Wasserschaden am Parkett

2. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
go276803-72
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden am Parkett

Hallo!

Wir wohnen im Erdgeschoss einer Mietswohnung. Irgendwo unter unserem Wohnzimmer befindet sich der Fahhradkeller der total unter Wasser steht. Wir haben das selbst nicht bemekrt, weil wir da nie runter gehen. Es soll schon seit Wochen so sein und nie hat uns jemand angesprochen oder aufmerksam gemacht darauf. Vor 2 Wochen hat uns der Hausmeister einen Installateur geschickt der alle Wasserleitungen und Abflüsse erneuert hat, dadurch ist der Schaden aber nicht behoben. Man vermutet jetzt die Heizung, da sich im Wohnzimmer der Parkett aufstellt und aufgequollen ist. Der Laminat der darüber liegt hat auch so einen Schaden.

Der Parkettboden war schon in der Wohnung verlegt, war aber alt, hässlich und zerkratzt. Wir wusstens damals nicht besser und haben Laminat drüber gelegt.

Soo, diese Woche wird der Schaden der Heizungen behoben. Und da wird der Boden Teilweise zerstört. Wer zahlt dafür, das wir am ende wieder einen ordendlichen Boden haben? Meine Versicherung? Die des Installateurs/Firma der die Arbeiten macht, oder der Vermieter?

Oder stell ich mir das alles zu einfach vor und ich bleib selbst auf den Kosten sitzen? Vielleicht hat hier ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Bei einem Leitungswasserschaden ist die Gebäudeversicherung des Vermieters für die Kosten der Wiederherstellung des Fußbodens zuständig.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
und ich bleib selbst auf den Kosten sitzen


Nein bleiben Sie nicht!
Der Vermieter muss das übernehmen. Er muss die Whg nach seinem Umbau so zurückgeben, wie vor der Reparatur. Ob der VM eine Versicheung hat, das ist ein Problem.

Denken Sie unbedingt auch daran, dass Sie während der Reparatur nicht die volle Miete zahlen. Ihnen steht in diesem Moment das Recht auf Minderung der Miete zu!

Christine

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Er muss die Whg nach seinem Umbau so zurückgeben, wie vor der Reparatur.

Und wie muß der TE die Wohnung (eines Tages) zurückgeben ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Und wie muß der TE die Wohnung (eines Tages) zurückgeben ?


Na MortiTorti klein Vermieter, immmer wenn ein Mieter auf die Wahrheit aufmerksam gemacht wird, dann versucht der MortiTorti Vermieter vom Thema abzulenken.

Morti, es geht hier nicht um die Rückgabe der Wohnung an den VM!
Es geht hier darum, dass der VM einen Schaden übernehmen muss! Christinchen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Mit Leitungswasser ist doch bereits alles gesagt.
Eine reine Versicherungssache.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.990 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen