ist nun zu verfahren?
Vielen Dank für ein paar Antworten im voraus!
Gruß
Aspin

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12312.01.2011 10:36:35
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8411 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ohne speziellen Versicherungsschutz wirst du wahrscheinlich die Kosten selber tragen müssen. Der Bund der Versicherten hat das hier ganz gut zusammengefasst:

<I><B>Welche Versicherung zahlt?</B>
Häufig bleibt man selbst auf dem Hochwasserschaden sitzen. Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt im Normalfall nur Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm oder Hagel. Nur wenn man Elementarschäden mitversichert hat, kommt die Versicherung auch für Hochwasserschäden auf, sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Eine Hausratsversicherung springt zwar grundsätzlich auch für Wasserschäden ein, allerdings nur solche Schäden, die durch Rohrbruch verursacht werden. Auch beim Wohngebäude werden nur die Schäden bezahlt, die durch einen Rohrbruch entstehen. Alle anderen werden nicht gedeckt. </I>


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.01.2011 15:10:05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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