Guten morgen,
ich habe mit mehrere Bekanten gesprochen und alle haben das gleiche im Vertrag stehen, aber einige bezahlen das Wasser trotzdem selbst zur Stadtwerke und bei anderen ist Wasser incl. in BK.
In alle Verträge steht bei punkt Miete: (die summen sind als beispiel nur)
Netto Miete 300 euro
Vorauszahlung für Betriebskosten im Sinne von § 2 Betriebskostenverordnung 60 euro
Heizkosten im Sinne von § 2 Betriebskostenverordnung 45 euro
Und dann gibt es ein separaten punkt, oder als zusatzblatt - Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung
und da Standarte bei Punk 2 steht - Wasserversorgung
D.h. aus meiner Sicht, dass Wasserkosten sind in BK inclusive, also in Warmmiete.
Ich habe einen Vertrag, wo explizit steht in punkt Miete - "wasser rechnet der Mieter mit Stadtwerke selbst ab" - das ist dann auch klar, dass Wasser nicht in Warmmiete inclusive.
Aber meine Frage ist, wenn nicht explizit ausgewiesen ist, dass Wasser muss Mieter selbst bezahlen - heißt es, dass es IMMER in BK mit drin?
Wenn ja - warum dann sehe ich bei Bekannten absolut gleiche Mietverträge aber manche zahlen wasser selbst und manche nicht? Wie wird es nun geregelt? Gibt es dazu irgendeine klare Regelung? oder kann der Vermieter einfach sagen "sie müssen wasser selbst bezahlen" und das wars? Obwohl im Vertrag steht, dass es lt. § 2 BK inclusive ist?
Hoffe ich habe es einiger masse klar ausgedrückt )
Vielen dank
Wasser in BK - wann ist incl. und wann muss Mieter selbst Zahlen?
11. Januar 2025
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12
Frage vom 11. Januar 2025 | 10:44
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasser in BK - wann ist incl. und wann muss Mieter selbst Zahlen?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2025 | 11:33
Von
Status: Beginner (124 Beiträge, 29x hilfreich)
ZitatVorauszahlung für Betriebskosten im Sinne von § 2 Betriebskostenverordnung :
Die Vorrauszahlungen über das ganze Jahr werden addiert und die angefallenen Betriebskosten davon abgezogen. Bleibt ein Guthaben übrig wird dieses erstattet, gibt es eine negative Differenz werden die Kosten nachgefordert.
Werden die Wasser-/Abwassergebühren direkt mit dem Vesorger abgerechnet, da technisch möglich (eigener Wasserzähler in Besitz der Versorgungswerke) wird die Differenz zu den Vorrauszahlungen niedriger ausfallen.
Ist nur ein Zwischenzähler vorhanden, muß die Hausverwaltung entsprechend den Verbrauch abrechnen.
So oder so wird dieselbe Summe am Jahresende herauskommen und zu bezahlen sein.
Eine "Warmmiete" sehe ich hier nicht....
#2
Antwort vom 11. Januar 2025 | 11:38
Von
Status: Unbeschreiblich (127014 Beiträge, 40745x hilfreich)
ZitatAber meine Frage ist, wenn nicht explizit ausgewiesen ist, dass Wasser muss Mieter selbst bezahlen - heißt es, dass es IMMER in BK mit drin? :
Auch wenn es in den BK mit drin ist, muss er es ja selber bezahlen, in sofern ist die Frage unverständlich.
Da der Mieter das Wasser in aller Regel selbst bezahlen muss, ist es eigentlich egal ob er das nun über den Umweg über die Betriebskosten macht oder direkt an die Wasserwerke.
Zitatwarum dann sehe ich bei Bekannten absolut gleiche Mietverträge aber manche zahlen wasser selbst und manche nicht? :
Da sollte man dann mal die betreffenden Parteien fragen, wie konkret es dazu kam.
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#3
Antwort vom 11. Januar 2025 | 11:41
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie Vorrauszahlungen über das ganze Jahr werden addiert und die angefallenen Betriebskosten davon abgezogen. Bleibt ein Guthaben übrig wird dieses erstattet, gibt es eine negative Differenz werden die Kosten nachgefordert. :
Werden die Wasser-/Abwassergebühren direkt mit dem Vesorger abgerechnet, da technisch möglich (eigener Wasserzähler in Besitz der Versorgungswerke) wird die Differenz zu den Vorrauszahlungen niedriger ausfallen.
