Wasserschaden - Höhe der Mietminderung?

30. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
go294133-66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)
Wasserschaden - Höhe der Mietminderung?

Hallo!

Ich bin neu hier und habe durchs googlen hierher gefunden :)
Leider ist der Grund weniger schön.
Vor ein paar Tagen kam es zu einem Wasserschaden in der von mir angemieteten Wohnung. Es handelt sich um eine 1Zimmer Wohnung, in der es an einer kompletten Längsseite zum Schaden kam.

Es lief wohl Wasser von der Wohnung über mir bis zu mir runter, die Tapete hat nun die gesamte Wand entlang Wasserflecken, an dem Tag wo es passiert ist war sie auch nass. Vereinzelt löst sich die Tapete auch etwas an den Rändern.
Entstanden ist das Ganze durch einen Schaden im Dach des Hauses, da war etwas undicht. Die Versicherung wird sich nun drum kümmern, aber wie lange das dauert konnte man mir nicht sagen. Zusätzlich wird mich das wohl erheblich einschränken, wenn die Arbeiten vorgenommen werden, da ich an diesen Tagen nicht zur Uni/Arbeit gehen kann.

Ich würde nun eine Mietminderung vornehmen wollen, bin mich aber nicht sicher welche Höhe hier angemessen ist.
Daher würde es mich freuen, wenn die Experten hier etwas berichten könnten! :)

Vielen Dank und beste Grüße,
Ruth

-- Editiert am 30.04.2011 13:43

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



42 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go294133-66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo!
Danke für die Antwort, ich habe bereits gesucht, natürlich auch über google, dort wurden beispielhafte Sätze angegeben. Natürlich findet man da nicht genau den selben Fall.
Deshalb hatte ich mir durch den Beitrag erhofft, dass jemandem vielleicht ähnliches passiert ist und er/sie aus Erfahrung etwas berichten kann.
Trotzdem Danke.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Ich würde nun eine Mietminderung vornehmen wollen

Für WELCHE Beeinträchtigung(en) ?



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go294133-66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich habe im Wohn/Schlafbereich Wasserflecken, musste deshalb alles von der Wand entfernen (einiges wurde nass). Ich hoffe da entsteht kein Schimmel.
Hinzu kommt, dass wenn dann (wann weiß man noch nicht) die Tapete wohl erneuert wird, ich dann nicht zur Uni gehen kann und zur Arbeit.
Möbel müssen auch von dort weggestellt werden. Ich kenne mich mit Mietrecht nicht so aus, aber fühle mich dadurch schon im "normalen" Wohnen beeinträchtigt.

-----------------
""

P.S. Zudem habe ich eine renovierte Wohnung gemietet und zahle dafür, keine Wohnung mit sehr großen Flecken die gesamte Wand entlang.

-- Editiert am 30.04.2011 15:43

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Hinzu kommt, dass wenn dann (wann weiß man noch nicht) die Tapete wohl erneuert wird

Maximal halber Tag Arbeit, vielleicht 2 halbe Tage.



-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go294133-66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

ja das mag sein, heißt das, man muss das einfach hinnehmen?
Nichtsdestotrotz muss ich extra in die Wohnung kommen, da ich Wochentags von 8-18h eigentlich nicht dort anzutreffen bin.

Das heißt, obwohl ich das nicht verschuldet habe, und nicht mehr die Wohnung zur Verfügung habe, die mir laut Vertrag zugesichert wird, habe ich kein Recht auf Mietminderung? Oder was wollen Sie mit damit sagen? Die bessern das ja auch nicht sofort aus, sondern erst nachdem die Verwaltung es mit der Versicherung geklärt hat. (Man sagte mir bereits, dass das "was" dauern kann...)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Die Höhe der Mietminderung lässt sich immer nur anhand des Einzelfalles ermitteln. Es ist ja z.B. ein Unterschied, ob sich in einem Appartement oder in einer 5-Zimmer-Wohnung ein Zimmer wegen Wasserschaden nur eingeschränkt nutzen lässt.

