Wasserschaden | Mietminderung wie hoch?

27. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
PeterMuc
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden | Mietminderung wie hoch?

Hallo,
wir haben in unserer Wohnung einen Wasserschaden, der durch eine auslaufende Waschmaschine des Mieters über uns verursacht wurde. Betroffen sind drei Wände im Flur (angrenzend zum Schlafzimmer und Arbeitszimmer) sowie eine Wand im Schlaf- und Arbeitszimmer. Auf die Wohnfläche gerechnet entspricht das ca. 50 % der Wohnfläche, die Miete beträgt (exemplarisch) 1.000 € warm.

Der Wasserschaden wurde am Mittwoch (12.10.) von mir festgestellt und direkt an den Vermieter gemeldet. Am Freitag (14.10.) kam ein Gutachter von der Firma X, die den Schaden beseitigt, und hat alles aufgenommen. Entgegen seiner Aussage passierte in der darauffolgenden Woche nichts, erst nach mehrmaligen Versuchen teilte die Firma X mir mit, dass ein Angebot für die Versicherung noch nicht geschrieben ist. Den Sachverhalt habe ich dem Vermieter dargestellt. Erst gestern (26.10.), zwei Wochen nach dem Schaden, kam ein Team der Firma X und hat die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Diese sind:
- Partielle Entfernung der Tapete in den betroffenen Zimmern
- 3 Ventilatoren (einer je Zimmer)
- 1 Trockungsgerät im Flur
- 2 Heizplatten, welche an den Wänden im Flur befestigt wurden.

Die Ventilatoren und das Trockungsgerät können nachts ausgeschaltet werden.

Folgende Einschränkungen habe/hatte ich:
- starke Geruchsbelästigung kurz nach dem Wasserschaden bis zum Anfang der Maßnahmen (13.10. - 26.10.)
- starke Lärmbelästigung >60db tagsüber (06.00-22.00) in den betroffenen Zimmern, entsprechend nicht nutzbar. Eigentlich bin ich 3 Tage die Woche im Home Office, was jetzt nicht geht.
- sehr warm in den betroffenen Zimmern (ca. 23 Grad). Das führt dazu, da man auch nur kurz lüften darf, dass man sehr schlecht im Schlafzimmer schlafen kann

Hinzu kommen die Aufwendungen am Anfang für Abrücken der Möbel, Auslagern von Kleidungsstücken aus der Gaderobe, putzen. Zudem am Termin selbst Arbeitsausfall (2 h), Überwachen der Maßnahmen und erneutes putzen.

Jetzt die Fragen:
1. In welcher Höhe kann ich eine Mietminderung gegenüber dem Vermieter geltend machen?
2. Welche Aufwendungen kann ich geltend machen?

Danke, dass ihr euch die Zeit für meinen langen Text genommen habt, ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.
Viele Grüße
Peter

-- Editiert von User am 27. Oktober 2022 08:32

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Also, dass eine Mietminderung zulässig ist, steht denke ich außer Frage.

Zitat (von PeterMuc):
Erst gestern (26.10.), zwei Wochen nach dem Schaden, kam ein Team der Firma X und hat die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.


Das finde ich jetzt ehrlich gesagt ziemlich fix. Es war ja kein Notfall wie ein akuter Wohnungsbrand.

Zitat (von PeterMuc):
Hinzu kommen die Aufwendungen am Anfang für Abrücken der Möbel, Auslagern von Kleidungsstücken aus der Gaderobe, putzen. Zudem am Termin selbst Arbeitsausfall (2 h), Überwachen der Maßnahmen und erneutes putzen.


Öhm, ist das nicht vielleicht ein bisschen kleinlich? Aber wenn das überhaupt Aufwendungen sind, die man ersetzt bekommen kann, dann würde ich da Pi mal Daumen den gesetzlichen Mindestlohn für angemessen halten. Für den nachweisbaren Arbeitsausfall max. den Stundensatz, den man da verdient. Aber auch das halte ich für fraglich, der Mieter ist immerhin verpflichtet, Termine zur Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und kann deswegen nicht automatisch Verdienstausfall geltend machen.

Zitat (von PeterMuc):
1. In welcher Höhe kann ich eine Mietminderung gegenüber dem Vermieter geltend machen?


