Wasserschaden Keller

19. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
puzzle
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden Keller

Im Sommer 2008 sind wir in das unser Einfamilienhaus (gemietet) eingezogen. Vor unseren Einzug machte uns der Hausverwalter darauf aufmerksam, dass sich bei sehr hoch stehendem Grundwasser im Keller etwas Feuchtigkeit durch feine Risse im Boden nach oben drücken könnte. Darauf hin haben wir alles, was wir in Ermangelung anderer Lagerfläche im Keller lagern mussten, leicht erhöht auf ca. 5 cm dicken Holzbohlen (weit genug entfernt von den Bodenrissen) abgestellt. Dazu gehörten leider auch ein paar Möbelstücke, die wir in unserer Wohnung nicht mehr stellen konnten.
Im Winter 2008/2009 drückte sich tatsächlich nur etwas Wasser durch die Bodenrisse. Im vergangenen Winter aber stand das Grundwasser so hoch, dass gut die Hälfte unseres Kellers über Wochen zum Teil bis zu 5 cm unter Wasser stand- auch an Stellen, an denen sich vorher keine Bodenrisse befunden hatten. Zum Teil bildeten sich neue Risse. Das Wasser zog durch die Holzbohlen in die Möbel. Die Wände und die Luft waren so feucht, dass das Holz anfing zu schimmeln. Die Möbel sind inzwischen vergammelt, so dass wir sie wegwerfen mussten.
Vom Hausverwalter bekamen wir als Abhilfe eine Pumpe in den Keller gestellt, doch leider lief das abgepumpte Wasser innerhalb von einer halben Stunde wieder nach.
Wir sind der Auffassung, dass der Vermieter regresspflichtig ist und haben ihm den Schaden in Rechnung gestellt. Schließlich hätte er uns rechtzeitig darauf aufmerksam machen können, dass der Keller in sehr nassen Wintern halb unter Wasser steht. Der Vermieter besteht aber auf die Erstattung des Schadens durch die Hausratversicherung. Die fühlt sich auch dafür nicht zuständig.
Uns ist ein Schaden von mindestens 1500 Euro entstanden.
Bleibt uns nur noch der Klageweg übrig?
Kann uns jemand Tipps geben?




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"Viele Grüße

puzzle"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Bleibt uns nur noch der Klageweg übrig?

Nur, wenn Ihr schlechtem Geld gutes hinterherwerfen wollt.



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#2
 Von 
puzzle
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Zweit- oder Drittmeinung würde mich echt freuen...

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"Viele Grüße

puzzle"

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#4
 Von 
puzzle
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sassy,

mag durchaus sein, dass du recht hast. Das Dumme ist nur, dass wir sonst keinerlei Lagerfläche zur Verfügung hatten, weil das Garagendach auch undicht ist und das Dachgeschoss als Wohnraum genutzt wird. Schon super ärgerlich so etwas! Der Vermieter wußte, dass wir Möbel dort unten lagern müssen...

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"Viele Grüße

puzzle"

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#5
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Der Vermieter wußte, dass wir Möbel dort unten lagern müssen

Und ?
Hätte er die Bude also garnicht an Euch vermieten dürfen ?



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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120154 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Wir sind der Auffassung, dass der Vermieter regresspflichtig ist ... Schließlich hätte er uns rechtzeitig darauf aufmerksam machen können, dass der Keller in sehr nassen Wintern halb unter Wasser steht.

Das wurdet ihr doch:
quote:
Vor unseren Einzug machte uns der Hausverwalter darauf aufmerksam, dass sich bei sehr hoch stehendem Grundwasser im Keller etwas Feuchtigkeit durch feine Risse im Boden nach oben drücken könnte.

Wurde das Wort 'etwas' denn gerichtsfest definiert?
Bei einer Raumhöhe von 2m wäre bei mir 10cm 'etwas'.
Jemand anderes mag darunter 20cm verstehen.
Ihr habt ja auch mit 4,5 cm gerechnet?



Ihr wusstet, das der Keller unter Wasser stehen könnte und habt trotzdem feuchtigkeitsempflindliche Sachen dort gelagert. Das wäre schon mal der erste Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.
Selbst bei 0,2cm Wasser hätte die Luftfeuchtigkeit ausgereicht die Möbel verschimmeln zu lassen.

Und als das Wasser drin war, wurden die Möbel entfernt? Es liest sich nicht so. Somit habt ihr die Möbel im Wasser stehen lassen was eklatant der Schadensminderungspflicht widerspricht.



Ihr stellt also Möbel in einen Raum von dem bekannt war, das er unter Wasser stehen kann.
Warum sollte die Versicherung oder der Vermieter zahlen wenn ihr eure Möbel durch Vorsatz beschädigt/zerstört???



Als der Raum unter Wasser steht, werden die Möbel nicht entfernt?
Warum sollte die Versicherung oder der Vermieter zahlen wenn ihr eure Möbel durch Untätigkeit beschädigt/zerstört???



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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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