Wasserschaden: Mietminderung und was sonst?

9. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
knifeprty82
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)
Wasserschaden: Mietminderung und was sonst?

Schönen guten Morgen,
aufgrund eines undichten Abflusses tropft es vom Badezimmer meines Nachbarn in mein Bad. Gestern Abend hörte ich plötzlich Tropfgeräusche, die fast schon klangen, als ob bei mir die Dusche laufen würde, es waren also nicht einfach nur ein, zwei Tröpfchen. Mein Nachbar über mir hatte schon am Tag zuvor einen Klempner bei sich und hat nach eigener Aussage später am selben Tag die Mietverwaltung (eine sehr große bekannte und berüchtigte deutschlandweit tätige Immobilienfirma, fängt mit V an) telefonisch darauf aufmerksam gemacht, dass der Schaden weiter bestehen würde und die Möglichkeit besteht, dass es bei mir reintropft. Genau dies ist dann eben gestern Abend geschehen. Ich habe meinem Nachbarn natürlich sofort Bescheid gesagt, aber viel mehr konnten wir gestern nach 23h natürlich kaum machen. Es hat dann nach und nach bei mir aufgehört zu tropfen.
Mein Nachbar kann sein Bad aktuell überhaupt nicht nutzen, er hat aber (schon vorher) einen weiteren Termin für den Klempner bekommen, der nun am 20.02., also in 11 Tagen kommen soll. Angesichts der Situation für mich und noch viel mehr für meinen Nachbarn, der kein Bad hat, ist das natürlich nicht hinnehmbar. Auch wenn es bei mir aktuell aufgehört hat zu tropfen, ändert dies ja kaum etwas an der Lage

So weit, so unerfreulich. Nun hat mein Nachbar gerade eben bei der Hotline der Mietverwaltung angerufen und mir direkt Bescheid gegeben. Nun der Hammer: Die Mitarbeiterin habe ihm gesagt, dass dies in ihren Augen kein akuter Notfall sei und es dabei bleibt, dass erst am 20.02. ein Handwerker kommt. Auch die Hinweise, dass er ja im Grunde das Bad nicht benutzen könne, weil damit der Wasserschaden bei mir noch verschlimmert wird, wurde abgetan.

Soviel zur Situation. Nun meine Fragen:
Ich denke mal, eine Mietminderung wäre sowohl für mich und noch mehr für meinen Nachbarn eine klare Sache. Aber wie viel wäre da überhaupt angemessen?
Kann man dies als Notfall einstufen, auch wenn es bei mir aktuell nicht und nicht durchgehend tropft, und darf man in diesem Fall selbst einen Klempner rufen und dem Vermieter die Rechnung schicken? Info: Das Geld, um das erstmal zu bezahlen, haben wir beide nicht und ich denke, bis (wenn überhaupt) man das Geld wieder erhalten würde, würde noch viel Wasser fließen...
Könnte ich dies eventuell sogar über meine Hausratversicherung abwickeln? (Ich denke nicht, da es nicht um meine Wohnung geht (?))
Kann mein Nachbar auf Kosten des Vermieters in ein Hotel ziehen? Da wiederholt sich dann das Problem von oben)

Sorry für den Wortschwall, ich bin gerade auch ziemlich von der Rolle angesichts dieser Situation. Ich wollte möglichst alle nötigen Infos mitgeben, falls ich dabei zu viel erzählt habe, entschuldige ich mich schon mal vorsorglich.

Besten Dank im Voraus für eure Hilfe und schönen Gruß!

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von knifeprty82):
So weit, so unerfreulich. Nun hat mein Nachbar gerade eben bei der Hotline der Mietverwaltung angerufen und mir direkt Bescheid gegeben. Nun der Hammer: Die Mitarbeiterin habe ihm gesagt, dass dies in ihren Augen kein akuter Notfall sei und es dabei bleibt, dass erst am 20.02. ein Handwerker kommt. Auch die Hinweise, dass er ja im Grunde das Bad nicht benutzen könne, weil damit der Wasserschaden bei mir noch verschlimmert wird, wurde abgetan.


Was ja - mit Verlaub - alles in allem nicht IHR Problem ist, sondern das des Nachbarn!

Zitat (von knifeprty82):
Ich denke mal, eine Mietminderung wäre sowohl für mich und noch mehr für meinen Nachbarn eine klare Sache. Aber wie viel wäre da überhaupt angemessen?


Da der Nachbar das Bad (Wanne, Dusche oder WC?) nicht nutzt (en kann, darf), dürfte die eindringende Nässe bei Ihnen ja nicht mehr auftauchen, sondern wird schon am Abtrocknen sein.

Sicherlich können sie die Miete mindern, dies richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung, das kann man von hier aus nicht beurteilen.

Wichtiger jedoch ist, dass SIE!!! den Mangel (schriftlich) der Hausverwaltung melden und diese auffordern (am besten unter Fristsetzung) diesen zu beheben. Das Briefchen können sie dann im örtlichen Büro id Briefkasten werfen, nehmen Sie nen Zeugen mit. Und am Dienstag rufen Sie da mal an und fragen nach.

In den Städten wo wir Liegenschaften haben ist diese Firma auch vertreten und hat (man höre und staune) meist einen guten Ruf. Es gibt natürlich immer mal Beschwerden, manche zu Recht andere nicht, das gehört zum Leben dazu,

-- Editiert von AltesHaus am 09.02.2019 09:16

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von knifeprty82):
Ich denke mal, eine Mietminderung wäre sowohl für mich und noch mehr für meinen Nachbarn eine klare Sache.

Ich sehe gerade 0,0 Anlass das DU eine Mietminderung beanspruchen könntest.


Den Mangel in der eigenen Wohnung sollte man unverzüglich und nachweisbar dem Vermieter melden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
knifeprty82
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Zuerst einmal danke für die Antwort von Ihnen, natürlich habe ich das gemeldet.

Zitat (von Harry van Sell):

Ich sehe gerade 0,0 Anlass das DU eine Mietminderung beanspruchen könntest.


Den Mangel in der eigenen Wohnung sollte man unverzüglich und nachweisbar dem Vermieter melden.


Was denn nun? Kein Mangel (Begründung?), aber Mangel melden?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von knifeprty82):
Kein Mangel (Begründung?)

Wo hat denn jemand was von "kein Mangel" geschrieben?
Im Gegenteil, klar gibt es da einen Mangel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von knifeprty82):
Was denn nun? Kein Mangel (Begründung?), aber Mangel melden?


Es geht um die ins Auge gefasste Möglichkeit der Mietminderung und die liegt -nach den derzeitigen Infos- für Sie bei 0,0 %

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