Ist nur ein Zwischenzähler vorhanden, muß die Hausverwaltung entsprechend den Verbrauch abrechnen.
sorry, hab leider nicht verstanden ( Bzw ich weiß wie BK abgerechnet werden, meine frage war anders
Die summe der NK bei alle Verträge sehr ähnlich - und bei manche ist da wasser mit drin und Mieter muss nicht selbst mit Stadtwerke abrechnen, und bei manche halt anders. Obwohl Wohnung gleiche größe usw.
Beim Vertrag abschlüss steht immer Miete Kalt + BK + Heizkosten, z.b. 500 euro alles zusammen, und man unterschreibt diese Vertrag, und geht davon aus, dass wasser auch mitdrin ist. Und das ist auch so lt. Vertrag, aber dann heißt es vom Vermieter dass du selbst wasser zahlen muss, was wird dann + 30 euro monatlich die du selbst tragen muss - warum?
#4
Antwort vom 11. Januar 2025 | 11:45
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAuch wenn es in den BK mit drin ist, muss er es ja selber bezahlen, in sofern ist die Frage unverständlich. :
irgendwie versteh ich es nicht.
dass mieter wasser selbst bezahlt ist mir klar, sowie heizung auch doch, oder?
Die frage ist wie finde ich heraus, ob in BK wasser mitdrin ist - wenn im vertrag steht nur das was ich in 1ste post geschrieben haben? nur auf aussage von Vermieter will ich mich nicht verlassen. Weil es gibt es doch ein Vertrag.
#5
Antwort vom 11. Januar 2025 | 11:52
Von
Status: Unbeschreiblich (127014 Beiträge, 40745x hilfreich)
Zitatwarum? :
Ganz einfach, weil diese Theorie
Zitatund geht davon aus, dass wasser auch mitdrin ist. :
halt nicht immer zutrifft.
Wenn man wissen will, auf welchem Weg das Wasser aktuell abgerechnet wird, müsste man dann eben beim Vermieter erfragen.
Zitatnur auf aussage von Vermieter will ich mich nicht verlassen. :
Mehr wird einem aber nicht bleiben.
Zwar könnte man auch den Vormieter befragen, aber bei Mieterwechsel kann der Vermieter das auch wechseln.
-- Editiert von User am 11. Januar 2025 11:55
#6
Antwort vom 11. Januar 2025 | 12:01
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMehr wird einem aber nicht bleiben. :
Zwar könnte man auch den Vormieter befragen, aber bei Mieterwechsel kann der Vermieter das auch wechseln.
aber dass musste doch aus dem vertrag hervorgehen, nicht? wie kann es sein, dass lt. vertrag sieht es danach aus, dass es incl. ist, und in der tat nicht?
Ich habe beispiel gelegt - mein vertrag, da steht klar und deutlich dass Mieter selbst bezahlt - keine fragen.
Verstehen Sie mein punkt? weil so wie es in standarten vertrag steht sieht es danach aus, dass es inclusive ist! klar und deutlich.
#7
Antwort vom 11. Januar 2025 | 12:08
Von
Status: Unbeschreiblich (127014 Beiträge, 40745x hilfreich)
Zitatweil so wie es in standarten vertrag steht sieht es danach aus, dass es inclusive ist! klar und deutlich. :
Ja, es sieht so aus.
Es sieht danach auch so aus, als ob man Kosten des Betriebs eines Lastenaufzugs bezahlt, Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege oder Ungezieferbekämpfung.
Und wie es dann tatsächlich ist, muss man halt erfragen.
Das gilt dann aber logischerweise auch nicht für die Zukunft, denn da kann sich ja immer was ändern.
#8
Antwort vom 11. Januar 2025 | 12:15
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEs sieht danach auch so aus, als ob man Kosten des Betriebs eines Lastenaufzugs bezahlt, Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege oder Ungezieferbekämpfung :
das hab ich auch nicht verstanden.. ((
wenn es keine klare regelung gibt es, wenn lt. vertrag nicht ausdrücklich steht, dass wasser muss mieter selbst bezahlen, heißt es - dass wenn der mieter darauf besteht, kann es dann nur gericht sagen wie es ist? oder wie sollte man da vorgehen?
