Wasserkosten und Abwasserkosten immer eine Sache?

2. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
J150177
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserkosten und Abwasserkosten immer eine Sache?

Guten Tag,

in unserem Vertrag ist von den gesamten Nebenkosten nichts angekreuzt, wovon die Punkte "Wasser" und "Abwasser" auch getrennt aufgelistet sind (wie immer, denke ich). Hinten im Vertrag wird vermerkt "Für Gas, Wasser und Strom schließt der Mieter auf eigene Rechnung einen Vertrag mit dem Versorger".

Jetzt erwartet unser Vermieter, daß wir die Abwasserkosten übernehmen. Seit 1,5 Jahren zahlt er sie. Er sagt, Wasser und Abwasser gehören immer zusammen. Wenn das so ist, frage ich mich warum der Vertrag sie als zwei seperate Punkte angibt.

Wer hat nun recht?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vagary
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

Ohne jetzt böse sein zu wollen, aber es ist doch logisch, dass wenn du Frischwasser beim Versorger bestellst auch für die Entsorgung dieses Wassers (also Abwasser) zahlen musst.

Von daher hat der Vermieter recht. Die Kosten gehen Hand in Hand und sind vom Mieter zu tragen.

Als zwei unterschiedliche Punkte sind sie wahrscheinlich aufgeführt, weil sie auch schon in der Betriebskostenverordnung unter § 2 getrennt aufgeführt sind. Das heißt aber noch nicht, dass der eine Teil vom Mieter und der andere vom Vermieter getragen werden muss.

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#2
 Von 
J150177
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon gut, aber seit 1,5 Jahren zahlen wir nur für frisches Wasser beim Versorger und er zahlt für Schmutzwasser bei der Stadt, wie geht das???

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#3
 Von 
J150177
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Und klar ist das nicht wenn sie in §2 getrennt aufgeführt sind oder? Ich meine klar, aus Wasser entsteht Abwasser. Ich sehe zwei Punkte, die entweder angekreuzt werden können oder nicht und die bei uns von zwei verschiedenen Stellen abgerechnet werden.

Wenn es so klar wäre, dann könnte man aus Abwasser Müllabfuhr auch herleiten und dann gleich den gesamten Müllabfuhr übernehmen auch wenn es nicht angekreuzt ist, oder?

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#4
 Von 
J150177
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sollte hinzufügen, der Vermieter übernimmt Müllabfuhr, weil er auch ein Restaurant besitzt und sagte er könnte das mit seinem Mühlabfuhr zusammenschmeißen, wäre es falsch zu denken er wollte das gleich tun mit Abwasser? Zumal unser Vormieter beim Wasser nur von ca. €20/Monat gesprochen hat, so wie es jetzt bei uns ist...

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#5
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Als zwei unterschiedliche Punkte sind sie wahrscheinlich aufgeführt, weil sie auch schon in der Betriebskostenverordnung unter § 2 getrennt aufgeführt sind.

Und warum sind sie da als zwei Pos. aufgeführt ?
Denk nach, Du kommst selbst drauf.

quote:
Und klar ist das nicht wenn sie in §2 getrennt aufgeführt sind oder?

Sogar klarer als das Frischwasser selbst.

quote:
er zahlt für Schmutzwasser bei der Stadt, wie geht das???

Was ist mit Niederschlagwasser ?

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#6
 Von 
J150177
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

"Und warum sind sie da als zwei Pos. aufgeführt ?
Denk nach, Du kommst selbst drauf."

Weil sie als zwei Kostenarten aufgeführt werden sollen? Oben in der Tabelle wird das Feld "Kostenart" genannt.

"Was ist mit Niederschlagwasser?"

Von den drei Kostenarten Wasser, Kanal (Entwässerung), Kanal(Niederschlagswasser) ist nichts angekreuzt, hinten im Vertrag ist nur von Wasser beim Versorger die Rede.

