Hallo,
ich wohne zur Miete und hatte vor einigen Monaten in der laminierten Küche eine kleine Havarie: ca. ein halber Eimer Wasser sind auf den Boden geflossen.
Einiges hatte ich aufgewischt und dachte, die Sache wäre damit erledigt.
Nichts da: Der Boden fing an zu quellen; mittlerweile sind etliche Paneele an den Rändern aufgequollen.
Aktuell warten wir auf einen Handwerker, der sich die Sache ansieht. Hausratversicherung habe ich leider keine.
Mittlerweile habe ich aber meinen Haftpflichtvertrag studiert, wonach Schäden an gemieteten Räumen abgedeckt sind.
Weil mich nämlich der Vermieter dieser Tage auf einen evt. Wasserschaden ansprach und nach meiner Versicherung fragte.
Er scheint also etwas abbekommen zu haben, hat allerdings wohl Monate gedauert. Keine Ahnung, wie groß der Schaden ist (ich denke mal eher gering).
Ich denke mal, dass Schäden beim Vermieter durch meine Haftpflicht gedeckt sind.
Weiter denke ich, dass das Laminat (war beim Einzug vor 11 Jahren schon drin und auch da schon nicht neu) prinzipiell von meiner Haftpflicht übernommen würde, allerdings nur zum Zeitwert, und der wäre angesichts des Alters = 0
Das heißt, ich würde die Schäden eher ausbessern, was man natürlich später sehen würde.
Oder muss mir der Vermieter einen neuen Boden legen, weil der alte nach mindestens 11 Jahren jetzt kaputt ist?
Falls ich keinen neuen bekomme und ausbessere:
Kann mir daraus der Vermieter bei einem Auszug
einen Strick drehen?
Oder ist es nicht eher so, dass das Laminat dann aussehen kann, wie es will, es ist ja der Zeitwert gleich Null?
Streng genommen müsste ich doch dann auch das Laminat einfach rausnehmen können ("Sorry, es ist einfach kaputt gegangen...")
Und was wäre, wenn zum Trockenen des Bodens unter dem Laminat dieses rausgenommen werden müsste?
Wäre das dann durch eine Versicherung gedeckt? Ich meine natürlich, mit mehr als Null Prozent Versicherungsanteil...
Danke und Grüße
idolf
-- Editier von idolf am 29.04.2016 08:39
Wasserschaden: Schäden am Laminat und beim Nachbarn
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Das kommt glaube ich darauf an, was in deinem Mietvertrag steht. Da gibt es eine Klausel die besagt, wie die Wohnung bei einem Auszug hinterlassen werden muss.
Nasti16:
Zitat:Da gibt es eine Klausel die besagt, wie die Wohnung bei einem Auszug hinterlassen werden muss.
DIese Klausel hat mit der Fragestellung nichts zu tun. Beschädigungen sind zu beseitigen, egal was im Vertrag steht.
Zitat:Ich denke mal, dass Schäden beim Vermieter durch meine Haftpflicht gedeckt sind.
Grundsätzlich ja, aber Monate später melden kann zum Leistungsausschluß führen. Sowas muss man gleich melden.
Sie haben den Boden beschädigt und haften dafür, weil auch ein älterer Boden darf nicht beschädigt werden. Es gibt da einen Unterschied zwischen Abnutzung und Beschädigung. All Ihre Fragen hätte die Versicherung für Sie geklärt.....
-- Editiert von altona01 am 29.04.2016 11:33
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Mal dumm gesagt, ist das nicht auch ein Mangel der Mietsache, wenn von einem halben Eimer Wasser gleich der Laminatboden hinüber ist?
Also, das habe ich mich auch gefragt!
Hab gerade nochmals Rücksprache genommen, das Malheur ist meiner besseren Hälfte passiert:
Es war maximal ein dreiviertel Liter, wovon sofort danach auch das meiste wieder aufgewischt wurde.
