Wasser separat von anderen Betriebskosten abgerechnet?

27. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.06.2016 11:33:37
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)
Wasser separat von anderen Betriebskosten abgerechnet?

Hallo,

In meinem Mietvertrag steht:
Vorauszahlung für Wasser: 7,00 €
für andere Betriebskosten: 23,00 €

Das Wasser wird von einer externen Firma abgerechnet und es ergibt sich immer eine Nachzahlung. Das ist auch o´k

Andere Betriebskosten werden von Vermieterin abgerechnet und da schummelt sie leider so, dass ich auch immer nachzahlen muss.

Ich wollte die Rechnungen einsehen, sie verweigert mir das.

Nun habe ich die Nachzahlungen nicht geleistet.
Die Vermieterin verlangt von mir, dass ich "wenigstens" Wasser nachzahlen soll, weil ich ja diese Abrechnung nicht beanstande.

Ich zahle nicht, weil ich denke, für andere Betriebskosten hätte ich ein Guthaben und das würde ich nie von ihr auszahlen bekommen.

Ich möchte also, dass die Vermieterin Wasserkosten und andere Betriebskosten verrechnet. Darf ich das Verlangen? Wer hat eine Meinung dazu?

Gruß
misula


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Meine Meinung:
Wasser und Andere Betriebskosten werden separat abgerechnet. Der VM hat keine Verrechnung der Kosten akzeptiert, also müßte m.M nach auch die Zahlung für Wasser unabhängig vom Rest geleistet werden.


Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Jenny1222
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist das denn überhaupt? Müssen die Kosten im Mietvertrag für die Nebenkosten aufgelistet sein? Bei uns stehen nur die NK untereinander, aber keine Beträge wie viel wir dafür bezahlen...

DANKE

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Die Nebenkosten müssen ihrer Art nach aufgelistet werden (Angabe von Einzelbeträgen ist nicht notwendig).
Woher weißt Du eigentlich, daß die Vermieterin schummelt ? Du hast doch noch keinen einzigen Beleg gesehen (worauf Du natürlich ein Anrecht hast).
Das Du immer nachzahlen mußt, dürfte in erster Linie daran liegen, daß Die Vorauszahlungen zu gering bemessen sind.

-- Editiert von Mortinghale am 27.03.2007 14:11:46

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