Wasserschaden Laminat

21. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Itze123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden Laminat

Hallo erstmal , ich entschuldige mich erstmal , falls ich mit meinem Anliegen in einer falschen Rubrik gelandet sein könnte , ich hatte noch nie Rechtsstreitigkeiten und für mich ist das grad wirkliches Neuland.
Ich schildere mal meinen Fall . Wohne seit 9 Jahren in einer Mietwohnung und stehe kurz vor dem Auszug in meine erste eigene Wohnung.
In meiner Wohnung liegt Laminat.In meiner Küche befindet sich ein Spülmaschinen Anschluss , die Küche gehört zur Wohnung. Die Spülmaschine hab ich gekauft und abgeschlossen . Nach 9
Jahren war ein Aqua Stopp Ventil defekt und die Maschine hat Wasser hinein laufen lassen obwohl das Programm beendet wurde . Gottseidank war ich nur im Nebenzimmer das nur wenig Wasser ausgelaufen ist . Dennoch ist das Laminat an einigen Stellen aufgequollen . Habe den Schaden direkt an meine Hausratversicherung gemeldet und den Vermieter informiert. Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden nicht da der Boden dem Vermieter gehört , der Schaden wurde dann an meine Haftpflichtversicherung übertragen. Diese sieht die Gebäudeversicherung dafür zuständig die ich ja anteilsmäßig mit meinen Nebenkosten zahle. Nach langen hin und her , mein Vermieter wollte es nicht der Gebäudeversicherung melden . Meldeten die sich und jemand kam vorbei und hat einen Kostenvoranschlag gemacht und es der Versicherung eingereiht. Die Gebäudeversicherung hat sich sogar abgesichert , und gefragt wie der Schaden passiert ist und meinten , das übernehmen sie . Dann habe ich meine Kündigung abgegeben , und plötzlich will die Gebäudeversicherung nicht mehr zahlen . Mein Vermieter wieder Stress gemacht es wäre mein Fehler ich müsste zahlen , Ich wieder zur Haftpflicht , die meinen , sie zahlen nur wenn es keine Gebäudeversicherung gibt , oder wenn die den Schaden nicht übernehmen. Mein Vermieter wollte mir aber die Ablehnung nicht zu kommen lassen, also musste ich ihn mit dem Anwalt drohen , das er mir so eine Ablehnung der Gebäudeversicherung besorgen soll. Nach langen hin und her und Theater hat er mir sie dann ausgestellt. Diese lehnen aber ab , da der Parkett schwimmen auf einem Vinyl Boden verlegt wurde und das nicht mehr Gebäude wäre sondern Hausrat. Meine Hausrat/Haftpflicht sagt es ist Teil des zu vermietenden Objektes somit zählt es zur Gebäudeversicherung. Mein Vermieter terrorisiert mich seitdem da dich den Schaden zu regulieren hätte und das mein Fehler wäre. Ich sollte den Boden selber austauschen auf meine Kosten , das wiederum sehe ich nicht ein. Ich zahle für drei Versicherungen , anteilig Gebäude mit den Nebenkosten , plus Haftpflicht und Hausrat, das kann doch nicht sein das ich auf den Kosten sitzen bleibe obwohl ich alles vorschriftsmäßig gemacht habe. Bin einfach nur noch verzweifelt und weiß nicht mehr weiter :( vielleicht kann mir jemand helfen und was ich tun soll. Mein Vermieter terrorisiert mich regelrecht und will von mir Zugeständnisse, die ich ihm
Nicht geben will. Bin wirklich verzweifelt und mit den Nerven am Ende . Vielleicht kann mir jemand helfen. Danke euch !

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41 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Itze123):
vielleicht kann mir jemand helfen und was ich tun soll.

Am besten das ganze mal verständlich und vor allem lesbar schildern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Itze123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich den Beitrag nochmal bearbeiten , dann versuche ich es nochmal ?

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#3
 Von 
Itze123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich versuche mich mal kurz zu fassen und aufs wesentliche zu konzentrieren.

- Es gab einen Wasserschaden in der Küche , durch eine defekte Spülmaschine am Laminatboden in einer Mietswohnung (aufgequollen)

-Schaden beseitigt und der Hausratversicherung gemeldet

-Hausrat lehnt ab , da Boden dem Vermieter gehört

-weitergeleitet an Haftpflichtversicherung

-Haftpflicht lehnt ab , weil sie der Auffassung sind , es ist ein Gebäudeversicherungsfall

-Gebäudeversicherung lehnt ab , weil Laminat der zweiter bewohnbarer Boden , nicht fest verklebt sonder schwimmend verlegt auf einem ersten bewohnbaren Boden Vinyl ist , somit kein Gebäudeversicherungsschaden

Welche Versicherung von den 3 die ich habe, kommt denn eurer Meinung nach jetzt für den Schaden auf .

Sorry, hab es mal versucht besser zu gliedern und mit weniger Emotionen zu schreiben. Hoffe es hat geklappt.

Danke


-- Editiert von Itze123 am 22.01.2022 00:19

-- Editiert von Itze123 am 22.01.2022 00:20

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Itze123):
durch eine defekte Spülmaschine

Deine Spülmaschine oder die vom Vermieter?



Zitat (von Itze123):
am Laminatboden in einer Mietswohnung

Dein Laminatboden oder der vom Vermieter?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Itze123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Spülmaschine war von mir , aber die Küche inklusive Anschluss ist vom
Vermieter.

Der Laminatboden ist vom Vermieter.

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#6
 Von 
Itze123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Auszug aus der Ablehnung der Gebäudeversicherung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir der Schadenanzeige entnehmen können, ist auf einem bewohnbaren Bodenbelag (PVC-Boden) ein lose verlegter Laminatboden verlegt. Dieser stellt somit keine versicherte Sachen (Gebäudebestandteil) dar.
Wir stellen der betroffenen Partei anheim, sich diesbezüglich an den entsprechenden Hausratversicherer zu wenden.

Notiz: die Hausratversicherung übernimmt nur , wenn es mein eigener Boden ist , ist es ja leider nicht

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Laminatboden verlegt auf "bewohnbarem Unterboden", da ist die Gebäudeversicherung raus.

Die Hausratversicherung wäre da je nach Versicherungsbedingungen im Spiel, die scheint hier rauszufallen.

Die Haftpflichtversicherung wäre dann hier im Spiel, der sollte man mitteilen das ihre Auffassung es wäre ein Fall für die Gebäudeversicherung wäre nicht zutrifft. Das Schreiben der Gebäudeversicherung würde ich in Kopie beilegen und die Haftpflichtversicherung zur Begutachtung und Regulierung auffordern.


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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Itze123):
kam vorbei und hat einen Kostenvoranschlag gemacht


Und was kam dabei raus?




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Gruß Charly

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#9
 Von 
Itze123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry , danke für schnelle Antwort , ich denke genau auf das wird es hinaus laufen. Werde mich Montag mal direkt bei der Haftpflicht noch mal melden ! Danke dir !!!

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#10
 Von 
Itze123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Charly , was da raus kam , kann ich nicht genau sagen , mein Vermieter möchte es mir nicht sagen.

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#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Wenn er einen Schaden ersetzt haben will, muss er ihn beziffern.


Was glaubt er, was bei einem neun Jahre alten Laminat herauskommt!?

Signatur:

Gruß Charly

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Was glaubt er, was bei einem neun Jahre alten Laminat herauskommt!?

Ich glaube er weis es und will jetzt Druck aufbauen um "mehr" zu bekommen.


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#13
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Itze123):
. Die Spülmaschine hab ich gekauft und abgeschlossen

Zitat (von Itze123):
Mein Vermieter terrorisiert mich seitdem da dich den Schaden zu regulieren hätte und das mein Fehler wäre. Ich sollte den Boden selber austauschen auf meine Kosten

Meinst Du "angeschlossen", wenn von Dir -als Nichtfachmann" angeschlossen, kann jede Versicherung die Deckung des Schadens verweigern.

Zitat (von Itze123):
Die Spülmaschine war von mir , aber die Küche inklusive Anschluss ist vom Vermieter.

Von wem wurde nun die Spülmaschine angeschlossen? Dies ist ein wichtiger Faktor.

Zitat (von Harry van Sell):
Das Schreiben der Gebäudeversicherung würde ich in Kopie beilegen und die Haftpflichtversicherung zur Begutachtung und Regulierung auffordern.


Das würde ich auch empfehlen. Nicht immer ist die Ablehnung einer Deckungszusage der Versicherungen rechtens. Hier wäre ein Schreiben von einem Anwalt an die jeweilige Versicherung wichtig. Ein Schr.vom Privatmann nehmen diese Institutionen nicht immer ernst. Meine eigene Erfahrung.

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Meine persönliche Meinung.

