Hallo,
in einer Mietwohnung kam es zu einem Wasserschaden an zwei Wänden durch einen innenliegenden Rohrschaden.
Der Mieter wurde zur Entfernung der Tapete an den betroffenen Stellen aufgefordert und ist diesem auch nachgekommen.
Die Wände sind mittlerweile auch getrocknet und einer 'Renovierung' der betroffenen Wände steht nichts mehr im Wege.
Mittlerweile hat der Mieter das Mietverhältnis gekündigt und nun meint der Vermieter, dass der Mieter ja die Wand bei der lt. Mietvertrag anstehenden Vollrenovierung gleich mit renovieren könnte.
Muss der Mieter diese beiden Wände ebenfalls tapezieren und streichen? Oder muss der Vermieter hierfür noch Sorge tragen? Immerhin hat die Versicherung dafür bereits gezahlt, da auch die Reparaur des Rohres der Vers. angezeigt worden ist.
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Gruss,
Outbreak
Wasserschaden - Muss der Mieter diese beiden Wände ebenfalls tapezieren und streichen?
3. Dezember 2006
Thema abonnieren
Frage vom 3. Dezember 2006 | 10:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden - Muss der Mieter diese beiden Wände ebenfalls tapezieren und streichen?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2006 | 15:15
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. wenn der vm mir so kommt, würde ich erst einmal meinen mietvertrag ganz genau lesen. insbesondere interessiert, ob die regelungen zur schönheitsreparatur überhaupt gelten (feste fristen sind megaout!).
wenn ich aber doch dazu verpflichtet bin, gilt dies m.e. hinsichtlich der beiden wände nur praktisch - d.h. ich mach es mit, aber der vm sollte die kohle dafür rausrücken.
#2
Antwort vom 21. Dezember 2006 | 22:03
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo,
melde mich nachträglich kurz zu dem Thema: Warum muß der Mieter die Renovierung vornehmen? Es hört sich nach einem Versicherungsfall an und für diesen Schaden kommt doch in der Regel die Gebäudeversicherung auf incl. der Renovierungsmaßnahme?!
Gruß
Chris
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