Ich bin leider handwerklich die absolute Niete, behaupte aber, das dieses Laminat die allermieseste Qualität ist!
Wie kann man so etwas nur in einer Küche verlegen?
-- Editiert von idolf am 29.04.2016 17:59
Zitat:Mal dumm gesagt, ist das nicht auch ein Mangel der Mietsache, wenn von einem halben Eimer Wasser gleich der Laminatboden hinüber ist
Natürlich ist das ein Mangel der Mietsache.
Nur ist hier nicht der Vermieter für den Mangel der Mietsache verantwortlich, sondern der Mieter (Beschädigung der Mietsache).
Zitat:Es war maximal ein dreiviertel Liter, wovon sofort danach auch das meiste wieder aufgewischt wurde.
Sofort ist schon zu spät. Selbst "The Flash" hätte da Probleme ...
@idolf
Ich bin auch der Meinung, dass Laminat bei Kontakt mit Feuchtigkeit nicht gleich aufquellen darf - womöglich schlechtes Material, schlechte Verlegung/nicht versiegelte Schnittkanten.
Aber eine Küche muss auch keine "Schwimmbadqualitäten" haben, d.h. Wasser hat auf dem Fussboden nichts verloren und darf schon gar nicht in den Bodenbelag einsickern.
Es bringt aber rein gar nichts hier weiter über das "schlechte Laminat" zu schimpfen.
Der Mieter hat nunmal die Pflicht, Mängel und Beschädigungen unverzüglich anzuzeigen > [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html]BGB § 536 c
[/link] "wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen". Unterlässt der Mieter dass, so ist er auch für die daraus entstehenden Folgeschäden haftbar ... und die können auch bei einem "kleinen" Wasserschaden beträchtlich sein. Wenn jetzt schon vermutet wird, dass der Vermieter in der Wohnung darunter "etwas abbekommen hat", dann ist es falsch einfach zu schweigen.
Falls der Vermieter (oder dessen Gebäudeversicherung) erst Ursachenforschung betreiben muss, weill er plötzlich einen Wasserfleck an der Decke hat und natürlich irgendwo ein Leck vermuten muss, wenn ihr weiter schweigt, dann entstehen schonmal weitere Kosten (Leckortung). Ihr könnt von Glück reden, wenn die Vermutung dann schnell in die richtige Richtung geht, dass die Feuchtigkeit von oben = von Euch kam - z.B. bevor unten die Decke geöffnet wird und ihr noch mehr zusätzliche Kosten zu vertreten habt.
Und bis zur Ursachenfindung und Schadensbeseitigung gammelt/schimmelt es dann im Verborgenen vor sich hin. Wenn die Decke der darunterliegenden Wohnung etwas abbekommen hat, dann sind nicht nur Laminat sondern auch die Laminat-Unterkonstruktion und die Zwischendecke betroffen. Der eigentliche Laminatschaden ist dann das geringste Problem.
Schweigen wird den Schaden nur vergrößern!
Zitat:Ich bin auch der Meinung, dass Laminat bei Kontakt mit Feuchtigkeit nicht gleich aufquellen darf -
Gängige Pflegehinweise für (Baumarkt) Laminat sprechen imZusammenhang mit der Reinigung von z.B. von "nebelfeucht", nicht von "Sturmflut" mittels 0,5-0,75 Liter Wasser.

Zitat:Es war maximal ein dreiviertel Liter, wovon sofort danach auch das meiste wieder aufgewischt wurde.
Das meiste oder alles? Ist mir im ersten Beitrag schon aufgefallen, dass "Einiges" aufgewischt wurde, aber wohl eben nicht alles? Selbst beim normalen Wischen sollte man bei Laminat nicht nass durchwischen und es dann einfach trocknen lassen. Von daher seh ich hier die Pflicht beim Mieter. Man sollte schon wissen, wie man mit Laminat umgehen muss - egal wie alt. Und Feuchtigkeit darf man nunmal nie einziehen lassen.