#9
Antwort vom 11. Januar 2025 | 12:26
Von
Status: Unbeschreiblich (127014 Beiträge, 40745x hilfreich)
Zitatdass wenn der mieter darauf besteht, kann es dann nur gericht sagen wie es ist? :
Korrekt, wenn man das vor Gericht bringt, dann wird das Gericht eine Entscheidung treffen.
#10
Antwort vom 11. Januar 2025 | 13:20
Von
Status: Beginner (124 Beiträge, 29x hilfreich)
Zitatkann es dann nur gericht sagen wie es ist? oder wie sollte man da vorgehen? :
Warum Gerichte beschäftigen, wenn es keinen Grund dafür gibt?
Rechnen die Versorgungswerke direkt ab, werden nach Einzug Abschlagszahlungen festgelgt. Die BK-Vorrauszahlung ist eine VORRAUSZAHLUNG. Sind die Heizkosten in einem Winter z.B. um einiges höher als der berechnete Durchschnitt, wird unter Umständen eine Nachzahlung in 4stelliger Höhe fällig...
Warum also wegen 20 EUR Wasserkosten pro Monat Gerichtskosten riskieren?
-- Editiert von User am 11. Januar 2025 13:22
#11
Antwort vom 11. Januar 2025 | 13:23
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatKorrekt, wenn man das vor Gericht bringt, dann wird das Gericht eine Entscheidung treffen :
also versteh ich es richtig - es gibt es noch keine urteile und aber auch keine richtige klarheit?
#12
Antwort vom 11. Januar 2025 | 13:29
Von
Status: Lehrling (1028 Beiträge, 307x hilfreich)
ZitatKorrekt, wenn man das vor Gericht bringt, dann wird das Gericht eine Entscheidung treffen. :
Man sollte hier nur dem TE auch verraten, dass solche Klagen fast aussichtslos sind, da die Wasserversorgung in Deutschland eine Aufgabe der Kommunen ist und im Regelfall die Abrechnungsmodalitäten durch eine Satzung vorgegeben sind.
Ich zum Beispiel bekommen an meinem Wohnort auch keine WasserRECHNUNG sondern einen GebührenBESCHEID über den Anschluss und die entnommene Menge Wasser. Die Satzung der Stadt lässt auch nichts anderes zu, weil laut Satzung immer und ausschließlich der Grundstückseigentümer der Schuldner ist.
#13
Antwort vom 11. Januar 2025 | 13:31
Von
Status: Unbeschreiblich (127014 Beiträge, 40745x hilfreich)
Zitates gibt es noch keine urteile :
Das weis ich nicht, das bei weitem nicht alle Urteile veröffentlicht werden
Zitataber auch keine richtige klarheit? :
Eigentlich schon, in dem man den Vermieter fragt.
Wobei der auch nicht in die Zukunft sehen kann.
ZitatWarum also wegen 20 EUR Wasserkosten pro Monat Gerichtskosten riskieren? :
Weil fifa2024 dann halt nicht nur die Miete und die Vorauszahlungen für die Betriebskosten jeden Monat hat, sondern auch die Vorauszahlungen für das Wasser jeden Monat zusätzlich.
#14
Antwort vom 11. Januar 2025 | 13:36
Von
Status: Unbeschreiblich (127014 Beiträge, 40745x hilfreich)
ZitatIch zum Beispiel bekommen an meinem Wohnort auch keine WasserRECHNUNG sondern einen GebührenBESCHEID über den Anschluss und die entnommene Menge Wasser. Die Satzung der Stadt lässt auch nichts anderes zu, weil laut Satzung immer und ausschließlich der Grundstückseigentümer der Schuldner ist. :
Richtig, das Modell gibt es.
Bei uns gibt es was anderes, zwar auch einen Gebührenbescheid, allerdings durchaus nicht nur für Grundstückseigentümer, sondern auch wahlweise für den Vertragspartner der Wasseruhr.
