Guten Abend,
Ich bin Vermieter eines Wohn-u. Geschäftshauses und übernehme seit kurzem die Abrechnung der Wasserkosten eines Gewerbes (Ladengeschäft) und habe eine Frage zur Versteuerung.
Zunächst zu den Fakten gemäß Rechnung der Stadt:
Frischwasserkosten x plus 7% Mwst
Abwassergebühr y (keine MwSt)
Niederschlagswasser z (keine MwSt)
Die Abrechnung mit dem Laden erfolgt über einen geeichten Wasserzähler (nur Kaltwassser), der in der Gewerbeeinheit installiert ist.
Wenn ich nun die Rechnung schreibe verwende ich
A) die Frischwasserkosten x mit oder ohne 7% Mwst?
B) Kommen dann auf die Summe der Frisch-/Abwasser-/Niederschlagswassergebühren insgesamt 19% dazu, oder nur auf das Frischwasser?
C) wie verhält es sich bei den sonstigen wasserbezogenen Gebühren (Zähler/Filter etc)? Kommen da auch 19% Mwst dazu, die ich abrechnen kann?
Danke für einen Rat und Tipp!
Wasserkostenabrechnung Gewerbe
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatWenn ich nun die Rechnung schreibe :
Warum konkret will man eine Rechnung schreiben und nicht einfach wie üblich eine Nebenkostenabrechnung machen?
Entschuldigung, da hab ich mich evtl. nicht richtig ausgedrückt. Gemeint ist die Wasserkostenabrechnung.
Ich habe einen riesigen Berg an Verwaltungsaufgaben von meinem betagten Vater übernommen und bin neu in der Materie...
So wie ich das vestanden habe, muss ich die Mehrwehrtsteuer angeben, weil die Ausgaben in diesem Geschäftshaus, die mit dem Laden zu tun haben, steuerlich anders vererchnet werden.
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ZitatSo wie ich das vestanden habe, muss ich die Mehrwehrtsteuer angeben :
Das ist richtig, musst du bei der Wohnungsabrechnung nicht, da nimmst du kommentarlos den Gesamtbetrag. Bei der gewerblichen Abrechnung muss du Nettobetrag und Mwst gesondert auswerfen, kommst am Ende aber auch auf den Gesamtbetrag. Du kannst keine EIGENE Mwst noch obendrauf packen.
ZitatBei der gewerblichen Abrechnung muss du Nettobetrag und Mwst gesondert auswerfen, kommst am Ende aber auch auf den Gesamtbetrag. Du kannst keine EIGENE Mwst noch obendrauf packen. :
Richtig, bei der Nebenkostenabrechnung sind das durchlaufende Posten.
Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
D.h. ich Liste quasi alles auf:
Frischwasser x, +7% MwSt
Abwasser y
Niderschlagswasser
MwSt-Anteil in dieser Rechnung: 7% v x.
Wenn ich jetzt sonstige Gebühren aufführe, z.B. Gebühren für Wasserzähler oder Wasserfilter, wird hier keine MwSt fällig. Korrekt?
(Die hatte man bisher pauschalisiert mit je 10€/Jahr angegeben).
Oder sollte ich das lieber weglassen, weil da eh keine rechtliche Grundlage besteht?
Danke für weiteren Rat!
Bei allen mehrwertsteuerführenden Posten muss die Mwst ausgewiesen werden in der Höhe, in der sie erhoben wurde. Wurde keine Erhoben (zB bd Grudsteuer), dann muss auch keine angegeben werden.
zB
Kostenart Netto % Mwst Gesamt
Wasser 100 € 7 % 7 € 107 €
usw.usf.
Thank you so much for answering.
-- Editiert von User am 22. März 2025 14:13
Ich weiß nicht, was AtticusLangford sagen möchte
aber mir tut es weh die vorigen Antworten einfach so stehen zu lassen
zumal irgendjemand sogar noch ein "hilfreich" geklickt hat
Für die Betriebskostenabrechnung oder eben auch nur eine gesonderte Wasserkostenabrechnung ist es völlig egal, ob es sich um ein Wohnraum- oder Nichtwohnraum-/Gewerbe-Mietverhältnis handelt:
Der Vermieter hat dem Mieter schlicht die tatsächlich entstandenen (anteiligen) Kosten abzurechnen (inkl. evtl. enthaltener USt). Dabei sind die enthaltenen Mwst-Beträge auch nicht gesondert anzugeben (auszuweisen).
Anders aber, wenn der Vermieter für das Gewerbemietverhältnis zur Umsatzsteuer optiert hat, d.h. wenn die Miete zzgl. gesetzlicher Mwst. berechnet wird.
Also wäre zunächst mal zu klären, ob dieser Fall vorliegt (aus der Fragestellung geht das nicht hervor).
Nur dann sind die Betriebskosten netto an den Mieter abzurechnen (also jeweils die enthaltene USt aus den Versorgerrechnungen herauszurechnen) sowie auf den Gesamt-Nettobetrag die Mwst. draufzurechnen - und zwar gilt dafür derjenige Mwst-Satz, der für die Hauptleistung (Miete) gilt > z.Zt. also 19%.
Merksatz hinsichtlich des Mwst.-Satzes:
die Nebenleistung (Betriebskosten) teilt das Schicksal der Hauptleistung (Miete)
z.B. hier mit Beispielen:
https://easimo.de/nebenkostenabrechnung-und-mehrwertsteuer/
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/vermietungsunternehmen-231-bemessungsgrundlage_idesk_PI20354_HI2319874.html
Nebenbei sollte man mit dem gesonderten Ausweis von Mwst äußerst vorsichtig sein, denn auch unberechtigt/fälschlicherweise ausgewiesene Mwst schuldet der Rechnungsaussteller dem Finanzamt
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14c.html
https://hannovers-steuerberater.de/steuerlexikon/unberechtigter-steuerausweis/
Im Zweifel sollte man lieber einen Steuerberater seines Vertrauens zum tatsächlichen persönlichen Sachverhalt befragen ... zumal man dann ja auch zu Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung gegenüber dem Finanzamt verpflichtet ist.
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