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#14
 Von 
Itze123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Also danke euch für die netten Ratschläge.Hab heute nochmal mit meiner Haftpflicht gesprochen , die prüfen jetzt mit ihrer Rechtsabteilung ob die andere Versicherung zahlen muss. Aber da kann und will ich mich nicht einmischen.
Ja die Maschine hat ein Freund von mir , Klemptner angeschlossen , das schaden war ja nicht an der Verschlauchung sondern beim Aquastop in der Maschine. Diese hat nach Beendigung des Programms weiter Wasser gezogen und dann ist es an den Seiten heraus gelaufen. Hab es ja relativ schnell bemerkt , aber mein Boden ist wirklich nicht die beste Qualität, der ist dann direkt aufgequollen.
Der Vermieter meinte dann warum Hast du dich direkt bei der Versicherung gemeldet und nicht erst bei mir , dann hätten wir das so is drehen können das es für uns passt . Ich war aber der Auffassung , schnellstmöglich den Schaden zu melden , damit ein Anspruch überhaupt besteht.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Itze123):
dann hätten wir das so is drehen können das es für uns passt .

Auf gut Deutsch: der Vermieter wollte die Versicherung betrügen und er Mieter sollte dabei mit machen ...




Zitat (von Itze123):
Ich war aber der Auffassung , schnellstmöglich den Schaden zu melden , damit ein Anspruch überhaupt besteht.

Richtig.


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#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Itze123):
und nicht erst bei mir , dann hätten wir das so is drehen können das es für uns passt .


Versicherungsbetrug ist nicht unbedingt der beste Weg. :wink:


Zitat (von Itze123):
aber mein Boden ist wirklich nicht die beste Qualität,



Wirtschaftliche Lebensdauer:

Zitat:
Laminatboden:

Einfache Qualität: ca. 8 – 10 Jahre

Mittlere Qualität: ca. 11 – 12 Jahre

Sehr gute Qualität: ca. 13 – 15 Jahre


https://www.promietrecht.de/Schaden/Abwehr-von-Forderungen/Tabelle-wirtschaftliche-Lebensdauer-Schadenersatz-bei-Neu-fuer-Alt-E2569.htm


Zitat (von Leo4):
wenn von Dir -als Nichtfachmann" angeschlossen, kann jede Versicherung die Deckung des Schadens verweigern.



Auf welcher Grundlage sollte dies so sein?


Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Itze123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau Versicherungsbetrugsbetrug ist das letzte was ich begehen würde . Dann zahle ich die 14qm lieber aus meiner eigenen Tasche ! Aber ich schätze ihn nicht ganz so doof ein das er nicht wüsste was der Boden wert ist und vermute auch das es reine Einschüchterung ist. Hab ihm auch gesagt , dadurch das ich eine Rechtsschutzes mit Mieter Option habe das ich bis zum Ende gehen werde , wenn es keine vernünftige Lösung gibt .
Schlimmer als das ganze Geld ist ehr seine nervige penetrante Art wenn ihm einfällt Sonntag morgen um 8 Uhr hier klingen zu müssen , oder Telefon terror macht. Schauen wir mal wie es weiter geht ! Danke euch

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Itze123):
Schlimmer als das ganze Geld ist ehr seine nervige penetrante Art wenn ihm einfällt Sonntag morgen um 8 Uhr hier klingen zu müssen , oder Telefon terror macht.

Dann würde ich ihm dieses gerichtsfest untersagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
Itze123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo es gibt neues zu vermelden , ich habe einen Brief vom Anwalt bekommen , das die Gebäude Versicherung nicht zahlen wird , mit dem
Beigefügten Text der Gebäudeversicherung und einer Frist zu antworten und den Hinweis das ich oder der Haftpflicht für den Schaden aufkommen muss.
Per Mail hat er mir geschrieben , dass wenn ich den Boden nicht erneuert habe zum Ende des Mietverhältnisses , das er die Miete von meiner Kaution erstmal einbehält und die Kündigung hinfällig ist.

Schauen wir mal wie es weiter geht

-- Editiert von Itze123 am 27.01.2022 22:31

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Itze123):
Per Mail hat er mir geschrieben , dass wenn ich den Boden nicht erneuert habe zum Ende des Mietverhältnisses , das er die Miete von meiner Kaution erstmal einbehält und die Kündigung hinfällig ist.

Wer, schreibt das, der Anwalt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Itze123):
Ich wieder zur Haftpflicht , die meinen , sie zahlen nur wenn es keine Gebäudeversicherung gibt , oder wenn die den Schaden nicht übernehmen. [...]ich habe einen Brief vom Anwalt bekommen , das die Gebäude Versicherung nicht zahlen wird ,
Dann leite das doch Deiner HV zu. Die ist IMO jetzt am Zug zu zahlen - oder Dich von den Ansprüchen zu schützen.


Zitat (von Itze123):
Per Mail hat er mir geschrieben , dass wenn ich den Boden nicht erneuert habe zum Ende des Mietverhältnisses , das er die Miete von meiner Kaution erstmal einbehält und die Kündigung hinfällig ist.
Das hat aber nicht der Anwalt geschrieben??


