Wasserschaden / Wasser tropfte durch Decke

19. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Saul
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden / Wasser tropfte durch Decke

Hallo! Auf Grund einer eingefrorenen Abwasserleitung der Therme (Kondenswasser), konnte das Wasser im Syphon nicht mehr ablaufen. Dies hatte zur Folge, dass das Wasser durch die Decke im unteren Stock tropfte. Seitens des Vermieters wurden zwar gleich Schritte eingeleitet, trotzdem möchten wir eine Mietminderung. Vorallem weil wir mit der Sache in der Nutzung der Wohnung eingeschränkt waren. (Lärm durch Bautrockner, etc.) Auch mussten tägliche Verrichtungen wie Eimer leeren, etc. getätigt werden. Was meint ihr dazu? Ist das in Ordnung? Viele Grüße, Saul

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Auch mussten tägliche Verrichtungen wie Eimer leeren, etc. getätigt werden. Was meint ihr dazu? Ist das in Ordnung?

Natürlich ist das i.O.
Hättest Du die Eimer nicht geleert, wären diese übergelaufen.
Was sagt denn der VM zu deinem Ansinnen ?

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#2
 Von 
Saul
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich meine nicht, dass das Eimerleeren in Ordnung ist, sondern ob ich da eine Mietminderung beantragen kann...die nutzung des raumes war ja auch eingeschränkt...

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#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

In diesem Fall ist eine angemessene Mietminderung möglich. Was angemessen ist, richtet sich nach Dauer der Beeinträchtigung (Wieviele Tage?), Art der Beeinträchtigung (In wieweit war die Nutzung eingeschränkt? Welche "Zusatzarbeiten" musste erledigt werden?) und Umfang der Beeinträchtigung (Fläche des nur eingeschränkt nutzbaren Raums im Vergleich zur Größe der Wohnung) und weiteren Umständen des Falles (z.B. Beeinträchtigung im Bad ist nicht so gravierend, wenn es ein weiteres Badezimmer gibt).

Ob sich nach alledem ein Mietminderung lohnt, wenn wegen ein paar € das Verhältnis zum Vermieter belastet wird, ist eine persönliche Entscheidung.


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