Sie sollten sich daher eine vernünftige Begründung für die Mietminderung überlegen, anstatt tausende von Internetseiten zu durchstöbern, z.B. Quadratmeter des nur eingeschränkt nutzbaren Zimmers im Verhältnis zur Gesamtfläche und das Ergebnis dann halbieren (weil das Zimmer ja nicht völlig unbenutzbar ist).

Ob sich der mit einer Minderung stets verbundene Streit mit dem Mieter lohnt, müssen sie natürlich selbst entscheiden.

Lassen sich sich dabei aber von "Experten", die ausschließlich die Vermieterbrille tragen, nicht in die Irre führen. So etwas hier ist natürlich Quatsch:

quote:
Maximal halber Tag Arbeit, vielleicht 2 halbe Tage.

Die Beeinträchtigung erfolgt ja nicht allein durch die anwesenden Handwerker, sondern dadurch, dass sich in dem Zimmer ein Wasserschaden ereignet hat. Wenn sie sich hingegen auf den Tipp des Vermietrechtsexperten Mortilein einlassen, werden bei Ihnen wahrscheinlich nicht einmal Handwerker auftauchen, denn aus den Ausführungen spricht doch die Denke: keine Handwerker im Haus, keine Beeinträchtigung, keine Minderung.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Die Beeinträchtigung erfolgt ja nicht allein durch die anwesenden Handwerker, sondern dadurch, dass sich in dem Zimmer ein Wasserschaden ereignet hat
^
WAS für ein Satz !

Und worin BESTEHT nun die Beeinträchtigung ?



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go294133-66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Die Beeinträchtigung ist ja wohl ganz offensichtlich.
Dort ist ein Wasserschaden eingetreten, die Wohnung (welche aus nur einem Zimmer besteht) ist nicht mehr vorzeigbar, sprich nicht in einwandfreien Zustand, für welchen ich die Miethöhe zahle.

Solange der Schaden da ist, ist auch die Beeinträchtigung da.
Nur weil ich dort wohnen kann, heißt es nicht, dass es im gleichen Maße ist wie ohne den Schaden...
Vor Mieteintritt zahle ich auch nicht für eine Wohnung die einwandfrei ist dieselbe Miete wie für eine mit einer Wand voller Flecken...

Verstehe die Frage nach der Beeinträchtigung nicht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Verstehe die Frage nach der Beeinträchtigung nicht.

Ganz einfach: die Stärgke der Beeinträchtigung bestimmt die höhe der Mietminderung

Ein Wasserflecken an der Wand ist aber keine Beeiträchtigung die dich am wohnen hindert.



musste deshalb alles von der Wand entfernen
Hier könnte man eventuell mal ansetzen. Dafür sollte konkretisiert werden was 'alles' ist, wo sich 'alles' jetzt befindet und die der aktuelle Aufenthaltsort von 'alles' dich am wohnen hindert.



quote:
ist nicht mehr vorzeigbar,

Das sollte auch konkretisiert werden ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go294133-66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Nun ja, das wird gemacht werden, wie genau weiß ich nicht, nehme aber an, dass eine komplette Wandseite neu tapeziert werden muss (die vorhandene Tapete löst sich an Stellen).

"Alles" sind etwaige Bilder, Magnetpinnwand, Bett, Kommode und Schrank...
Die betroffene Wand ist die "lange" Seite des Zimmers, welche ca. 7-8m lang ist. Momentan habe ich alles nur etwas vorgerückt, wenn die Wand aber neu gemacht wird, wird das nicht mehr so gehen.

Nicht mehr vorzeigbar: Man kann keine anderen Leute hineinlassen außer sich selbst. Es ist wirklich nicht schön...

