Wasserflecken

8. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Demophobie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserflecken

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem mit meiner Wohnung:

Ca 10 Monate lange hab ich meinen Vermieter immer wieder aufgefordert sich um zwei schöne braune Wasserflecken an Decke und Wand zu kümmern: 2 Stück von der Größe: 50cm x 10cm. Zeitweise tropfte es sogar.

Als einer dieser Flecken den ersten Schimmel ansetzte, drohte ich ihm mit Kündigung Auf einmal war es doch möglich sich darum zu kümmern: Die Hausverwaltung leitete erste Schritte ein:

An der Außenwand entdeckte man einen Schaden. (Einen Riss) Ich beobachte die Stelle schon fast ein Jahr lang und ich bin mir sicher: Dieser Riss ist nicht die Ursache für die Feuchtigkeit - sondern nur ein Sympton.
Naja die Hausverwaltung wusste es besser (ein Riss an der Außenwand des 3. Obergeschosses kommt ja anscheinend ohne Fremdeinwirkung zustande) und reparierte diesen Schaden. Man reinigte vorsichtshalber noch die Wandanschlussschienen.

5 Wochen lang gab es keinerlei Veränderungen an den Flecken. Die Maler kamen und besserten alles aus. Erst wurden die Stellen isoliert und dann mit Dispersionsfarbe überstrichen. Ich war zufrieden.

Zu früh gefreut: Heute hab ich wieder an der selben Stelle Flecken entdeckt. Scheint so als würde sich die Feuchtigkeit nun einen Weg um die Isolierfarbe rum suchen. Da gestern abend noch alles in Ordnung war - und heute morgen auf einmal ein Fleck an meiner Decke klaffte, geh ich davon aus dass die Ursache für die Feuchtigkeit immer noch nicht behoben ist. Feuchtigkeit konnte ich aber nicht durch tasten feststellen - ich habs aber auch jetzt gerade erst gemerkt.

Wie auch immer: Ich habe ein paar Tage nach den Malerarbeiten wieder Flecken an Wand und Decke und möchte auf jede Eventualität vorbereitet sein.

Gibt es eine Möglichkeit den Kündigungsschutz zu umgehen? Zb: Fristen zur Beseitung des Schadens setzen? Letztes Jahr im Januar tropfte es sogar.
Ich möchte mich nicht noch um Kündigungsfristen kümmern müssen, wenn im Januar auf einmal wieder die Decke tropft.

Das ganze dauert mir nun einfach schon viel zu lange. Sollte es wieder tropfen oder schimmeln möchte ich sofort ausziehen.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Frist setzen? Was wäre eine angemessene Frist?

ich bin dankbar für jede Hilfe :-)




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

M.E. stellen Wasserflecken an der Wand/Decke keinen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Eine fristlose Kündigung ist nur gemäß § 569 BGB möglich. Siehe hier: Sowohl Mieter als auch Vermieter können nach § 569 Abs. 2 BGB fristlos kündigen, wenn der andere Teil seine Verpflichtungen schuldhaft in solchem Maß verletzt, insbesondere den Hausfrieden stört, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist.
Beispiele: - Belästigung , - Streitereien, - übermäßiger Lärm

Dies ist hier nicht gegeben. Wenn du jetzt schon befürchtest, dass die Flecken sich wieder vergrößern und du keine 'Lust' darauf hast, dann kündige doch jetzt einfach fristgerecht. So könntest du zum 31.03.2009 ausziehen.



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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
Demophobie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi !

danke für die Antwort. Ja eigentlich könnte ich das machen.
Ich möchte nur eigentlich sehr ungern aus der Wohnung ausziehen. Ich werde eh nur noch ein Jahr in dieser Gegend wohnen bleiben.
Ich möchte einfach nur dass jetzt etwas passiert.

Wäre an Androhung von Mietminderung um 10% angemessen bei Fristsetzung?

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#3
 Von 
Demophobie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bins nochmal.
Ich schick momentan in regelmäßigen Abständen der Hausverwaltung und dem Vermieter Bilder des Fleckes (und wie er sich immer weiter vergrößert). Man kann ihn richtig wachsen Sehen --> Daumenkino

Hab mal ein bisschen recherchiert: Anscheinend sind 5% der Grundmiete (also ohne Nebenkosten) für einen feuchten Wasserfleck im Wohnraum angemessen.

Was kann der Vermieter gegen diese Mietminderung unternehmen, wenn ihm das nicht passt?

-- Editiert von Demophobie am 14.11.2008 22:37

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2085x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

"Was kann der Vermieter gegen diese Mietminderung unternehmen, wenn ihm das nicht passt?"

Der sammelt so lange bis zwei Monatsmieten zusammen sind und kündigt dann seinerseits. Danach können beide Parteien gerichtlich klären ob die Minderung gerechtfertigt ist oder nicht. Wenn nicht ist man die Wohnung auch so los.

Und das in irgendwelchen Urteilen für feuchte Flächen 5% in Ordnung sind, muss nicht heissen das das auch für trockene, bunte, rund, eckige oder gelbe Flecken gilt.

Also die bisher erfolgreiche Drohung mit der Kündigung nochmals nehmen und dann weiter sehen. Der VM und dioe Hausverwaltung haben sich ja wohl auf irgendeinen Handwerker verlassen. Die versuchen erst mal die billigste Lösung.

Ohne einen trockenen Sommer werden die Wänder von "Riss zumachen" kaum trocken werden. Es ist also nicht klar ob das die Lösung war.

K.

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