Wasserkostenabrechnung Gewerbe

13. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
go708236-8
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserkostenabrechnung Gewerbe

Guten Abend,

Ich bin Vermieter eines Wohn-u. Geschäftshauses und übernehme seit kurzem die Abrechnung der Wasserkosten eines Gewerbes (Ladengeschäft) und habe eine Frage zur Versteuerung.

Zunächst zu den Fakten gemäß Rechnung der Stadt:
Frischwasserkosten x plus 7% Mwst
Abwassergebühr y (keine MwSt)
Niederschlagswasser z (keine MwSt)

Die Abrechnung mit dem Laden erfolgt über einen geeichten Wasserzähler (nur Kaltwassser), der in der Gewerbeeinheit installiert ist.

Wenn ich nun die Rechnung schreibe verwende ich
A) die Frischwasserkosten x mit oder ohne 7% Mwst?
B) Kommen dann auf die Summe der Frisch-/Abwasser-/Niederschlagswassergebühren insgesamt 19% dazu, oder nur auf das Frischwasser?
C) wie verhält es sich bei den sonstigen wasserbezogenen Gebühren (Zähler/Filter etc)? Kommen da auch 19% Mwst dazu, die ich abrechnen kann?

Danke für einen Rat und Tipp!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128210 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von go708236-8):
Wenn ich nun die Rechnung schreibe

Warum konkret will man eine Rechnung schreiben und nicht einfach wie üblich eine Nebenkostenabrechnung machen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go708236-8
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, da hab ich mich evtl. nicht richtig ausgedrückt. Gemeint ist die Wasserkostenabrechnung.

Ich habe einen riesigen Berg an Verwaltungsaufgaben von meinem betagten Vater übernommen und bin neu in der Materie...

So wie ich das vestanden habe, muss ich die Mehrwehrtsteuer angeben, weil die Ausgaben in diesem Geschäftshaus, die mit dem Laden zu tun haben, steuerlich anders vererchnet werden.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6022 Beiträge, 784x hilfreich)

Zitat (von go708236-8):
So wie ich das vestanden habe, muss ich die Mehrwehrtsteuer angeben


Das ist richtig, musst du bei der Wohnungsabrechnung nicht, da nimmst du kommentarlos den Gesamtbetrag. Bei der gewerblichen Abrechnung muss du Nettobetrag und Mwst gesondert auswerfen, kommst am Ende aber auch auf den Gesamtbetrag. Du kannst keine EIGENE Mwst noch obendrauf packen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128210 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Bei der gewerblichen Abrechnung muss du Nettobetrag und Mwst gesondert auswerfen, kommst am Ende aber auch auf den Gesamtbetrag. Du kannst keine EIGENE Mwst noch obendrauf packen.

Richtig, bei der Nebenkostenabrechnung sind das durchlaufende Posten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go708236-8
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

D.h. ich Liste quasi alles auf:
Frischwasser x, +7% MwSt
Abwasser y
Niderschlagswasser

MwSt-Anteil in dieser Rechnung: 7% v x.

Wenn ich jetzt sonstige Gebühren aufführe, z.B. Gebühren für Wasserzähler oder Wasserfilter, wird hier keine MwSt fällig. Korrekt?
(Die hatte man bisher pauschalisiert mit je 10€/Jahr angegeben).
Oder sollte ich das lieber weglassen, weil da eh keine rechtliche Grundlage besteht?

Danke für weiteren Rat!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6022 Beiträge, 784x hilfreich)

Bei allen mehrwertsteuerführenden Posten muss die Mwst ausgewiesen werden in der Höhe, in der sie erhoben wurde. Wurde keine Erhoben (zB bd Grudsteuer), dann muss auch keine angegeben werden.

zB

Kostenart Netto % Mwst Gesamt

Wasser 100 € 7 % 7 € 107 €


usw.usf.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AtticusLangford
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Thank you so much for answering.


-- Editiert von User am 22. März 2025 14:13

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1956x hilfreich)

Ich weiß nicht, was AtticusLangford sagen möchte
aber mir tut es weh die vorigen Antworten einfach so stehen zu lassen
zumal irgendjemand sogar noch ein "hilfreich" geklickt hat :bang:

Für die Betriebskostenabrechnung oder eben auch nur eine gesonderte Wasserkostenabrechnung ist es völlig egal, ob es sich um ein Wohnraum- oder Nichtwohnraum-/Gewerbe-Mietverhältnis handelt:
Der Vermieter hat dem Mieter schlicht die tatsächlich entstandenen (anteiligen) Kosten abzurechnen (inkl. evtl. enthaltener USt). Dabei sind die enthaltenen Mwst-Beträge auch nicht gesondert anzugeben (auszuweisen).

Anders aber, wenn der Vermieter für das Gewerbemietverhältnis zur Umsatzsteuer optiert hat, d.h. wenn die Miete zzgl. gesetzlicher Mwst. berechnet wird.
Also wäre zunächst mal zu klären, ob dieser Fall vorliegt (aus der Fragestellung geht das nicht hervor).

Nur dann sind die Betriebskosten netto an den Mieter abzurechnen (also jeweils die enthaltene USt aus den Versorgerrechnungen herauszurechnen) sowie auf den Gesamt-Nettobetrag die Mwst. draufzurechnen - und zwar gilt dafür derjenige Mwst-Satz, der für die Hauptleistung (Miete) gilt > z.Zt. also 19%.

Merksatz hinsichtlich des Mwst.-Satzes:
die Nebenleistung (Betriebskosten) teilt das Schicksal der Hauptleistung (Miete)

z.B. hier mit Beispielen:
https://easimo.de/nebenkostenabrechnung-und-mehrwertsteuer/
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/vermietungsunternehmen-231-bemessungsgrundlage_idesk_PI20354_HI2319874.html

Nebenbei sollte man mit dem gesonderten Ausweis von Mwst äußerst vorsichtig sein, denn auch unberechtigt/fälschlicherweise ausgewiesene Mwst schuldet der Rechnungsaussteller dem Finanzamt
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14c.html
https://hannovers-steuerberater.de/steuerlexikon/unberechtigter-steuerausweis/

Im Zweifel sollte man lieber einen Steuerberater seines Vertrauens zum tatsächlichen persönlichen Sachverhalt befragen ... zumal man dann ja auch zu Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung gegenüber dem Finanzamt verpflichtet ist.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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