Wasserabrechnung/Heizöl

18. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Marina45HB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserabrechnung/Heizöl

Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Ich wohne seit fast 2 Jahren zur Miete in einem 2-Fam.-Haus wo es nur eine Wasseruhr gibt. Ich zahle 75 € mtl. Wassergeld sowie 60 € Heizöl an meinen Nachbarn. Bislang habe ich trotz Aufforderung keine Jahresabrechnung bekommen. Nun habe ich erfahren, dass mein Nachbar nur 30 € mtl. Wassergeld fürs gesamte Haus an die swb weiterleitet. Der Verbrauch wurde bislang von der swb nur geschätzt, da mein Nachbar den tatsächlichen Wasserverbrauch nicht mitgeteilt hat. Eingestuft ist er für 2 Personen obwohl wir inzwischen schon 4 Personen im Haus sind. Beim Heizöl ist es so, dass 2006 für 700 € getankt wurde und ich alleine schon 60 € mtl. zahle. Ich zahle ja mehr als getankt wurde und bezahle die Heizkosten für meinen Nachbarn gleich mit. Was kann ich tun und was für Rechte habe ich. Über Antworten oder Tips wäre ich sehr dankbar. Lieben Gruß Marina

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ist Dein Nachbar der Vermieter ?
Der Vermieter ist für die ABrechnung zuständig. Zahlst Du eine Warmmiete oder eine Nebenkostenvorauszahlung ?

Wenn 2006 für 700 EUR getankt wurde, dann heist das nicht, daß nur für 700 EUR verbraucht wurde. es können ja am 01.01.2006 noch 1000L im Tank gewesen sein und dann hat man 8/2006 bei noch 300L Rest 1500 nachgetankt.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
Marina45HB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Michael,
mein Nachbar ist auch Mieter hier. Die Kaltmiete zahle ich an meine Vermieterin und die Nebenkosten an meinen Nachbarn. Wir sind ihm Mai 05 hier eingezogen und im August 05 wurde Heizöl in Höhe von 1200 € getankt. Im August 2006 sagte mein Nachbar zu mir, wir hätten nur die Hälfte an Öl verbraucht, weshalb nur für 700 € getankt werden musste und sich sich die Heizkosten nicht erhöhen würden. Die Wasserabrechnung läuft auch über meinen Nachbarn. So steht es auch im Mietvertrag. Muss denn aber nicht auch wenn man privat wohnt eine Jahresabrechnung regelmäßig vorgenommen werden?
Dank nochmal für eine Antwort.

LG Marina

-- Editiert von Marina45HB am 19.02.2007 08:27:18

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Also habe ich richtig verstanden, dass ihr zwei Mieter in einem Haus seid? Wenn ja, dann ist der Vermieter verpflichtet eine Betriebskosten-Abrechnung vorzunehmen und kann das nicht auf einen - offensichtlich - völlig überforderten Mieter abwälzen. Nicht den Mieter ansprechen, sondern den Vermieter! Ihr beide seid Vertragspartner und nicht du und der andere Mieter!!!!!

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#4
 Von 
Marina45HB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Astrid,
Nachbar und Vermieterin sind beide 89 Jahre alt. Bislang war es hier in diesem Haus so, dass der Nachbar alle Dinge im Namen der Vermieterin geregelt hat und in gewissen Dingen auch die Vollmacht hat. Ich zahle meine Nebenkosten ja auch an meinen Nachbarn und der Wasserzähler und die Ölrechnungen laufen auch über den Namen meines Nachbarn und nicht über die Vermieterin. In dem Alter sind wohl Beide damit "überfordert", nur kann ich als Zahlende nichts dafür. Ich wollte auch nicht wissen, wer für mich zuständig ist sondern was für Rechte ich habe und wie vernünftig abgerechnet wird. Trotzdem danke für Deine Antwort.

LG Marina

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#5
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Hi Marina!
Nun habe ich etwas weitergehende Informationen und kann ganz anders auf deine Frage reagieren. Du schreibst selber, dass der Mieter offensichtlich mit der Abrechnung überfordert ist - nur darf das nicht zu deinen Lasten gehen! Du musst unbedingt mit der Vermieterin sprechen und ihr klarmachen (auch wenn sie 89 Lenze zählt), dass es nicht angehen kann, dass du teilweise die Kosten des anderen Mieters mitträgst. Wenn sie selber nicht mehr in der Lage ist eine korrekte Abrechnung zu erstellen, dann muss sie dafür Sorge tragen, dass eine fähige Person - sprich Hausverwaltung - damit beauftragt wird. Das ist dein gutes Recht!

Im übrigen: Was steht bzgl. Betriebskostenabrechnung in deinem Mietvertrag?

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#6
 Von 
Marina45HB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Astrid,
im Mietvertrag steht, Kaltmiete an den Vermieter und Nebenkosten (Wasser- u. Heizgeld) an meinen Nachbarn überweisen. Meine Vermieterin kann die Nebenkosten nicht mit mir abrechnen, weil mein Nachbar den Vertrag mit der Wasserversorgung hat. Mit Heizöl ist es das gleiche. Mein Nachbar bestellt das Heizöl auf seinen Namen und die Vermieterin hat damit nichts zu tun.