Das kann und sollte! Dir nur ein Anwalt beantworten. Wenn man da falsch liegt, kann es gewaltig in die Hose gehen und man gerät rein rechtlich in den Bereich von fehlenden Mietzahlungen und kann schlimmstenfalls gekündigt werden. Wenn man das schon selbst entscheiden möchte, empfiehlt es sich eher, den der eigenen Meinung nach gerechtfertigten Betrag der Minderung unter Vorbehalt (so auch in der Betreffzeile der Überweisung angeben) zu zahlen und ihn sich notfalls nachträglich in einem Gerichtsverfahren zurückzuholen.

Der Schaden wurde ja durch die Wohnung über euch verursacht, ist das der selbe Vermieter oder ein anderer? Euer Vermieter könnte sich sonst nämlich alles, was ihr im in Rechnung stellt/abzieht, von dem Mieter über euch oder dessen Vermieter zurückholen.

Und habt ihr überhaupt schon mal mit eurem Vermieter darüber gesprochen? Ziemlich oft ist da nämlich eine gütliche Einigung durchaus möglich und man spart sich jede Menge Ärger und Zeit. Von einem monatelang anhaltenden Rechtsstreit und eventuell einer fristlosen Kündigung wegen zu viel Minderung ganz abgesehen.

Nachtrag: Der Strom, der für die diversen Geräte nötig ist, den müsst ihr selbstverständlich nicht zahlen! Da müssen Zwischenzähle an die Geräte, der Stromverbrauch muss erfasst werden und den könnt ihr dann, wenn ihr eure Stromrechnung bekommt, entweder vom Vermieter zurückfordern, oder falls ihr den Strom direkt an ihn zahlt, von seiner Rechnung abziehen.

-- Editiert von User am 27. Oktober 2022 08:57

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PeterMuc
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
zu folgendem:

Zitat (von Ino75):
Nachtrag: Der Strom, der für die diversen Geräte nötig ist, den müsst ihr selbstverständlich nicht zahlen! Da müssen Zwischenzähle an die Geräte, der Stromverbrauch muss erfasst werden und den könnt ihr dann, wenn ihr eure Stromrechnung bekommt, entweder vom Vermieter zurückfordern, oder falls ihr den Strom direkt an ihn zahlt, von seiner Rechnung abziehen.

Ist an einen extra Zähler angeschlossen, aber trotzdem Danke für den Hinweis.

Zitat:
Der Schaden wurde ja durch die Wohnung über euch verursacht, ist das der selbe Vermieter oder ein anderer? Euer Vermieter könnte sich sonst nämlich alles, was ihr im in Rechnung stellt/abzieht, von dem Mieter über euch oder dessen Vermieter zurückholen.

Meine Frage bezog sich nicht auf die Zuständigkeit, auch wenn es hier der gleiche Vermieter ist.

Zitat:
Öhm, ist das nicht vielleicht ein bisschen kleinlich? Aber wenn das überhaupt Aufwendungen sind, die man ersetzt bekommen kann, dann würde ich da Pi mal Daumen den gesetzlichen Mindestlohn für angemessen halten. Für den nachweisbaren Arbeitsausfall max. den Stundensatz, den man da verdient. Aber auch das halte ich für fraglich, der Mieter ist immerhin verpflichtet, Termine zur Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und kann deswegen nicht automatisch Verdienstausfall geltend machen.

Ich finde das nicht "kleinlich", wenn ich meine Arbeiten zusammenrechne bin ich locker bei 5-6 h. Machst du das gerne freiwillig, wenn du den Schaden nicht selbst verursacht hast? Klar bin ich dazu verpflichtet, aber mir steht eine Aufwandsentschädigung zu, siehe auch: https://deutsche-schadenshilfe.de/wasserschaden/aufwandsentschaedigung-fuer-mieter-vs-eigentuemer/
Ich gehe anhand verschiedener Urteile von 10 € pro Stunde aus, hinzu kommt der Verdienstausfall, welcher individuell ist.

Zitat:
Und habt ihr überhaupt schon mal mit eurem Vermieter darüber gesprochen? Ziemlich oft ist da nämlich eine gütliche Einigung durchaus möglich und man spart sich jede Menge Ärger und Zeit. Von einem monatelang anhaltenden Rechtsstreit und eventuell einer fristlosen Kündigung wegen zu viel Minderung ganz abgesehen.