Ich meinte mit dem nicht verstehen, was die Frage der Beeinträchtigung soll nur, dass der User Mortinghale es so darstellt, als ob gar nichts zu beanstanden wäre.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
"Alles" sind etwaige Bilder, Magnetpinnwand, Bett, Kommode und Schrank...
Die betroffene Wand ist die "lange" Seite des Zimmers, welche ca. 7-8m lang ist. Momentan habe ich alles nur etwas vorgerückt, wenn die Wand aber neu gemacht wird, wird das nicht mehr so gehen.

Dir steheh also effektiv weniger Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung.
Diese sollte man ausrechnen, dann hat man einen Anhaltspunkt für die Höhe der Minderung.



quote:
Nicht mehr vorzeigbar: Man kann keine anderen Leute hineinlassen außer sich selbst. Es ist wirklich nicht schön...

Ich glaube nicht, das sich ein Richter für dein Empfinden erwärmen kann.
Da wäre der Verlust der Wohnfläche schon was handfesteres.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Ich glaube nicht, das sich ein Richter für dein Empfinden erwärmen kann.

Da glauben Sie falsch. Selbstverständlich erwärmen sich Richter für solche Empfindungen. Vermieter tun das ja auch, wenn der Mieter den Wasserschaden verursacht hätte und der Vermieter dann Schadenersatz haben will.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
und der Vermieter dann Schadenersatz haben will.

Das wäre dann aber kein "imaginärer" Schaden.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Selbstverständlich erwärmen sich Richter für solche Empfindungen.

Welche denn? Mausi-Richter in Mausi-Land?

Das könnte nur in Betracht kommen, falls die Wohnung zu beruflichen Zecken genutzt würde und damit auch Funktion im beruflich-repräsentativen Rahmen erfüllen würde.


Dafür das die Kumpels sagen 'Boh ey, sieht deine Wand aber Sch**** aus' gibt es nicht mal nen Euro ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
go294133-66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

"Das ist eher ein Gegenwirken zu Deinen übergroßen Augen mit den übergroßen Euro-Zeichen.
Da wird wesentlich weniger bei rausspringen als Du Dir so erträumst."

Entschuldigung, aber das ist eine böse Unterstellung.
Ich hätte auch lieber eine Wohnung, wo es nichts zu beanstanden gibt, in der ich nicht aufgrund von Maler-/Handwerker-Arbeiten anwesend sein muss.
Leider kann ich mir das nicht aussuchen und möchte aufgrund der Tatsache, dass sich Unannehmlichkeiten für mich ergeben nicht dieselbe Summe zahlen wie im Normalfall. Davon, dass viel Geld "rausspringen" soll war überhaupt nicht die Rede.

Meine Frage war lediglich, wie viel Prozent Minderung angemessen sind.

Zu der Sache mit meinem Empfinden ("sieht nicht schön aus"): Ich hatte gedacht, da ich die Wohnung nicht wie gewohnt nutzen kann, wäre das ein Grund.


-----------------
""

"Das wäre dann aber kein "imaginärer" Schaden."
Was heißt denn imaginärer Schaden? Meine Wand ist ruiniert, ich muss Zeit aufwenden, damit das wieder in Ordnung kommt. Ich bin im Wohnen eingeschränkt, da Möbel mitten im Zimmer stehen. Zählt das nicht als Schaden?

-- Editiert am 30.04.2011 21:26

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Ich bin im Wohnen eingeschränkt, da Möbel mitten im Zimmer stehen. Zählt das nicht als Schaden?

Darauf wurde doch schon geantwortet?



quote:
Momentan habe ich alles nur etwas vorgerückt,

quote:
da Möbel mitten im Zimmer stehen.

Irgendwann solltest du dich mal für EINE Variante entscheiden, sonst leidet die Glaubwürdigkeit ...



quote:
Was heißt denn imaginärer Schaden? Meine Wand ist ruiniert, ich muss Zeit aufwenden, damit das wieder in Ordnung kommt.