Seit 1,5 Jahren zahlt er unser Abwasser bei der Stadt, wir Frischwasser beim Versorger, jetzt druckt er mir eine bereits abgelaufene Mahnung von der Stadt an ihn in die Hand und sagt "Eigentlich mußt Du das bezahlen". Ich habe kein Gespräch in Erinnerung gahabt, daß ich Abwasser bezahlen muss. Wenn's so wäre würde ich es bezahlen, klar.

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#7
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Weil sie als zwei Kostenarten aufgeführt werden sollen?

Sind es doch auch, oder ?
Wasser kostet weniger als Abwasser und ist zudem mit 7% St. belegt.

quote:
hinten im Vertrag ist nur von Wasser beim Versorger die Rede.

Damit ist selbstverstänlich alles gemeint.

quote:
Seit 1,5 Jahren zahlt er unser Abwasser bei der Stadt,

Ein Gutmensch wie man ihn selten findet.

quote:
sagt "Eigentlich mußt Du das bezahlen".

Recht hat er.

quote:
Wenn's so wäre würde ich es bezahlen,

Es ist so, Du darfst bezahlen.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Die Sache ist doch eigentlich relativ klar. Der Vermieter hat einen Formularvertrag genutzt, der viele Möglichkeiten zuläßt, die nicht unbedingt individuell zutreffen müssen.
Für die Abrechnung Zufluß von Wasser gibt es dann noch eine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich Anmeldung und Abrechnung.

Warum sollte jetzt der Abfluß vom Vermieter bezahlt werden? Was will man aus einer Mülltonne schließen, die man mit benutzen darf? Durch deren Mitbenutzung dem Vermieter keine zusätzlichen Kosten entstehen?

wirdwerden

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#9
 Von 
J150177
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich respektiere deine Antwort und glaube ja, daß Du recht hast.

Ich verstehe aber trotzdem nicht, wie man an einer Stelle im Vertrag drei Kostenarten aufführen kann, woanders eine erwähnen und es müsste selbstverständlich sein, daß alle drei gemeint sind. Als Mieter, der nie Besitzer von Immobilien war, ist das etwas verwirrend, habe nie einen Vertrag mit einem Versorger für Wasser abgeschlossen und dem Versorger war auch nicht klar, daß ich gleich dazu Abwasser übernehme. Also, wenn Heizung angekreuzt ist, ist Warmwasser (z.B. Boiler mit Strom) auch immer selbstverständlich, obwohl der Punkt seperat ist? Das Wasser wird ja auch erhitzt.

Verstehe, es geht mir mehr um die Transparenz. Man denkt nicht an das, was man NICHT zahlt, sondern nur an das, was man zahlen muß, ich finde zumindest der Vertrag selber ist schlecht. Aber ich bin mir sicher, daß Du recht hast. Ein anhaltspunkt oder genauere Begründung wäre mir lieber gewesen, aber ich denke ich werde die Sache so mit ihm klären. Vielen Dank.

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#10
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Für die Abrechnung Zufluß von Wasser gibt es dann noch eine gesonderte Vereinbarung

Falsch !
Nicht für den Zufluß, sondern nur allgemein für "Wasser" !
Bsp.
Frisch - Wasser
Ab - Wasser
Niederschlag - Wasser

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#11
 Von 
J150177
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben eigene Mülltonnen, die bezahlt er mit!

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#12
 Von 
J150177
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

"Nicht für den Zufluß, sondern nur allgemein für "Wasser" !
Bsp.
Frisch - Wasser
Ab - Wasser
Niederschlag - Wasser"

Genau der Anhaltspunkt, den ich brauche. DAS ist logisch. Vielen Dank.

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#13
 Von 
J150177
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Wobei, das schließt jetzt doch Warm-Wasser mit ein, oder? ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Wie wird WW erzeugt ?

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#15
 Von 
J150177
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur Spass...

Danke nochmal :-)

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