Wasserschaden - Muss ich den Strom dafür bezahlen?

25. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
eliza666
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden - Muss ich den Strom dafür bezahlen?

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Durch das starke Tauwetter Anfang Januar sind in meiner Dachgeschossmietwohnung drei Stellen mit Wasserschaden durch ein undichtes Dach entstanden.

Der Vermieter hat noch in der selben Woche den Dachdecker und eine Maler zur Schadensbehebung beauftragt. Der Schaden muß aber erst abtrocknen, das dauert einige Zeit. Deshalb habe ich die Miete um 20% gemindert. Jetzt stellt der Vermeiter mir einen Luftentfeuchter zur Verfügung, damit es schneller geht.

Muß ich den Strom dafür bezahlen? Er meint ja, dafür hätte ich ja die Miete gemindert. Stimmt das? oder kann ich für den Stromverbrauch nochmal was abziehen?

Danke für Eure Ratschäge vorab!

Grüße
Eliza

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Der VM ist kein Zauberer: Er hat umgehend auf den Schaden reagiert und reparieren lassen. Wenn die Mietsache nicht spürbar beeinträchtigt ist, dann kann man nicht einfach die Miete mindern. Eine Decke mit Wasserfleck macht die Wohnung nicht unbewohbar.

Mietminderung ist normalerweise dann gerechtfertigt, wenn der VM trotz Aufforderung den Schaden nicht angeht/beseitigt oder die Wohnung nicht mehr nutzbar ist.

Mit deinem VM und seiner schnellen Reaktion solltest du dankbar sein. Zahl deine Miete regulär weiter und der VM soll die Kosten der Trocknung zahlen.

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#2
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Mit deinem VM und seiner schnellen Reaktion solltest du dankbar sein


Wohl eher hat hier der Vermieter seine Pflicht, das Wohnobjekt im ordnungsgemäßen Zustand zu halten nicht erfüllt!

Hätte der VM seine Pflichten war genommen, so hätte der Schaden nicht eintreten müssen. So hat der Vermieter einen ordentlichen Dachschaden!

Chr

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