Da kann man es sich aussuchen.
#15
Antwort vom 11. Januar 2025 | 13:43
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEigentlich schon, in dem man den Vermieter fragt. :
Also gilt sein wort und nicht das was im vertrag steht?
Es wäre alles gut, wenn es bei allen gleich wäre. Aber die verträge sind gleich, aber manche zahlen exta selbst für wasser und manche nicht.
Es geht um einen Ort !!! also nicht unterschiedliche Orte in Deutschland!
Wenn in vertrag steht
Vorauszahlung für BK - 100 euro
und dann In BK gemäß § 2 .... sind wasserversorgung
Das heisst, dass in dieser BK, die bei der Vertrag in Punk "miete" stehen, wasser mit drin ist. Also von diese 100 euro wäre dann 30 wasser.
Wie kann man es anders interprietieren?
-- Editiert von User am 11. Januar 2025 13:45
#16
Antwort vom 11. Januar 2025 | 13:57
Von
Status: Unbeschreiblich (127014 Beiträge, 40745x hilfreich)
ZitatDas heisst, dass in dieser BK, die bei der Vertrag in Punk "miete" stehen, wasser mit drin ist. :
Nein, das bedeutet nur, das dort Wasser drin sein kann.
Genau wie Kosten des Betriebs eines Lastenaufzugs, Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege oder Kosten der Ungezieferbekämpfung dort drin sein können.
ZitatWie kann man es anders interprietieren? :
Durch Kenntnis der Bedeutungen / Unterschiede der Worte "können" und "müssen"?
#17
Antwort vom 11. Januar 2025 | 14:01
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDurch Kenntnis der Bedeutungen / Unterschiede der Worte "können" und "müssen"? :
also ist das tatsächlich so, dass in 2 identische mietverträge, in einem Ort, können 2 unterschiedliche Situationen herausgehen?
#18
Antwort vom 11. Januar 2025 | 14:04
Von
Status: Lehrling (1447 Beiträge, 242x hilfreich)
Aber was macht es denn für einen Unterschied ob du die Wasser Vorauszahlung direkt an den wasserlieferanten zahlst oder an den Vermieter?
Beine rechnen am Ende mit dir den tatsächlichen Verbrauch ab. Hast du zu wenig bezahlt musst du nachzahlen hast du zu viel bezahlt bekommst du was zurück
#19
Antwort vom 11. Januar 2025 | 14:18
Von
Status: Unbeschreiblich (127014 Beiträge, 40745x hilfreich)
Zitatalso ist das tatsächlich so, dass in 2 identische mietverträge, in einem Ort, können 2 unterschiedliche Situationen herausgehen? :
Ja, das passiert und ist auch keine Seltenheit.
ZitatAber was macht es denn für einen Unterschied ob du die Wasser Vorauszahlung direkt an den wasserlieferanten zahlst oder an den Vermieter? :
Es ist die Kalkulation ob man sich die Wohnung so leisten kann
Wenn man mit 500 EUR Miete + 100 EUR Vorauszahlung rechnet, fallen 600 EUR / Monat an.
Wenn nun noch 30 EUR / Monat für Wasser dazu kommen, muss man die ja woanders herholen, sprich einsparen.
#20
Antwort vom 11. Januar 2025 | 14:24
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAber was macht es denn für einen Unterschied ob du die Wasser Vorauszahlung direkt an den wasserlieferanten zahlst oder an den Vermieter? :
gar keiner, dann sollte es aber im vertrag so stehen, und BK sollen nicht z.b. 70 euro sein, aber 30.
Weil BK sind auch überall in etwa gleiche - das ist das problem.
Wenn in dem vertrag, wo man selbst wasser zahlen sollte stunde - BK 30 euro
und in andere vertrag, wo wasser in BK inclusive BK 70 euro
wäre doch keine fragen - wäre alles klar.
#21
Antwort vom 11. Januar 2025 | 14:25
Von
Status: Senior-Partner (6661 Beiträge, 2342x hilfreich)
Zitat:Es wäre alles gut, wenn es bei allen gleich wäre. Aber der verträde sind gleich, aber manche zahlen exta selbst für wasser und manche nicht.
Wie soll man dies verstehen ?
