Guten Tag,
Mal angenommen, in einem Haus mit 4 Wohnungen käm es zu einen Wasserschaden, ein Mieter hat viel Wasser im Schlafzimmer(Wand/Boden), 2 andere hätten auch schon erste Wasser in der Wohnung. Ursache des Wasserschaden ist nicht direkt(für einen Laien) erkennbar. Daher ist nun das Wassserabgedreht,alle Vermieter sitzen auf dem Trockenen. Der Vermieter(vor einiger Zeit nach Spanien gezogen, OHNE DEUTSCHE Hausverwalter zu nennen) ist nicht errreichbar(Nur der AB geht dran und das Handy ist nicht an). Wie lange müssen die Mieter nun warten, bis diese ein Fachkraft rufen
dürfen? Kurze Auskunft des Mietervereins war es eine Frist(länge nach Schwere des Problem) setzen, danach Fachkraf selbstständig bestellen.
Ist es allgemein Erlaubt das ein Vermieter sich ständig im Ausland aufhält, ohne einen Ansprechpartner in Deutschland?
Grus
Tobias
Wasserschaden, Vermieter nicht erreichbar
quote:
Ist es allgemein Erlaubt das ein Vermieter sich ständig im Ausland aufhält, ohne einen Ansprechpartner in Deutschland?
Klar, der VM kann sich aufhalten, wo und so lange er will.
Im vorliegenden Fall würde ich eine äußerst kurze Frist setzen, wenn überhaupt. Eine Überschwemmung und abgestelltes Wasser ist wohl ein sehr dringender Grund, notfalls selber tätig zu werden.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Bei Gefahr in Verzug kann sofort gehandelt werden - Rechnung geht dann an den Vermieter.
Wenn die Wohnungen nicht mehr nutzbar sind, kann dies sogar ein Grund zur fristlosen Kündigung sein, da die Mietsache nicht mehr genutzt werden kann.
Sollte der Vermieter nicht erreichbar sein, vielleicht Miete auf ein Treuhandkonto einzahlen? Und davon die Reparatur?
Wasserschaden - a) Dach undicht, dann geht es langsam mit tröpfeln los
b) Waschmaschine ist ausgelaufen - dann ist es Schuld des entsprechenden Mieters (seine Haftpflicht muss zahlen) c) ein Wasserrohr ist geplatz (Leitungswasserversicherung des Vermieters ist regresspflichtig).
Bei viel Wasser muss unter Umständen ein Entfeuchter aufgestellt werden - kosten viel Geld (Strom) und ist laut - hilft aber als einziges gegen die Feuchtigkeit.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Da schließe ich mich an.
Wenn der Vermieter wegen Auslandsaufenthalt nicht erreichbar ist, dann dürfen die Mieter in so einem Fall direkt und sofort Handwerker bestellen. Nach meiner Einschätzung sind sie sogar dazu verpflichtet, damit der Schaden nicht noch größer ist.
Mit dem Schaden ist dabei nicht nur der Sachschaden durch den Wasserschaden gemeint, sondern auch z.B. die Mietminderungsansprüche der Mieter.
Sollten die Handwerker daraufhin vom Mieter bezahlt werden müssen, dann können die Mieter die entstehenden Zahlungen mit der Miete aufrechnen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
16 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
43 Antworten
-
9 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten