Wasserschaden Wohnung über mir. Keller aufgebrochen.

27. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb489127-65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden Wohnung über mir. Keller aufgebrochen.

Hallo. Ich bin Kraftfahrer und unter der Woche nicht zuhause. Gestern kam eine Email von meinem Vermieter, das in der Wohnung über mir im Bad ein Wasserschaden vorliegt und der Eigentümer der Wohnung über mir meinen Keller aufgebrochen hat, um an den Wasserabsperrhahn zu kommen. Ist das rechtens und erlaubt ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Klar, oder hätte er warten sollen, bis Sie am WE zu Hause sind?

Warum haben Sie keinen Notkontakt? Wie sieht Ihre Wohnung aus? Bei einem Wasserschaden in der Wohnung über Ihnen dürfte es möglich sein, dass auch Ihre Wohnung betroffen ist.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von fb489127-65):
Ist das rechtens und erlaubt ?
Natürlich. Was stellst du dir denn vor? Hätte das Wasser einfach weiter laufen sollen bis du wieder nach Hause kommst???
Wenn der Absperrhahn in deinem Bereich liegt, dann hast du dafür zu sorgen, dass jederzeit jemand den Hahn absperren kann. Unterlässt du das darf dann natürlich der Raum aufgebrochen werden um weiteren Schaden zu verhindern.

Signatur:

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#3
 Von 
fb489127-65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, natürlich hätte er nicht warten sollen bis ich nach Hause komme. Aber in dem Haus sind verschiedene Eigentümer. Dieser der den Keller aufgebrochen hat, hat mit meiner Wohnung und Keller (anderer Eigentümer) nichts zu tun. Muss dafür nicht die Polizei anwesend sein ? Was ist, wenn in meinem Keller jetzt was fehlt oder beschädigt wurde ?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38426 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nö, was hat die Polizei damit zu tun? Gar nichts. Wenn was fehlt, dann kannst Du Strafanzeige erstatten, und dann wird ermittelt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119939 Beiträge, 39803x hilfreich)

Zitat (von fb489127-65):
Dieser der den Keller aufgebrochen hat, hat mit meiner Wohnung und Keller (anderer Eigentümer) nichts zu tun.

Irrelevant.

Das nennt sich "Gefahr in Verzug", da dürfte sogar der Briefträger oder irgendeiner von der Straße die Türe eintreten.



Zitat (von fb489127-65):
Muss dafür nicht die Polizei anwesend sein ?

Nein.



Zitat (von fb489127-65):
Was ist, wenn in meinem Keller jetzt was fehlt oder beschädigt wurde ?

Dann spricht man mit den Beteiligten, ob die etwas weggenommen haben.
Falls alle verneinen, erstattet man Anzeige.

Sofern etwas beschädigt wurde, wird ermittelt warum es beschädigt wurde, wer welchen Anteil an Schuld hat, dann wird der Zeitwert ermittelt, dann erfolgt in der Regel die Regulierung (wenn der Schädiger liquide ist).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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