Ich bin durchaus an einer gütlichen Einigung interessiert, so wollte ich auch vorgehen, aber eben vorher gerne eine Einschätzung haben, was und wieviel ich mindern kann.





0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3510 Beiträge, 557x hilfreich)

Wieso Mietminderung? Der Schaden entstand durch die Wohnung eine Etage höher. Ergo teilt man diesem Vermieter ihre Unkosten mit, der schickt sie seiner Versicherung und was die bezahlt sehen sie dann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PeterMuc
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von PeterMuc):
aber eben vorher gerne eine Einschätzung haben, was und wieviel ich mindern kann.
Du wirst hier sicher keine %-Zahl erhalten.
Wenn du aber 5-6 Std zum Mindestlohn von 12,- *errechnest*, dann ist das weder zu wenig noch zu viel. Das wäre dann eine Minderung von...ca 70,- mtl. ... dazu den Verdienstausfall (nachgewiesen) von X €.
Zitat (von PeterMuc):
Machst du das gerne freiwillig, wenn du den Schaden nicht selbst verursacht hast?
NÖ. Gerne macht das keiner, aber bisher ein ungewollter Aufwand von 5-6 Std. ist nicht so immens.
Man könnte das Abrücken der Möbel, das Entfernen der Kleidung von der Garderobe und die Reinigungsarbeiten auch Schadensminderungspflicht nennen (Versicherungen ziehen gern diese Karte).
Deine Wohnfläche hat nichts damit zu tun. Die Mietminderung wird an der Beeinträchtigung festgemacht.
Der Bautrockner steht im Flur, dort hältst du dich nicht auf. Die Heizplatten an der Wand machen keinen Lärm und der Ventilator sehr wenig. Und das alles seit gestern.
Zitat (von PeterMuc):
Eigentlich bin ich 3 Tage die Woche im Home Office,
Wo bist du denn, wenn es jetzt nicht geht und du deshalb Verdienstausfall hast?
Zitat (von PeterMuc):
Folgende Einschränkungen habe/hatte ich:
Ich meine, dafür solltest du gar keine Summe ansetzen, weil das durchaus zu einer sehr kleinteiligen/kleingeistigen Diskussion bis hin zum Rechtsstreit und zu einem viel größeren Zeitaufwand für dich führen könnte .

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119540 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von PeterMuc):
Machst du das gerne freiwillig, wenn du den Schaden nicht selbst verursacht hast?

Nö, ich lasse das die machen die dazu verpflichtet sind.
Wenn man das dann nicht macht, sondern freiwillig, kann es durchaus Probleme bekommen da Geld zu erhalten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von PeterMuc):
Ich finde das nicht "kleinlich", wenn ich meine Arbeiten zusammenrechne bin ich locker bei 5-6 h. Machst du das gerne freiwillig, wenn du den Schaden nicht selbst verursacht hast?


Ja, mache ich tatsächlich. Ich denke da nicht nur an meine ach so kostbare Zeit, sondern z.B. auch daran, dass meine Sachen kaputt gehen, wenn ich die nicht vom Wasser weghole. Aber gut, da sind Menschen halt verschieden. Ob und wenn ja in welcher Höhe Du da irgendwas für verlangen kannst, das kläre dann am besten direkt mit dem Vermieter, oder eben mit einem Gericht.

Ich weiß ja nicht, wie lange Du vorhast, da überhaupt in der Wohnung zu bleiben, aber mir wäre ein weiterhin gutes Verhältnis zu meinem Vermieter ein bisschen Einsatz meinerseits schon wert. Dass Du Dich mit sowas höchstwahrscheinlich nicht beliebt machst, ist Dir klar, oder? Dann hoffe ich nämlich sehr, dass Du nie in eine unverschuldete Situation gerätst (wie jetzt Dein Vermieter), in der Du dann vielleicht auch mal Hilfe/Unterstützung vom Vermieter benötigst, die über das hinausgeht, wozu er rechtlich verpflichtet ist. Und pass auf wie ein Schießhund, dass Du ja nichts machst, was irgendwie nicht zu 100% zulässig und korrekt ist, damit Du nicht Abmahnungen und vielleicht die Kündigung bekommst. Also die Hausordnung am besten schon mal auswendig lernen...

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