Sind damit alle Mieter/Bewohner einer Wohnanlage gemeint, oder sind es die Mieter völlig anderer Häuser ?
Ich versteh die im Eröffnuingsbeitrag geschilderte Vereinbarung im Mietvertrag so, daß der Mieter für die in der Betriebskostenvorordnung aufgezählten Betriebskosten einen Vorschuß zu zahlen hat.
Nämlich die dafür genannten 60 €.
Und diese Vereinbarung ist gültig imd könnte nur durch eine freiwillig getroffene andere Regelung ersetzt werden.
Ein Vermieter kann bei der Vermietung entscheiden, wie er über die Zahlung das Wassergeld verfahren will.ann. Er kann im Mietvertrag unterschiedliche Vereinbarungen treffen undzwar:
1.) für das Wassergeld (und andere Beetriebskskosten) kann er die Zahlung eines Vorschuß vereinbaren über welchen er dann jährlich abgerechnen muß.
2) Oder er vereinbart, daß die Kosten des Wassergeldes bereits bei der Vereinbarung der Miethöhe berücksichtigt wird, (also nicht nach Verbrauch darüber abgerechnet wird) und dafür kein extra Vorschuß gezahlt werden muß. (Ist hier aber nicht vereinbart !!)
3.) Oder es wird verteinbart, daß sich der Miter selbst um die Lieferung des Wassers an das zuständige Wasserwerk kümmert und dorti die Lieferung, Abrechnung und Bezahlung vereinbart. (Dies scheint hier auch nicht zu sein.. Alle 3 Beispiele sind möglich.
#22
Antwort vom 11. Januar 2025 | 14:43
Von
Status: Lehrling (1228 Beiträge, 481x hilfreich)
ZitatNetto Miete 300 euro :
Vorauszahlung für Betriebskosten im Sinne von § 2 Betriebskostenverordnung 60 euro
Heizkosten im Sinne von § 2 Betriebskostenverordnung 45 euro
Und dann gibt es ein separaten punkt, oder als zusatzblatt - Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung
und da Standarte bei Punk 2 steht - Wasserversorgung
D.h. aus meiner Sicht, dass Wasserkosten sind in BK inclusive, also in Warmmiete.
Diese Auslegung ist zumindest mutig.
Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich davon ausgehen, dass selbst ein Wohnungsmieter wissen müsste, was "Nettomiete" bedeutet.
Da es die dazu die Vereinbarung umlagefähiger Kosten gibt ist dem Mieter bekannt, dass die Betriebskosten, soweit sie beim Vermieter auch tatsächlich anfallen, zusätzlich bezahlt werden müssen. Daran ändert sich auch durch die Direktabrechnung des Versorgers nichts.
#23
Antwort vom 11. Januar 2025 | 14:43
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEin Vermieter kann bei der Vermietung entscheiden, wie er über die Zahlung das Wassergeld verfahren will.ann. Er kann im Mietvertrag unterschiedliche Vereinbarungen treffen undzwar: :
1.) für das Wassergeld (und andere Beetriebskskosten) kann er die Zahlung eines Vorschuß vereinbaren über welchen er dann jährlich abgerechnen muß.
2) Oder er vereinbart, daß die Kosten des Wassergeldes bereits bei der Vereinbarung der Miethöhe berücksichtigt wird, (also nicht nach Verbrauch darüber abgerechnet wird) und dafür kein extra Vorschuß gezahlt werden muß. (Ist hier aber nicht vereinbart !!)
3.) Oder es wird verteinbart, daß sich der Miter selbst um die Lieferung des Wassers an das zuständige Wasserwerk kümmert und dorti die Lieferung, Abrechnung und Bezahlung vereinbart. (Dies scheint hier auch nicht zu sein.. Alle 3 Beispiele sind möglich.
alles gut, aber es sollte in vertrag ersichtlich sein welche von 3 vereinbahrungen ist nun mal getrofen, aber es steht ja nicht. darum geht es.
