Wasserschaden Kein warm wasser mehr und bautrockner

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb469055-31
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden Kein warm wasser mehr und bautrockner

Bei mir wurde vor 2 wochen ein Wasserschaden festgestellt die Warmwasserleitung an meiner Dusche war defekt. Fazit meine Schlafzimmerwand war durchnässt und das Warmwasser wurde abgestellt. Ich muss dazu sagen meine Wohnung ist in zwei kleinere Whg aufgeteilt meine Kinder bewohnen 2 zi und ein Bad und ich habe 2,5 zi küche und Bad.

Mir wurde vor 2 wochen ein Bautrockner ins Schlaftzimmer gestellt, die Warmwasserleitung wurde immer noch nicht repariert, daher immer noch kein Warmwasser in Küche und Bad. Duschen gehe ich in das andere Badezimmer zu meinen Kindern das ist kein ding.
Schlafen kann ich Leider nicht neben dem Bautrockner und das Zimmer riecht auch muffig, fazit auswandern ins wohnzimmer das ich nicht verdunkeln kann ( ich arbeite nur nachts und schlafe tagsüber was es für mich auch noch erheblich erschwert richtig zu schlafen).
zusammengefasst : 1. kein warmwasser in Küche und Bad 2. Schlafzimmer nicht Nutzbar, 3. Bautrockner

Meine Frage wie und wo und wie hoch kann ich da bei ner Mietminderung ansetzen???

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wie muss man sich die Aufteilung der Wohnung vorstellen? Sind das zwei Wohnungen die als solche gemietet wurden oder ist das eine Wohnung die du intern mit deinen Kindern so aufgeteilt hast?
Ich gehe vom zweiten Fall aus.
Dann ist offenbar noch ein voll funktionierendes und ein eingeschränktes (da ohne WW) Bad vorhanden. Ansonsten ist bis auf das Schlafzimmer der Rest der Wohnung vollständig nutzbar mit der Einschränkung dass kein WW in der Küche aus dem Hahn kommt.
Ich würde mal vorsichtig schätzen: Bad und Schlafzimmerfläche im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche setzen. B. 20qm von 100qm macht 20%) davon die Hälfte nehmen da beide Räume ja wohl zumindest zur Hälfte genutzt werden können und dies als Mietminderung für jeden Tag ohne WW und mit Bautrockner ansetzen.
Außerdem beachten dass der Stromverbrauch des Trockners separat erfasst wird und dem Stromanbieter mitteilen dass das kein Normalverbrauch ist!

Eventuell habe ich etwas niedrig geschätzt, ich denke aber dass deine Arbeitsgestaltung sowie die Überlassung des zweiten Bades an die Kinder nichts sind was zu einer höheren Minderung berechtigt denn der Mietgegenstand wird dadurch ja nicht verändert (wenn du nur dein Schlafzimmer mit Verdunkelung versehen hast war das ja deine Entscheidung, was kann der Vermieter dafür).
Kein WW in der Küche ist lästig, aber ob das den Prozentsatz erhöhen würde, weiss ich nicht: ein Wasserkocher würde es auch für die paar Wochen überbrücken.

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#2
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

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