1. Es ist die Wand des Vermieters
2. Der Vermieter brigt diese deshalb in Ordnung, auf seine Kosten
3. Deine Zeit - sofern wertmäßig bemessbar - wird dir ersetzt.
4. Ein wertmäßig nicht bemessbarer Schaden (das aussehen der Wand ist unmöglich) ist ein imaginärer Schaden.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go294133-66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

sorry, vielleicht hätte ich die Größe des Zimmers erwähnen sollen. Wenn ein Bett oder Schrank vorgerückt ist, stehen diese im Zimmer. "mitten" war vielleicht etwas stark, aber es war wirklich nicht meine Intention da Geld rauszuschlagen, die Unterstellung fand ich nicht gerechtfertigt.
Selbst wenn die Minderung sehr gering ist, wäre das in Ordnung gewesen.

Am ärgerlichsten ist einfach, dass ich Zeit aufwenden muss. Inwiefern das messbar ist weiß ich nicht. Es ist einfach nur dumm gelaufen, da ich wenig Zeit zur Verfügung habe (Arbeiten 1x pro Woche und Bachelorarbeit...)

Desweiteren geht es nicht auf Kosten des Vermieters, sondern der Versicherung. Dass ich da auch noch warten darf, bis das da durch ist,ist auch nicht gerade toll.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Am ärgerlichsten ist einfach, dass ich Zeit aufwenden muss. Inwiefern das messbar ist weiß ich nicht.

Faustregel: reine Freizeit nicht messbar, Arbeitszeit (bzw. unbezahlter Urlaub) ist messbar (Stundenlohn).



quote:
Desweiteren geht es nicht auf Kosten des Vermieters, sondern der Versicherung.

Die der Vermieter bezahlt. Und was die Versicherung nicht bezahlt zahlt der Vermieter. ;)



quote:
Dass ich da auch noch warten darf, bis das da durch ist,ist auch nicht gerade toll.

Ärgerlich aber nicht änderbar.
Da hilft dann die kleine Mietminderung auchnicht unbedingt drüber hinweg ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
go294133-66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Das stimmt natürlich. Wenn ich Zeit ohne Ende hätte, würde ich mich vermutlich nicht so aufregen. Die Arbeitszeit bezieht sich ja nur auf einen Tag der Woche, da ich bei meiner Bachelorarbeit aber mindestens 30h/Woche vor Ort sein muss, was ja unbezahlt ist, kann man das leider nicht messen.

Naja, ich werde das wohl einfach mit meinem Vermieter klären müssen. Vielen Dank für die Antworten, auch wenn einige, für mich persönlich, nicht angemessen waren, andere wiederum aber sehr hilfreich.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Lieber Harry,

der Fragesteller leidet nicht unter Wahnvorstellungen (imaginärer Schaden) sondern unter einem Wasserschaden. Es handelt sich um einen Mietmangel, wegen dem die Miete angemessen gemindert werden kann. Ob sich das lohnt - finanziell und ärgermäßig - ist keine Rechtsfrage.

Die gegenteiligen Ausführungen der Vermieterseite sind vollkommener Blödsinn. Würde es sich nicht um einen Mietmangel handeln, dann hätte der Fragesteller ja noch nicht einmal einen Anspruch auf Beseitigung des Wasserschadens.

Und um die Logik, dass ein Wasserschaden für den Mieter nur ein imaginärer Schaden ist, für den Vermieter aber ein echter Schaden ist, muss man wohl Vermieter sein.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Entstanden ist das Ganze durch einen Schaden im Dach des Hauses, da war etwas undicht.

Da sehe ich noch keinen unbedingten Versicherungseintritt.
quote:
Und um die Logik, dass ein Wasserschaden für den Mieter nur ein imaginärer Schaden ist, für den Vermieter aber ein echter Schaden ist, muss man wohl Vermieter sein.

