Wasser im Keller und Schimmel

25. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
TimoG30
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Wasser im Keller und Schimmel

Halli hallo,

meine Frau, mein 11 Monate alter Sohn und ich wohnen seit ca. einem Jahr in einem Einfamilienhaus zur Miete.

Vor ein paar Monaten bemerkte ich ca. 12-15 cm hohes Wasser im gesamten Keller. Ich machte den Vermieter darauf aufmerksam, dieser behauptete, dies sei normal. Das Wasser verschwand auch bis heute nicht und ein Schimmelpilz, sowie Spark machte sich dort breit. Der Muff aus dem Keller verbreitet sich im ganzen Haus. Durch die außen freiliegende Betondecke entsteht nun auch Schimmel in den Ecken mehrerer Räume, er verbreitet sich extrem und ist nicht nur grünlich, sondern auch gelb und schwarz. Mein Sohn entwickelte plötzlich einen regelmäßigen und sehr verschleimten Husten, meine Frau klagte über Kopfschmerzen, Atemnot, Husten und Hautausschlag, ich hatte es mit Kopfschmerzen, Husten, einer ständig verstopften Nase und starken Atemproblemen zu tun, zusätzlich bin ich Asthmatiker und Allergiker. Bei meinem Sohn konnte kein Infekt oder ähnliches festgestellt werden, der auf den Husten zurückführt, also liegt der Verdacht nahe, dass der Husten durch den Schimmel ausgelöst wird. Bei meiner Frau wurde durch die Belastung im Haus eine Vorstufe von Asthma und der Hautausschlag festgestellt. Für meine Symptome gibt es auch keine andere passende Ursache, zusätzlich habe ich eine Allergie auf Schimmelpilze entwickelt.

Wir waren natürlich äußert entsetzt und fassungslos, ich glaube, jeder kann nachvollziehen, wie es einem ergeht, wenn die Gesundheit seines Babys gefährdet ist.

Nun ist meine Frage, wie sieht es aus mit einer Kündigung. Das Haus ist so für uns nicht mehr bewohnbar und ich bin auch nicht bereit ein Risiko einzugehen, wenn es um meine Familie geht.

Wir haben laut Mietvertrag einen Verzicht auf eine ordentlich Kündigung von noch 2 Jahren, kann ich hier außerordentlich oder ggf. sogar fristlos kündigen?

Ich freue mich über Hilfe und Rat, wir leiden sehr unter diesen Erkenntnisse und unter der Erkrankung unseres Sohnes.

Liebe Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat:
Ich machte den Vermieter darauf aufmerksam,

Ich hoffe für dich, dass du das beweisen kannst. Mängel im Mietobjekt (und Wasser im Keller ist ein Mangel) sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Ansonsten kann es sein, dass du für die entstehnden Schäden haftest. Und hier sind ja wohl mit der Schimmelbelastung bereits erhebliche Schäden entstanden.
Zitat:
Nun ist meine Frage, wie sieht es aus mit einer Kündigung. Das Haus ist so für uns nicht mehr bewohnbar und ich bin auch nicht bereit ein Risiko einzugehen, wenn es um meine Familie geht.

Wir haben laut Mietvertrag einen Verzicht auf eine ordentlich Kündigung (Kündigung Mietvertrag durch Mieter ) von noch 2 Jahren, kann ich hier außerordentlich oder ggf. sogar fristlos kündigen?,

Fristlose Kündigung geht nur unverzüglich nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes. Ich vermute, dass könnte hier bereits zu spät sein.

Hinweis: Als aller erstes solltest du den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben auf das Wasser im Keller und den Schimmel hinweisen und ihn zur auffordern, den Mangel unverzüglich zu untersuchen und zu beheben. Wenn ihr Angst um eure Gesundheit habt, könnt ihr auch selber einen Sachverständigen beauftragen. Diesen müsst ihr aber vermutlich selber bezahlen.