LG

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#7
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Hi Marina,
ja, das hatte ich schon verstanden. Aber es muss doch auch irgendwas darüber drinstehen, wer wann wie die Betriebskostenabrechnung vornimmt. Also z.B. die Vorauszahlungen für Wasser und Heizöl sind an den Mieter XY zu überweisen. Dieser wird nach Ablauf der Abrechnungsperiode (z.B. vom 01.01. bis 31.12.) die Betriebskosten mit dem Mieter abrechnen. Oder so ähnlich.

Wie verhält es sich denn mit den anderen Betriebskosten, die anfallen (Müll etc.) An wen bezahlst du denn das?

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#8
 Von 
Marina45HB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Astrid,

ich zahle keine Müllgebühren oder Sonstiges. Wir haben überhaupt keine zusätzlichen Vereinbarungen im Mietvertrag abgeschlossen. Dort wurden nur die 2 Zahlungen wegen Kaltmiete u. o.g. NK-Vorauszahlungen festgehalten ansonsten nichts weiter.

LG Marina

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#9
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Dass du keine zusätzlichen Kosten trägst müsste mir auch mal passieren ;) Ne, aber ihr zahlt ja € 1.620 dass ist ein ganz schöner Batzen nur für Wasser und Öl. Bzgl. Wasserverbrauch rufe doch einfach mal bei der swb an und frage, ob die nicht auch einen Ablesedienst haben (kannst ja Situation kurz schildern) und ob man dir in diesem Rahmen nicht auch den Zählerstand mitteilen könne.

Auch wenn ihr keine weiteren Absprachen hinsichtlich Nebenkosten getroffen habt, so gehe ich davon aus, dass im Mietvertrag schon eindeutig steht, dass ihr ABSCHLÄGE auf Öl und Wasser zahlt??!! Wenn ja, dann muss eine Abrechnung vorgenommen werden und zwar nach der neuen Betriebskostenverordnung (musst mal googlen). Ich würde dahingehend der Vermieterin einfach 'die Pistole auf die Brust setzen'. Es geht wirklich nicht an, dass ihr keine Abrechnung erhaltet. Zum Vergleich: Ich habe an Betriebskosten ca. 1.500 Euronen mit 2 Personen p.a. Hier sind aber nicht nur Gas und Wasser, sondern auch Abwasser, Müll, Abrechnungskosten, Gebäudeversicherung und schlag mich tot drin.

Es muss doch aber auch möglich sein eine separate Wasseruhr nur für eure Wohnung zu installieren. Dahingehend könnte evtl. die Vermieterin auch verdonnert werden. Das kostet doch nicht die Welt und wenn ihr einen Keller habt, dann ist das doch auch alles unproblematisch zu machen.


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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

-- Editiert von Astrid Helen am 20.02.2007 17:30:21

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#10
 Von 
Marina45HB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Astrid,
ich würde lieber mehr Nebenkosten zahlen als mit so einem "Feldwebel" unter einem Dach leben zu müssen ;) ..
Ich habe bei der swb bereits angerufen und die Situation geschildert, deswegen weiß ich ja auch den Abschlag den mein Nachbar bezahlt. Bloß kann die swb nichts machen, weil es eine privatrechtliche Sache ist und mein Nachbar nunmal Vertragspartner von der swb ist und nicht ich. Ich werde mich mal schriftlich an die Vermieterin wenden und für nächsten Monat die Nebenkosten einbehalten, vielleicht hilft das ja. Ich denke nur, weil mein Nachbar hier seit 50 Jahren schon wohnt und ich halt erst seit fast 2 Jahren, dass die Vermieterin wohl auf der Seite von meinem Nachbarn sein wird, weil dieser bereits mit ihr aufgewachsen ist und er hier halt ein gesondertes Wohnrecht als "Feldwebel" hat ;) .. Schaun wir mal gell, meist wirkt es ja, wenn kein Geld kommt.

Danke und lieben Gruß
Marina

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#11
 Von 
guest123-841
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 49x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Marina45HB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

*Hoffentlich kannst du die Zahlungen die du bisher gezahlt hast beweisen, sonst können die Erben Ansprüche auf Zahlungen die über 3 Jahre zurückliegen geltend machen?* Die Nebenkosten habe ich immer überwiesen und kann sie somit auch belegen. Ich habe vorhin nochmal bei der swb angerufen und den Sachverhalt geschildert. Diesmal hatte ich einen anderen Sachbearbeiter als letztes Mal. Er hat alles ausgerechnet seit unserem Einzug mit dem aktuellem Wasserverbrauch. Der Verbrauch lag somit bei mtl. 43 € fürs gesamte Haus. Das einzige was mir die swb anbieten kann, ist den Vertrag auf mich umzuschreiben, nur dann müsste ich hinter dem Wassergeld vom anderen Mieter evtl. hinterherlaufen. Ich werde meinen Nachbarn nochmals auffordern sich um eine korrekte Abrechnung über die swb für den gesamten Zeitraum zu besorgen ansonsten werde ich mir wohl einen Anwalt nehmen. Außerdem werde ich meiner Vermieterin einen Brief schreiben und um den Einbau einer 2. Wasseruhr bitten, um solche Differenzen in Zukunft zu vermeiden. Vielen Dank nochmal für die Antworten.

LG Marina

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