Wasserschaden.....

29. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Cornetta
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 7x hilfreich)
Wasserschaden.....

Während meiner Reha entstand ein Wasserschaden der, wie unsere Vermieter durch den Notfallhausmeister und eine Firma feststellen konnten, nicht unsere Schuld und auch nicht die Schuld des über uns wohnenden Mieters, sondern der Firma ist, die irgendwelche Ventile ausgetauscht hat und es würde wohl so von ganz oben Wasser eintreten.
Ok, das muß ich nicht verstehen, aber was ich weiß ist, das unser Bad sehr nass war und der Notfallhausmeister uns sagte, wir sollten das auch telefonisch beim Vermieter melden, die würden das übernehmen und wir sollten nichts selber machen.
Die Hausverwaltung, die für uns zuständig ist, verspricht mir nun bereits den dritten Tag, der Pilz wächst und wächst und es wird nicht besser, im Gegenteil, aufgrund meiner Allergie habe ich nun auch massive Atembeschwerden, sie hätte bereits eine Meldung an die Firma gegeben, die sich umgehend bei mir melden würde. Nachdem das gestern und vorgestern nicht geschah, habe ich heute nochmal angerufen und es wurde mir versprochen, die Firma würde nochmal angeschrieben und der Fall sehr dringend gemacht, das war heute früh um acht und ich warte den ganzen Tag. Klar werde ich morgen nochmal anrufen, aber was soll ich machen?
Die Hausverwaltung sagt, machen sie bitte nichts selber, wir werden uns darum kümmern, es ist nicht an ihnen etwas zu tun und es tut niemand was, d.h. wir haben einen Schaden, der nicht beseitigt wird, aber auch nicht von uns beseitigt werden darf.
Naja, ganz davon abgesehen wäre das für uns auch finanziell ein Hammer, die Wand müßte ja grundsätzlich als allererstes mal getrocknet werden.
Aber nun bitte an euch, ehe ich hier mutmaße und nicht weiß, was ich tun darf...was sind meine Rechte in einem solchen Fall und was ratet ihr mir?
Lieben Dank!

-----------------
""




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130744 Beiträge, 41578x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>verspricht mir nun bereits den dritten Tag, der Pilz wächst und wächst <hr size=1 noshade>

Was für ein Pilz denn?

Du willst ja nicht ernsthaft behaupten, das bereits 3 Tage nach dem Wasseraustritt der Schimmel wächst?



quote:<hr size=1 noshade>und es tut niemand was, <hr size=1 noshade>

Du hast also die letzten 3 Tage neben dem Schabearbeiter gestanden?



quote:<hr size=1 noshade>die Firma würde nochmal angeschrieben und der Fall sehr dringend gemacht, das war heute früh um acht und ich warte den ganzen Tag. <hr size=1 noshade>

Man sollte auch mal überlegen ob es tatsächlich Firmen gibt, die nur darauf warten des es bei Cornetta feucht wird und dann innerhalb von Stunden mit der Sanierung beginnen.



quote:<hr size=1 noshade>was sind meine Rechte in einem solchen Fall <hr size=1 noshade>

Angemessene Mietminderung solange der Mangel besteht.
Temporär in ein Hotel ziehen (derzeit aber noch auf eigene Kosten)



quote:<hr size=1 noshade>und was ratet ihr mir? <hr size=1 noshade>

Komm mal wieder runter, nimm etwas Baldrian ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 628x hilfreich)

Hallo Cornetta,

ich hab das so verstanden, Du warst in der Reha, der Wasserschaden wurde bei Rückkehr bemerkt. War aber schon einige Wochen (?) alt.

Neben dem Schaden besteht nun, als Folge, Schimmel. Auf jeden Fall braucht Schimmel einige Zeit zur Entstehung.

Zuerst solltest Du mal ein Protokoll machen, wann der Schimmel entdeckt wurde und was Du getan hast (Anruf) und was Dir zugesichert wurde.

Weiter solltest Du den Vermieter (nicht die Hausverwaltung) nochmal schriftlich auffordern, den Schaden umgehend beseitigen zu lassen. Die nicht eingehaltenen Zusagen auflisten. Und eine Mietminderung machen, die in dem Schreiben erläutert werden muss. Die Höhe bemisst sich auch danach, ob das Bad noch benutzbar ist. Wenn ja, dann Minderung max. 10 %. Alle folgenden Mieten, also gleich die für November, solltest Du unter Vorbehalt zahlen und dies auf dem Überweisungstext vermerken.

Grundsätzlich sollte man daran denken, wenn man eine Mietminderung macht und die derzeit bezahlte Miete ist deutlich unter dem Mietspiegel, riskiert man natürlich, dass der Vermieter die Miete bis zum Mietspiegel anhebt.

Private Vermieter, z.B. ich auch, heben die Miete oft 5-6 Jahre nicht an, weil Ihnen den Frieden im Hause lieber ist.

Wenn man den Eindruck hat, man wird eh maximal gemolken, dann mindert man auch.





-----------------
"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cornetta
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Chylla, danke für deine Antwort. Leider antworte ich erst jetzt, da ich länger krank im Bett lag.
Also die Miete ist dem Mietspiegel angepasst, liegt bei knapp 900Euro kalt, auf 57qm.
Allerdings ist es so, das der Vermieter doch recht schnell reagiert hat und nun ein Trockengerät in unser Bad hat stellen lassen.
Der Schimmel wurde beseitigt und in 14 Tagen soll alles trocken sein, dann wird geschliffen und gestrichen.
Der Schaden ist, wie wir vermutet haben, durch einen Ventilumbau einer Belüftungsanlage unseres Hauses entstanden und betrifft nicht nur uns.
Die Firma haftet.
Begonnen hat das Ganze ca. drei bis vier Wochen vor meiner Reha, ich hörte immer ein lautes Tropfen, wie auch andere Mieter und sprach daraufhin mehrfach die Handwerker an, die das allerdings nicht glaubten, selbst als auch andere Mieter dieses Problem ansprachen.
Feuchtigkeit in einem Bad ohne Fenster ist nichts außergewöhnliches, allerdings war der Schimmelschaden dann erst offensichtlich, als ich aus der Reha kam, mit den drei Wochen vorher und drei Wochen Reha waren das insgesamt 6 Wochen.
An diesem Tag wurde der Schaden dann aktenkundig, weil wir ihn ja gemeldet haben und der Hausmeister sofort eine Firma informiert hat.
Danke das Du so nett geantwortet hast, ich habe deshalb versucht, dir kurz zu schildern, wie die Sache geendet hat.
Lieben Dank dir, Cornetta.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.631 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.299 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.