Wasserschaden badewanne

23. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
gott82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden badewanne

Hallo !
Super komme von der Nachtschicht mit rückenschmerzen und lassen mir gereade ein schönes heißes Bad ein , aber kaum liege ich in der Wanne und genieße mein Bad klingelt es !!!
Toll mein Vermieter , "Es tropf von der Decke" !
Na super auf nem Sonntag und dann auch noch nach der Nachtschicht !
Ich wohne im 1`Stock zur Miete und wollte mal fragen ob jetzt irgendwelche kosten auf mich zu kommen ?
Denn mein Vermeiter fragte mich gleich "Welche Firma sollen wir denn beauftragen?"

Hat sich für mich angehört als sollte ich das bezahlen ?

Meine Frage ist jetzt wer muß die Rechung zahlen ???
Da auch von der Dusche der Regler für die Wassertemperatur defekt ist (wasser geht nicht mehr auf Heiß zu stellen) kann das ja gleich in einem Zuge erledigt werden , oder ??

Bitte um schnelle und gute Antworten denn morgen kommt der Monteur !

Gruß ,
Kristian

Ps.

Einen schönen Sonntag wünsche ich noch !


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"Recht soll Recht bleiben !"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Kristian,

solange man die genaue Ursache des Wasserschadens nicht kennt, kann man haftungsrechtliche Fragen nur spekulativ beantworten. Wahrscheinlich wird die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters für den Schaden aufkommen.

Ob die Handwerker auch die Armartur reparieren, ist vom Vermieter abhängig. Er muss letztlich den Auftrag erteilen. Der Vermieter trägt die Kosten, wenn Sie in Ihrem Mietvertrag keine Kleinreparaturklausel (wirksam) vereinbart haben.

MfG Gruwo

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