Hallo!
Ich habe vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung bekommen aus der sich eine höhere Nachzahlung ergibt.
In der Abrechnungszeit bestand aber ein Wasserschaden in meiner Wohnung( der bis heute anhält), sodass durch die Wandfeuchtigkeit und Teile des betroffenen Teppichs erhöhter Heizbedarf entstanden ist.
Bin ich berechtigt, wegen des Wasserschadens die Heizkostennachzahlung zu mindern?
Gibt es in dem Bereich rechtlich wirksame Paragraphen?
Wie lange beträgt die Zahlungsfrist bei Einspruch? Existieren da Gesetze oder wird dies vom Vermieter bestimmt?
Gruss
Wasserschaden + Betriebskosten- Nachzahlung
29. Juni 2006
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Frage vom 29. Juni 2006 | 21:32
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 5x hilfreich)
Wasserschaden + Betriebskosten- Nachzahlung
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#1
Antwort vom 29. Juni 2006 | 22:31
Von
Status: Master (4098 Beiträge, 627x hilfreich)
Du hättest bei dem Wasserschaden eine Mietminderung machen können.
#2
Antwort vom 30. Juni 2006 | 11:25
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 5x hilfreich)
Ich habe bereits bei dem Wasserschaden eine Mietminderung gemacht.
Kann ich auch die Nachzahlung Heizkostenabrechnung, wegen des dadurch erhöhten Heizbedarfs mindern?
Und jetzt?
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