JETZT hast Du es endlich geschnallt.
Das ist eben der Unterschied zwischen Haben und Nichthaben.
quote:
auch wenn einige, für mich persönlich, nicht angemessen waren,

Dafür hast Du Dich doch mit der Bewertungsfunktion ordentlich austoben dürfen; ist doch auch schon was.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
der Fragesteller leidet nicht unter Wahnvorstellungen (imaginärer Schaden)

Juristisch versteht man unter einem imaginären Schaden keine Wahnvorstellungen.
Hatte ich weiter oben auch schon angemerkt.



quote:
Und um die Logik, dass ein Wasserschaden für den Mieter nur ein imaginärer Schaden ist, für den Vermieter aber ein echter Schaden ist, muss man wohl Vermieter sein.

imaginärer Schaden:
Mieter: ich kann keinen in meine Wohnung lassen weil die Wand fleckig ist
Vermieter: hat Ärger mit der Frau weil er das Dach nicht rechtzeitig repariert hat und jetzt mehr Aufwand hat

realer Schaden:
Mieter: weniger Wohnfläche weil Möbel von der Wand eweggerückt wurden
Vermieter: feuchte Wand, Trockungskosten, neuer Putz/Tapete





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
go294133-66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

quote:
Da sehe ich noch keinen unbedingten Versicherungseintritt.

Die Hausverwaltung sagte mir, dass die Versicherung gerade steht. Inwiefern das stimmt, weiß ich nicht.

Und was soll das nun wieder heißen, ausgetobt. Ich finde ganz einfach, dass Höflichkeit auch in einem Forum zum Umgangston gehören sollte. Und bösartige Unterstellungen würde ich nicht als höflich bezeichnen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Auch eine fleckige Wand ist ein realer Schaden.

Wäre ja noch schöner, wenn die Vermieterlies demnächst bei Schimmel-FLECKEN behaupten, die Dinger seien eben nur häßlich, aber der Mieter müsse klaglos in der Schimmelbude wohnen, weil Flecken ja nur imaginäre Schäden sind.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
bösartige Unterstellungen würde ich nicht als höflich bezeichnen.

Was denn für bösartige Unterstellungen ?



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
go294133-66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

quote:
Das ist eher ein Gegenwirken zu Deinen übergroßen Augen mit den übergroßen Euro-Zeichen.
Da wird wesentlich weniger bei rausspringen als Du Dir so erträumst.


Ich habe nie behauptet da irgendwie eine Menge Geld zu erwarten. Es ging mir lediglich darum, zu erfragen, was hier angemessen ist. Nicht ob so und so viel angemessen ist.

Ich wollte eben nicht ZU viel verlangen, deshalb die Nachfrage. Dass Sie dann gleich unterstellen, ich würde mir eine Menge Geld "erträumen"...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Als ich das geschrieben habe, hattest Du Dich doch schon längst "ausgetobt".

Hier kommen dauernd neue Leute rein, die miese Bewertungen verteilen, weil sie nicht gleich hören, was ihnen in den Kram paßt.
Die schaffen es nicht einmal, die Entwicklung eines Threads abzuwarten.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
go294133-66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Entschuldigung, aber die Bemerkungen davor waren auch nicht hilfreich.

Sie fragten nach "WELCHEN" Beeinträchtigungen, obwohl diese größtenteils genannt wurden (Wasserschaden) und nachdem ich näher drauf eingegangen bin, meinten Sie nur 1-2 Tage Arbeit (Handwerker). Wenn Sie meinen eine Mietminderung sei nicht gerechtfertigt, dann schreiben Sie doch die Gründe hierzu und nicht sowas.

Ich habe angenommen, die Bewertungsfunktion ist dafür da, zu bewerten, wie hilfreich die Kommentare waren?
Und selbst wenn die Unterstellung nach der Bewertung kam, macht es sie für mich nicht hinnehmbar. Ich hoffe diese Umgangsform ist hier nicht die Regel.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12