Wasserschaden Garage

14. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vk94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden Garage

Hallo,

Bei den Regenfällen heute Nacht ist das „Siphon" auf meinem Balkon, in dass das Regenwasser meines Wohungsdaches fließt, verstopft und mein Balkon wurde geflutet. Darunter befindet sich eine alte Garage die ich als Abstellraum nutze. Dort steht ein Schrank mit Putz- und Dekoutensilien. Da die Decke mangelhaft abgedichtet wurde ist nun während des Tages das Wasser durch die Zwischenräume der Stahltäger in der Decke nach unten getropft und hat meinen kompletten Schrank samt Inhalt durchnässt. Der Schrank ist schon komplett aufgequollen und verzogen.

Muss mir mein Vermieter den Schrank ersetzten?

Schonmal Danke für die Antworten. Wenn Jemand auch noch nen Paragraphen dazu wüsste wäre toll!



-- Editiert von Vk94 am 14.05.2018 19:16

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119307 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Vk94):
Bei den Regenfällen heute Nacht ist das „Siphon" auf meinem Balkon, in dass das Regenwasser meines Wohungsdaches fließt, verstopft

Was meist massiert, wenn zuviel Biomasse dort reingespült wird.
Was meist der Fall ist wenn der Mieter die Umgebung nicht ordentlich säubert.



Zitat (von Vk94):
Da die Decke mangelhaft abgedichtet wurde ist nun während des Tages das Wasser

Wollte man ein Biotop anlegen? Oder wieso hat man das sich stauende Wasser nicht entfernt?



Zitat (von Vk94):
Muss mir mein Vermieter den Schrank ersetzten?

Dafür sehe ich derzeit keine Hinweise.
Eher Indizien dafür, das der Vermieter eine nette Rechnung an den Mieter senden kann ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ob es deine Pflicht war, die Regenrinne zu reinigen, bezweifle ich.
Aber den Wasserstand auf dem Balkon hätte man wirklich beseitigen können, nennt sich "Fürsorgepflicht" und ergibt sich aus dem BGB.

Zu deinrn Sachen wäre zunächst zu fragen, warum du sie überhauot da gelagert hast. Eine Garage ist nicht zur Möbellagerung vorgesehen!
Aber selbst wenn sie es wäre, ist das wohl eher ein Fallvfür deine Hausrat/Elementarschadenversicherung.
Da du gern dem Vermieter die Koaten aufdrückrn willst: Warum sillte der Vermieter denn deiner Ansicht nach Schuld an dem Wassereinbruch haben? Nur dann hätte er Schadenersatz zu leisten.

-- Editiert von quiddje am 14.05.2018 23:02

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119307 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Ob es deine Pflicht war, die Regenrinne zu reinigen, bezweifle ich.

Ich denke er meinte den Abfluss im Boden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vk94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also erstmal ist das keine Garage in dem Sinne weil man da mit dem Auto nimmer rein komm (andererHof als beim Bau) und es ist als Abstellraum betitelt worden. Zweitens handelt es sich um eine Nagelneue Dachrinne da die alte undicht war und mir bis vor einem Monat die Bude weggeschimmelt ist. Diese neue Regenrinne wurde einfach in den Abfluss auf den Balkon geleitet ohne offensichtlich zu prüfen ob dieser funktioniert! Und ich habe den Vorfall sofort gemeldet als ich vom Arbeiten heim kam, früher konnte ich den Schaden ja nicht bemerken?!? Und wie soll ich bitte eine Rohrverstopfung ohne passendes Werkzeug beheben? Da stand 5 cm hoch das Wasser auf einem 12qm Balkon unter dem Holzdiehlen, also nicht mal aufwischen wäre gegangen. Regenrinne reinigen ist im Übrigen laut Mietvertrag Pflicht des Vermieters und in den Kaltnebenkosten enthalten, aber dass nur als Randnotiz.

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