Wasserschaden - Bautrockner

27. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Larsch
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
Wasserschaden - Bautrockner

Folgende Situation:
Durch einen Rohrbruch in einer höheren Etage, ist in meiner Wohnung eine Wand nass und muss nun schon seit 2 Wochen mit Hilfe eines Bautrockners getrocknet werden. Wahrscheinlich muss das Gerät noch weitere 2 Wochen in Betrieb bleiben.

Das Gerät ist laut, die Luft schlecht. Ich kann in dem Raum nicht schlafen und muss in einem Nebenraum auf einer Isomatte übernachten. Arbeiten (ich arbeite viel zu Hause) ist wegen des Lärms auch nur bedingt möglich.

Ich habe grundsätzlich ein gutes Verhältnis wollte aber wissen ob ich theoretisch die Miete mindern kann und wenn ja um wieviel Prozent.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat:
Ich habe grundsätzlich ein gutes Verhältnis wollte aber wissen ob ich theoretisch die Miete mindern kann und wenn ja um wieviel Prozent.

Das gute Verhältnis kannst du auch durchaus beibehalten. Die Stromkosten für den Bautrockner und auch die Mietminderung sollten eigentlich die Gebäudeversicherung übernehmen. Der Vermieter sollte also eigentlich keinen Nachteil haben.

Spreche einfach mit dem Vermieter und bitte ihn, mit der Gebäudeversicherung zu sprechen. Die wird natürlich versuchen, ihren Schaden so gering wie möglich zu halten und eine möglichst niedrige Mietminderung ansetzen. Dann musst du halt schauen, ob du das akzeptierst oder ob dir das zu wenig erscheint. Im Internet gibt es Listen mit Urteilen zu Mietminderungen, an denen man sich orientieren kann.

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#2
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Pauschal wird das niemand sagen können, da die Beurteilung der Beeinträchtigung einzelfallabhängig ist. Wenn einzelne Räume nicht nutzbar sind, kann sich das zwischen 10-30% bewegen. Wenn ein gutes Verhältnis zum VM besteht, sollte man zunächst einmal miteinander darüber sprechen. Kann sein, dass er die Minderung von seiner Gebäudeversicherung ersetzt bekommt. Die Stromkosten für den Trockner nicht vergessen.

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#3
 Von 
sofiechristin
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von guest-12331.05.2016 15:25:27):
Die Stromkosten für den Trockner nicht vergessen.


Auch eine Aufstellung der verbrauchten Strom-Einheiten ( die das Unternehmen der aufgest. Trockner für den Vermieter u. Versicherung erstellt) Dieses Protokoll vom VM geben lassen und dem eigenen Stromversorger melden ( Kopie weiterreichen), da es sonst passieren kann, das Dein Stromversorger Dich um 500Kw/h bis 1000Kw/h höher einstuft und Du dann keine 50 Euro mtl. zahlst, dann eben 80 Euro. Du willst doch nicht Dein Stromversorger als Bank nutzen?

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat:
Die Stromkosten für den Bautrockner und auch die Mietminderung sollten eigentlich die Gebäudeversicherung übernehmen. Der Vermieter sollte also eigentlich keinen Nachteil haben.


Genauso ist es. Ich gehe davon aus, dass ein Zwischenzähler für den Strom mit dem Trockner installiert wurde ?

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