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#22
 Von 
Itze123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein vom Vermieter kam die Mail , mein großer Vorteil , ab 01.02. kann ich in die neue Wohnung , die ich gekauft habe . Dann bring ich alle Sachen rüber , hier ist dann alles leer , und dann kann der Vermieter mir hier nicht auflauern !

Gruß Michael

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#23
 Von 
frannzwick
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 36x hilfreich)

Ärgerlich ist es für den Vermieter aber schon, dass der Mieter einen Schaden verursacht hat und jetzt nicht dafür aufkommen will, weil seine Versicherungen sich uneins sind.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von Itze123):
ich habe einen Brief vom Anwalt bekommen , das die Gebäude Versicherung nicht zahlen wird


Hast du das ganze jetzt deiner Haftpflicht weitergeleitet, damit die evt. jetzt tätig wird?


Zitat (von frannzwick):
Ärgerlich ist es für den Vermieter aber schon, dass der Mieter einen Schaden verursacht hat und jetzt nicht dafür aufkommen will


Das mag ärgerlich sein, aber ein Vermieter kann halt auch nicht verlangen, dass ein komplett neues Laminat verlegt wird, das der Mieter zu zahlen hat, wenn das alte Laminat schon so gut wie am "Ende seiner wirtschaftlichen Lebensdauer" angekommen ist.

Das alte Laminat ist (so wie ich das lese) wohl mind. 9 Jahre alt, wenn nicht sogar älter.

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#25
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von frannzwick):
Ärgerlich ist es für den Vermieter aber schon, dass der Mieter einen Schaden verursacht hat und jetzt nicht dafür aufkommen will, weil seine Versicherungen sich uneins sind.


Du hast aber schon gelesen, dass der VM den Schaden bis jetzt noch nicht einmal beziffert hat.


Zitat (von Itze123):
kam vorbei und hat einen Kostenvoranschlag gemacht


Zitat (von Itze123):
Charly , was da raus kam , kann ich nicht genau sagen , mein Vermieter möchte es mir nicht sagen.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Itze123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau , hab den Brief von seinem Anwalt , jetzt zu meiner Versicherung geschickt .
Auch hatte ich schon am Montag denen geschildert das die Gebäudeversicherung des VM nicht einspringt . Die möchten jetzt einen Gutachter schicken , wenn es so verzwickt ist .

Nochmal zum Thema , das ich nicht zahlen möchte.
Ich werde das zahlen was ich zahlen muss. Aber wie vorhin schon angemerkt habe , möchte ich nicht für einen 10-15 Jahre alten Laminat den Neupreis plus einbauarbeiten zahlen. Zudem ich ja durch drei Versicherungen eigentlich für diesen Fall auch abgesichert sein sollte.

Schade das es so enden muss. Wegen einen Boden der wie gesagt nichts mehr Wert ist.

Wünsche euch ein schönes Wochenende!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Meinst Du "angeschlossen", wenn von Dir -als Nichtfachmann" angeschlossen, kann jede Versicherung die Deckung des Schadens verweigern.
Unsinn.

Zitat (von Itze123):
das er die Miete von meiner Kaution erstmal einbehält und die Kündigung hinfällig ist.
Ich kann nicht glauben, dass ein Anwalt solch einen Quatsch tatsächlich geschrieben haben soll. Die Kündigung ist deswegen ganz sicher nicht hinfällig.

Dagegen, dass der VM im ersten Moment einen Teil der Kaution (ungerechtfertigter weise) einbehält kannst du zwar vorgehen, aber zunächst einmal nicht verhindern.

Die HV wurde bereits informiert und nun muss der VM eine Forderung aufstellen die es dann gilt an die HV weiterzuleiten. Alternativ kann sich der VM auch direkt an die HV wenden. Aber ohne Forderung gibt es logischerweise auch keine Regulierung.

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#28
 Von 
Itze123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein nein , das war nicht von dem Anwalt , das war nur die Drohung meines Vermieters. Hab das vielleicht ein bisschen vorhin unglücklich formuliert.
In dem Brief vom Anwalt stand nur das er die Vertretung meines Vermieters übernimmt und das die Gebäudeversicherung den Schaden nicht regulieren möchte und ich das so meiner Haftpflichtversicherung weitergeben soll oder den Schaden selber begleichen soll.



0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Itze123):
Die möchten jetzt einen Gutachter schicken


Abwarten ob der VM das überhaupt zu lässt.


Zitat (von Itze123):
wenn es so verzwickt ist .



Wie ein Sachverständiger bei der grundlegenden Frage der Haftung hilfreich sein kann erschließt sich mir nicht ganz.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Itze123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube sie wollen schauen ob sie wirklich zahlen müssen oder die Gebäudeversicherung.

Also nur meine Vermutung .



-- Editiert von Itze123 am 28.01.2022 09:49

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