ZitatSind damit alle Mieter/Bewohner einer Wohnanlage gemeint, oder sind es die Mieter völlig anderer Häuser ? :
nein, alles natürlich unterschiedlich aber in etwas gleiche wohnungsgröße und gleiche stadt. D.h. kosten sind in etwa gleich.
d.h. wenn bei 1 Zi Wohnung NK 70 euro und da ist wasser mitdrin, kann nicht sein, das bei andere wohnung gleiche größe und NK 70 euro wasser nicht mit drin wäre! Dann sollte die NK 30 euro sein, und nicht 70.
Weil es ist gleiche wasserpreise gleiche stadtwerke und so weiter. Und wenn jmd dann 10 mal am tag duscht und andere nur 1 mal die woche - dafür ist die jahresabrechnung, ist klar.
#24
Antwort vom 11. Januar 2025 | 14:50
Von
Status: Unbeschreiblich (127014 Beiträge, 40745x hilfreich)
Zitatd.h. wenn bei 1 Zi Wohnung NK 70 euro und da ist wasser mitdrin, kann nicht sein, das bei andere wohnung gleiche größe und NK 70 euro wasser nicht mit drin wäre! :
Doch, das kann sein und es darf auch so sein.
Dann sind am Jahresende in der Regel bei beiden Wohnungen nur die Nachzahlungen / Erstattungen recht unterschiedlich.
#25
Antwort vom 11. Januar 2025 | 15:01
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa es die dazu die Vereinbarung umlagefähiger Kosten gibt ist dem Mieter bekannt, dass die Betriebskosten, soweit sie beim Vermieter auch tatsächlich anfallen, zusätzlich bezahlt werden müssen. Daran ändert sich auch durch die Direktabrechnung des Versorgers nichts. :
das mieter selbst wasser bezahlt ist mir doch klar. Darum geht es doch gar nicht.
es geht darum, dass im vertrag nicht klar steht ist wasser in BK inckusive oder nicht
#26
Antwort vom 11. Januar 2025 | 15:09
Von
Status: Unbeschreiblich (127014 Beiträge, 40745x hilfreich)
Zitates geht darum, dass im vertrag nicht klar steht ist wasser in BK inckusive oder nicht :
Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen, damit die nötige Flexibilität vorhanden ist.
#27
Antwort vom 11. Januar 2025 | 16:43
Von
Status: Lehrling (1447 Beiträge, 242x hilfreich)
ZitatWenn man mit 500 EUR Miete + 100 EUR Vorauszahlung rechnet, fallen 600 EUR / Monat an. :
Wenn nun noch 30 EUR / Monat für Wasser dazu kommen, muss man die ja woanders herholen, sprich einsparen.
Das ist doch trotzdem eine Milchmädchenrechnung. Am Ende kommt es doch auf dasselbe raus ob man nun monatlich mehr oder weniger Kosten hat, dafür nach der Abrechnung nach zahlt oder was zurück bekommt
#28
Antwort vom 11. Januar 2025 | 17:14
Von
Status: Unbeschreiblich (127014 Beiträge, 40745x hilfreich)
ZitatDas ist doch trotzdem eine Milchmädchenrechnung. Am Ende kommt es doch auf dasselbe raus ob man nun monatlich mehr oder weniger Kosten hat, dafür nach der Abrechnung nach zahlt oder was zurück bekommt :
Prinzipiell richtig.
Aber ich kenne einige die so rechnen (müssen), weil sie jeden Monat nur genau X EUR haben und keinen Puffer nach hinten.
Da ist so eine Info dann schon relevant.
#29
Antwort vom 11. Januar 2025 | 20:11
Von
Status: Lehrling (1819 Beiträge, 284x hilfreich)
Zitatalso versteh ich es richtig - es gibt es noch keine urteile und aber auch keine richtige klarheit? :
Vermutlich verstehst Du den Sachverhalt nicht richtig. Lasse es Dir von jemand erklären, der die Deutsche Sprache gut beherrscht, und versteht. So direkt, an Ort und Stelle, wo Du auch fragen kannst, und zwar so lange bis es bei Dir klickt.
Ist eine gut gemeinte Empfehlung.
-- Editiert von User am 11. Januar 2025 20:15
#30
Antwort vom 11. Januar 2025 | 21:34
Von
Status: Lehrling (1637 Beiträge, 196x hilfreich)
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-- Editiert von User am 11. Januar 2025 21:36
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