Wasserrohrbruch

30. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)
Wasserrohrbruch

Hallo

Ich frage hier im Auftrag eines Freundes und hoffe, das es auch das richtige Forum ist?!?

Der Freund von mir hat am Sonntag den Albtraum aller Mieter erlebt. Er kommt am Sonntagabend von einem Besuch bei uns nach Haus und schon vor der Haustür kommt ihm das Wasser entgegen. Er wohnt in einem 3-Parteienhaus im 1. Stock und in seiner Wohnung gab es ein geplatztes Wasserrohr. Ich versuche es mal genau zu definieren....Wasseranschluss in der Küche. Erst kommt das Rohr aus der Wand, dann kommt ein kleines Rädchen, um das Wasser abzustellen und dann kommt ein dünnes Rohr, das zum Wasserhahn an der Spüle führt. Und genau dieses dünne Rohr ist geplatzt.
Seine Wohnung stand komplett ca. 5 cm hoch unter Wasser. Die Wohnung unter ihm auch (Mieter waren in Urlaub, deswegen wurde es nicht bemerkt) und im Keller stand die Brühe auch schon :-/
So, nun die rechtliche Frage....eine eigene Hausratversicherung hat er nicht, seine Haftpflichtversicherung sagt, das wäre die Angelegenheit vom Vermieter und die Hausratversicherung vom Vermieter sagt, es wäre Sache des Mieters.
Er hat auch seinen Mietervertrag studiert und unter §4 steht....In den Nebenkosten sind Anteilsmässige Beiträge für Versicherungen enthalten die verschiedene Schäden abdecken, wie z. B. bei Brand-, Öl- und Wasserschäden.
Kann mir jemand sagen, wie da ungefähr der Stand der Dinge ist? Er macht sich schon verrückt, weil er Unsummen auf sich zukommen sieht, denn gerade die Wohnung unter ihm hat ziemlich gelitten.

Danke schon im voraus

Manou

-- Editiert von Manou am 30.05.2006 18:33:17

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Ich weiß dass es eine Regelung gibt, die sich auf ein Wasser beschränkt. Ich weiß leider jetzt nicht ob es sich um Abwasser oder Wasser handelt, aber eins von beiden ist von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Ich glaube aber das ist Abwasser.

Das betrifft übrigens Hausratversicherungen!!! Bei den anderen weiß ich es nicht.

-- Editiert von Zollerina am 30.05.2006 22:39:52

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Bei diesem Schaden handelt es sich um einen Leitungswasserschaden. Da mit deinem Mietvertrag anteilige Kosten dafür berechnet werden, muss der Schaden vom Vermieter seiner verbundenen Gebäudeversicherung gemeldet werden.
Im übrigen sind auch Schäden durch Abwasserleitungen versichert.
Dein Freund sollte sich also an den Vermieter wenden und eine Frist für die Beseitigung der Schäden und Ersatz seiner Aufwendungen setzen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16824x hilfreich)

@ikarus02
Über dieses Thema haben wir schon öfter unsere unterschiedliche Meinung kund getan, daher möchte ich dem Fragesteller meine Meinung nicht vorenthalten:

Bei so einem Leitungswasserschaden handelt es sich im Regelfall um höhere Gewalt (ausgenommen Handwerkerpfusch).

Haftpflichtversicherung:
Diese leistet nur bei schuldhaftem Verhalten (=Fahrlässigkeit). Das liegt hier aber nicht vor.

Gebäudeversicherung:
Diese leistet bei einem Leitungswasserschaden, jedoch nur für die Gebäudeschäden, nicht für den Hausrat.

Hausratversicherung:
Diese würde ebenfalls bei Leitungswasserschäden leisten, jedoch nur für den eigenen Hausrat.

Da der Mieter jedoch keine Hausratversicherung hat, bleibt er aus meiner Sicht auf seinem Schaden am eigenen Hausrat sitzen. Dem Vermieter ist hier kein schuldhaftes verhalten vorzuwerfen, daher entfällt eine Haftung des Vermieters aus diesem Grund.

Dann gibt es noch die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters aus § 536a BGB . Dazu müsste der Mangel aber bei Vertragsabschluss bereits vorhanden gewesen sein. Das kann ich im vorliegenden Fall nicht erkennen.

Die in der Nebenkostenabrechnung abgerechneten Versicherungen decken keinesfalls Schäden am Hausrat des Mieters ab.

Insgesamt kann ich nicht erkennen, dass der Vermieter oder eine der abgeschlossenen Versicherungen für den Schaden eintreten muss.

Ein Trost dabei:
Für die Schäden, die Dritte (Vermieter, andere Mieter) durch den Wasserrohrbruch erlitten haben, muss Dein Freund nicht aufkommen. Für sie gilt das Gleiche, wie für Deinen Freund: Wenn sie nicht versichert sind, haben sie Pech gehabt.

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#4
 Von 
Christoph Woehrle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

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