Wenn ein Mangel vorliegt (davon gehe ich bei deiner Beschreibung mal aus), könnt ihr die Miete nach § 536 BGB mindern. Falls die Wohnung unbewohnbar ist, wäre die Miete um 100% zu mindern, d.h. ihr zahlt keine Miete und sucht euch für die Zeit, in der der Mangel besteht, eine andere Bleibe.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von timoG30):
Zitat:
Vor ein paar Monaten bemerkte ich ca. 12-15 cm hohes Wasser im gesamten Keller. Ich machte den Vermieter darauf aufmerksam, dieser behauptete, dies sei normal. Das Wasser verschwand auch bis heute nicht.....



Ein paar Fragen:

Speziell zu "Wasser verschwand auch bis heute nicht": Hat das Wasser niemand (Vermieter, Mieter) weggemacht oder läuft das immer wieder nach?

Wenn es zwischenzeitlich weggemacht wurde, habt Ihr eine Idee was die Ursache ist: Wo kommt das Wasser her? Kann man das sehen? Kommt es quasi durch die Wand, aus dem Gulli, aus der Waschmaschine?

Oder ist es "einfach" so da? Bei besonders schönen und warmen Wetter, obwohl Ihr extra alle Fenster geöffnet hattet, um den üblen Geruch los zu werden?

-- Editiert von Ver am 26.03.2015 09:40

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gredo
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von TimoG30):
Halli hallo,
meine Frau, mein 11 Monate alter Sohn und ich wohnen seit ca. einem Jahr in einem Einfamilienhaus zur Miete.
Vor ein paar Monaten bemerkte ich ca. 12-15 cm hohes Wasser im gesamten Keller. Ich machte den Vermieter darauf aufmerksam, dieser behauptete, dies sei normal.


Wenn er behauptet, das sei normal, ist es vielleicht vorher schon vorgekommen? Ich würde versuchen,
die Vormieter zu kontaktieren, um mir ein Bild über die Lage zu verschaffen und um mich schlau zu machen,
ob schon vorher Mieter unter dem Problem gelitten haben.
In jedem Fall könnt ihr da nicht weiter wohnen, das ist völlig klar und das verstehe ich auch. Da die
Symptome aber so ernst sind, solltet ihr euch besser direkt an einen Anwalt wenden.

Viele Grüße und alles Gute

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TimoG30
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Also es gibt keine bekannte Ursache für die Anwesenheit des Wassers, das kam einfach so und es wurde nicht weggemacht, sondern es wurde behauptet, das sei normal und auch nicht schlimm. Dass es dort nun aber wie ein Feuchtbiotop aussieht und wirklich ein Geruch bzw. eine Luft mit sich zieht die nicht einzuatmen ist, da sonst direkt das Kratzen im Hals und der Husten beginnt, empfinge ich nicht als normal. Auch der Schimmel in den ausgekühlten Ecken sorgt wohl für diese ganzen Symptome. Ich kann es einfach nicht mit mir vereinbaren, bei diesem Zustand oder auch in Zukunft auf gut Glück, meinen kleinen Sohn und meine Frau dem auszusetzen, wir haben das große Glück, einen kerngesunden Sohne bekommen zu haben und dann wird er krank von so etwas!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Hier sollte man unverzügich das zuständige Amt einschalten um die Wohnung für unbewohnbar erklären zu lassen.
Gleichzeitig sollte man sich eines Anwaltes für Mietrecht bedienen um seine Rechte zu wahren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von TimoG30):
Also es gibt keine bekannte Ursache für die Anwesenheit des Wassers, das kam einfach so und es wurde nicht weggemacht, sondern es wurde behauptet, das sei normal und auch nicht schlimm.


Hallo Timo, ich bin einfach fassungslos und weiß nicht, wie ich es Dir sagen soll, ohne das die Forumstrolle wieder über mich herfallen.

Ich versuche es mal ganz vorsichtig: Wer auch immer dafür zuständig war, das Wasser wegzumachen, ist für die Folgen, wie Du es beschreibst, verantwortlich.

Für die Ursachenforschung (woher das Wasser kommt) ist eigentlich der Vermieter verantwortlich.