Und den Satz versteh ich auch nicht so ganz:
Zitat:Wie kann man so etwas nur in einer Küche verlegen?
Im Bad fänd ich Laminat auch merkwürdig. Aber in der Küche. Nur weil man da kocht, muss man ja nicht damit rechnen, dass dort ständig Wasser verschüttet wird, dass die Mieter dann noch nichtmal komplett aufwischen.
-- Editiert von Yogi1 am 30.04.2016 09:33
Sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt:
Es ist natürlich sofort alles aufgewischt worden, bis auf eben das, was in den Fugen versickert ist
ZitatIch bin auch der Meinung, dass Laminat bei Kontakt mit Feuchtigkeit nicht gleich aufquellen darf - womöglich schlechtes Material, schlechte Verlegung/nicht versiegelte Schnittkanten :
ZitatGängige Pflegehinweise für (Baumarkt) Laminat sprechen imZusammenhang mit der Reinigung von z.B. von "nebelfeucht", nicht von "Sturmflut" mittels 0,5-0,75 Liter Wasser. :
GENAU - deswegen habe ich auch "Feuchtigkeit" geschrieben - feucht ist eben nicht gleich nass. Ich habe nicht bedacht, dass manche möglicherweise den Unterschied immer noch nicht kennen.
Sogar bei einem Fliesenboden kann übrigens Wasser über die Fugen versickern, wenn man nicht schnell genug aufwischt. Das ist völlig normal. Es ist halt nunmal kein normaler, üblicher, vertragsgemäßer Gebrauch, dass Wasser/Flüssigkeit überhaupt auf den Boden gelangt.
@idolf
Ich sehe keine Möglichkeit, wie Du aus der Nummer wieder herauskommst.
Wie schon gesagt, hättest Du das besser gleich gemeldet - jetzt kannst Du nur noch versuchen den Schaden zu begrenzen.
Zitatca. ein halber Eimer Wasser sind auf den Boden geflossen. :
Einiges hatte ich aufgewischt und dachte, die Sache wäre damit erledigt.
Faszinierend, wie sich die Wahrnehmung bzw. die Darstellung ändert. Aus einem halben Eimer wird da maximal ein 3/4l. Das macht aber natürlich einen Unterschied. In der Küche darf das Nudelwasser durchaus mal überkochen und entsprechend muss es ein dort verlegter Boden meiner Meinung nach schon aushalten, wenn da ein bischen Wasser draufkommt und dieses sofort wieder weggewischt wird. Von daher stellt sich mir wie idolf auch die Frage, warum man in der Küche Laminat verlegt.
Ich glaube nur nicht, dass die Frage weiterhilft. Es ist offensichtlich ein Schaden durch das Wasser eingetreten. Sollte das wirklich vor einem Richter landen, so wird er vermutlich automatisch ein Verschulden des Mieters annehmen. Schlicht weil dies üblicherweise auch zutrifft. Nun kann der Mieter natürlich versuchen, einen Gegenbeweis zu führen und einen Gutachter vorschlagen, welcher genau dieses Laminat unter die Lupe nimmt und festzustellen versucht, ob es korrekt verlegt wurde und ob es für eine Küche geeignet ist. Das wird einiges Kosten und der Erfolg ist vorsichtig formuliert nicht gesichert. Von daher kann man meiner Meinung nach nicht wirklich dazu raten.
Sollte der Handwerker übrigens feststellen, dass das Laminat vollständig ausgetauscht werden muss, so müsste man sich nochmal mit einem Abzug alt-für-neu beschäftigen.
Alles richtig. Der Mieter muss aber nur den Zeitwert ersetzen.
Hier mal ein alter Beitrag:
http://www.123recht.net/Restwertermittlung-fuer-Laminatfussboden-__f79070.html
LG
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