Wasserschaden - Vorkasse Mieter?

30. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
bama08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Wasserschaden - Vorkasse Mieter?

Hallo,
ich hatte im Januar diesen Jahres einen Wasserschaden (Wasseruhr hatte ein Leck, das Wasser ist in die Wand geflossen) der aufwändig getrocknet werden musste. Dafür hatte ich 3 Lüfter in der Wohnung stehen und die Fliesen wurden aus dem Bad rausgeschlagen. Der ganze Prozess ging 3 Monate. Für die Lärmbelästigung durch die Lüfter habe ich von der Vermieterin eine KM erlassen bekommen. Als die Lüfter abgebaut wurden, kam dann die Rechnung des Stromanbieters, die Dinger hatten in 3 Monaten 1339 kW gezogen - ein bisschen mehr als 300€. Dieser Betrag wurde durch den Stromanbieter von meinem Konto abgezogen. Ich habe daraufhin die Vermieterin kontaktiert, da ich mein Geld gerne wieder hätte. Der Wasserschaden war nicht meine Schuld, darum sollten die anfallenden Kosten von der Versicherung der Vermieterin übernommen werden. Die Vermieterin vertröstet mich jedoch darauf, dass sie die Stromkosten mit der Nebenkostenabrechnung 2015 verrechnen möchte. Das dauert mir aber etwas zu lange, zumal die Stromkosten mit der Nebenkostenabrechnung nichts zu tun haben.
Hat jemand eine Idee wie ich da vorgehen könnte? Ist die Vermieterin im Recht?

Danke schon mal :)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich wüsste nicht, was das mit der Nebenkostenabrechnung zu tun haben soll.

Ich sehe hier den Anspruch, das Geld direkt erstattet zu bekommen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Den sehe ich auch. Die Vermieterin hat keinen Anspruch darauf, dass du für sie in finanzielle Vorleistung gehst.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Zitat:
Die Vermieterin vertröstet mich jedoch darauf, dass sie die Stromkosten mit der Nebenkostenabrechnung 2015 verrechnen möchte.
Zumal Sie bei einem Leitungswasserschaden die Kosten und dazu gehören auch die Kosten der Trocknung ja von der Gebäudeversicherung (so eine vorhanden!) erstattet bekommt.
Sie dürfte also das Geld haben!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Seltsam erscheint mir, dass der Stromversorger des Mieters exakt den Mehrverbrauch und Mehrbetrag, der durch die Entfeuchtungsgeräte verursacht wurde, kannte und vom Konto seines Vertragspartners (=des Mieters) eingezogen hat. Ggf. wäre hierzu noch etwas mehr zu (er)klären.

Üblicherweise haben professionelle Entfeuchtungsgeräte Betriebsstundenzähler; anhand derer berechnet die Versicherung den Erstattungsbetrag, den sie an ihren Versicherungsnehmer auszahlt und der dann von diesem an den Mieter weiterzuleiten wäre.

Zitat (von bama08):
Hat jemand eine Idee wie ich da vorgehen könnte?

Wenn dem Mieter das zu lange dauert oder der Vermieter die Erstattung unnötig lange hinauszögert, dann könnte der Mieter selbst seine Forderung nachvollziehbar aufstellen, zugleich dem Vermieter die Verechnung seines Erstattungsanspruchs auf die (über)nächste Mietzahlung ankündigen und das dann umsetzen - z.B.:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/aufrechnung.html


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bama08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank euch für die Rückmeldungen, ich werde der Vermieterin ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung zukommen lassen.
@ Lolle: vielleicht kurz zur Erläuterung. Der Einsatz bzw eher das Ende des Einsatzes der Trocknungsgeräte viel leider ganz ungünstig zusammen mit der Halbjahres Abrechnung des Stromanbieters, es wurde quasi der Differenzbetrag zwischen meinen Abschlagszahlungen und dem Stromverbrauch abgebucht. Den genauen Verbrauch habe ich auch schriftlich von der Trocknungsfirma bekommen. Das und die Halbjahresrechnung habe ich der Vermieterin geschickt, sie hat allerdings überhaupt nicht darauf reagiert.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von bama08):
Den genauen Verbrauch habe ich auch schriftlich von der Trocknungsfirma bekommen.

Na, das ist doch ein prima Ansatz zum Selbstausrechnen ;)

Hast Du auch daran gedacht Deinem Stromversorger mitzuteilen, worauf sich der einmalige erhöhte Verbrauch begründet?
(damit nicht Deine zukünftigen Abschlagszahlungen zu hoch angesetzt werden)

Signatur:

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