Doch dafür, dass das Wasser wegkommt, ist meiner Ansicht nach der Mieter verantwortlich. Jedenfalls sollte er mindestens hinter der Beseitigung her sein. Ob er es selbst machen soll, sein jetzt mal dahin gestellt. Wenn sich nur keiner darum kümmert, sieht es dann so aus:

Zitat (von TimoG30):
Dass es dort nun aber wie ein Feuchtbiotop aussieht und wirklich ein Geruch bzw. eine Luft mit sich zieht die nicht einzuatmen ist, da sonst direkt das Kratzen im Hals und der Husten beginnt, empfinge ich nicht als normal. Auch der Schimmel in den ausgekühlten Ecken sorgt wohl für diese ganzen Symptome.


Nein, dass ist alles andere als normal. Ich empfinde es auch nicht normal, monate lang Wasser im Keller zu haben, ohne dem Vermieter Dampf zu machen, Fristen zu setzen und bei Verstreichen von dieser eine Ersatzvorwegnahme zu machen.

Zitat (von TimoG30):
Ich kann es einfach nicht mit mir vereinbaren, bei diesem Zustand oder auch in Zukunft auf gut Glück, meinen kleinen Sohn und meine Frau dem auszusetzen, wir haben das große Glück, einen kerngesunden Sohne bekommen zu haben und dann wird er krank von so etwas!


Ausziehen und Schimmelsanieren ist sicher die richtige Wahl. Wer das am Ende bezahlt, entscheidet das Gericht. Für Deinen Geldbeutel wünsche ich Dir, das Justizia wirklich blind ist und Dein Anwalt sein Geld wert ist.


-- Editiert von Ver am 26.03.2015 13:18

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat:
das kam einfach so und es wurde nicht weggemacht, sondern es wurde behauptet, das sei normal und auch nicht schlimm.

Wie Ver versuche ich gerade, in das gesagt irgendwie einen Sinn hereinzubekommen, der mich nicht kopfschüttelnd dasitzen lässt. In aller Klarheit: Wenn ich Wasser im Keller habe und dieser nicht gerade als Schwimmbad geplant ist, dann muss das da weg. Als Mieter lasse ich das doch nicht Monate lang da stehen, egal ob ich nun selber verantworlich bin oder nicht. Um Aufklärung in diesem Punkt wäre ich dankbar.

Wenn das Geschriebene so stimmt, ist der Rat von Harry wohl der einzig richtige: Sofort zum Anwalt für Mietrecht und diesem die Story erklären. Wobei es durchaus sein kann, dass du die Kosten des Anwalts nicht ersetzt bekommst. Aber wenn es um die Gesundheit und möglicherweise große Schadensersatzforderungen des Vermieters geht, sollte das Geld gut investiert sein.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat:das kam einfach so und es wurde nicht weggemacht, sondern es wurde behauptet, das sei normal und auch nicht schlimm.
Wie Ver versuche ich gerade, in das gesagt irgendwie einen Sinn hereinzubekommen, der mich nicht kopfschüttelnd dasitzen lässt.

In aller Klarheit: Wenn ich Wasser im Keller habe und dieser nicht gerade als Schwimmbad geplant ist, dann muss das da weg. Als Mieter lasse ich das doch nicht Monate lang da stehen, egal ob ich nun selber verantworlich bin oder nicht. Um Aufklärung in diesem Punkt wäre ich dankbar.

Wenn das Geschriebene so stimmt, ist der Rat von Harry wohl der einzig richtige: Sofort zum Anwalt für Mietrecht und diesem die Story erklären. Wobei es durchaus sein kann, dass du die Kosten des Anwalts nicht ersetzt bekommst. Aber wenn es um die Gesundheit und möglicherweise große Schadensersatzforderungen des Vermieters geht, sollte das Geld gut investiert sein.


Danke Cauchy, ich dachte schon, ich bin völlig auf dem Holzweg....

Ohne eine Kristallkugel zu haben: Bei mir macht sich immer mehr die Überzeugung breit, dass das Wasser auf Grund von Sommerkondensation in den Keller geraten ist.... 10 - 12 cm Wasserstand durch Kondenswasser sind allerdings schon eine Hausnr., ich habe bisher selbst "nur" 1 cm gesehen.

Der Anwalt kann nix für die Gesundheit tun, da hilft nur eine neue Wohnung. Zu der würde ich dringend als erstes raten! Dann zum Anwalt und dann den Vermieter informieren.

-- Editiert von Ver am 26.03.2015 21:13

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