Wasserschaden + Betriebskosten- Nachzahlung

29. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Silent_Soul_X
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Wasserschaden + Betriebskosten- Nachzahlung

Hallo!

Ich habe vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung bekommen aus der sich eine höhere Nachzahlung ergibt.
In der Abrechnungszeit bestand aber ein Wasserschaden in meiner Wohnung( der bis heute anhält), sodass durch die Wandfeuchtigkeit und Teile des betroffenen Teppichs erhöhter Heizbedarf entstanden ist.
Bin ich berechtigt, wegen des Wasserschadens die Heizkostennachzahlung zu mindern?
Gibt es in dem Bereich rechtlich wirksame Paragraphen?


Wie lange beträgt die Zahlungsfrist bei Einspruch? Existieren da Gesetze oder wird dies vom Vermieter bestimmt?

Gruss

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Du hättest bei dem Wasserschaden eine Mietminderung machen können.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Silent_Soul_X
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe bereits bei dem Wasserschaden eine Mietminderung gemacht.
Kann ich auch die Nachzahlung Heizkostenabrechnung, wegen des dadurch erhöhten Heizbedarfs mindern?

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