Wasserschaden beim Nachbarn verursacht

19. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)
Wasserschaden beim Nachbarn verursacht

Hallo zusammen, eine Frage an die Experten hier:

Meine Freundin wohnt in der 2. Etage zur Miete.
Wahrscheinlich war ein Abwasserrohr verstopft, jedenfalls füllte sich Ihre Badewannedurch den Abfluß mit Schmutzwasser, welches nach einigerZeit wieder abfloß.

Die Wanne war danach natürlich ziemlich schmutzig, auch im Abfluß war ziemlicher Syph (Haare u.s.w., ich habs zum Glück gar nicht selbst gesehen).

Jedenfalls reinigte die Tochter die Badewanne, und um den Abfluss zu reinigen, löste sie die mittige Schraube und entfernte die kleine Blechscheibe mit den vielen Löchern.

Das war natürlich ein Fehler, denn dadurch wurde der Abfluß undicht; obwohl die Badewanne nicht benutzt wurde, bekam der untere Nachbar eine feuchte Decke.

Der Nachbar verständigte dann den Vermieter, der wiederum bestellte sofort einen Installateur, der kam dann in die Wohnung und dichtete den Abfluß ab.
Die Tochter gab auch zu, den Abluß zu Reinigungszwecken und aus Unwissenheit auseinandergeschraubt zu haben.

Technisch ist das Problem nach Rücksprache mit einem befreundeten Installateur gelöst:
Das Schmutzwasser, welches sich durch die verstopfte Abwasserleitung in der Badewanne rückstaute, lief nun durch den gelösten Abfluß nicht mehr in die Wanne, sondern in den Hohlraum unter der Wanne und dann durch die Decke weiter nach unten.
Soweit, so schlecht.
Jetzt schickt der Vermieter meiner Freundin die auf ihn ausgestellte Rechnung mit der Bitte um Bezahlung, also nur für den Einsatz in unserer Wohnung, von einer Beseitigung einer Abflußrohrverstopfung ist keine Rede, ferner macht er uns auch für die Wasserschäden beim unteren Nachbarn verantwortlich.

Okay, der Wasserschaden wird wohl durch unsere Haftpflichtversicherung übernommen (wird morgen geklärt), aber was ist mit dem Noteinsatz des Installateurs?
Natürlich hätte man den Abfluß nicht demontieren dürfen, aber es waren eben Frauen....
Andererseits wäre ohne die Verstopfung des Fallrohres der Abfluß niemals demontiert worden!
Man könnte ja sogar folgendermaßen argumentieren:
Aus irgendwelchen Gründen müssen am Abfluß Arbeiten vorgenommen werden, es wird dann natürlich kein Wasser in die Badewanne gelassen, aber durch einen Rückstau des Fallrohres steigt der Pegel des Abwassers bis an den Abfluß, tritt aus und versaut die Nachbarwohnung.

Wo liegt denn hier nun die Verantwortung, bzw. wer muss nun die Rechnung bezahlen?
Danke vorab!
Idolf

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120112 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von idolf):
Natürlich hätte man den Abfluß nicht demontieren dürfen, aber es waren eben Frauen....

Ich würde den Mann auf Zahlung verklagen der den Frauen den Schraubenzieher gegeben hat bzw. den Schraubenzieher ungesichert gegen Benutzung durch Frauen hat liegen lassen ...



Zitat (von idolf):
Aus irgendwelchen Gründen müssen am Abfluß Arbeiten vorgenommen werden, es wird dann natürlich kein Wasser in die Badewanne gelassen, aber durch einen Rückstau des Fallrohres steigt der Pegel des Abwassers bis an den Abfluß, tritt aus und versaut die Nachbarwohnung.

Ja und?

Was hat das mit dem Installateur zu tun?



Zitat (von idolf):
mit der Bitte um Bezahlung

Bitten und Wünsche zu äußern, dass ist ja eher ein Konzept das es z.B. in diversen Vereinigungen zum Zwecke der kultischen Verehrung einer überlegenen Entität gibt und selbst da nicht wirklich erfolgreich praktiziert wird.
Juristisch gesehen sind sie in der Regel irrelevant.



Zitat (von idolf):
von einer Beseitigung einer Abflußrohrverstopfung ist keine Rede,

Was konkret findet sich denn darin?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

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-- Editiert von idolf am 19.05.2022 23:02

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#3
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von idolf):
von einer Beseitigung einer Abflußrohrverstopfung ist keine Rede
Zitat (von Harry van Sell):
Was konkret findet sich denn darin?
Also im wesentlichen zwei Arbeitssunden Lehrling und 2 Arbeitsstunden Monteur.
Was wurde denn konkret so lange gemacht?

Zitat (von idolf):
löste sie die mittige Schraube und entfernte die kleine Blechscheibe mit den vielen Löchern.
Das war natürlich ein Fehler, denn dadurch wurde der Abfluß undicht
Sabotage. Egal ob vorgenommen durch Mann oder Frau, denn Mann und Frau stehen in diesem Land schon sehr lange vor dem Gesetz gleich.
Da hätte von vorn herein der Fachmann bzw. auch die Fachfrau geholt werden müssen wenn man es selbst nicht fachgerecht ausführen kann.

Zitat (von idolf):
ferner macht er uns auch für die Wasserschäden beim unteren Nachbarn verantwortlich.
Verursacherprinzip. Wer einen Schaden verursacht hat die Folgekosten zu tragen. Der zunächst als Bitte vorgebrachten Forderung könnte durchaus mit Erfolg noch Nachdruck verliehen werden.

Zitat (von idolf):
aber es waren eben Frauen....
Welches Weltbild/Menschenbild liegt da zugrunde?!??

-- Editiert von AR377 am 19.05.2022 23:37

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 363x hilfreich)

Grundsätzlich sehe ich hier den Mieter in der Haftung.
Dürfte aber meiner Meinung nach von der Haftpflichtversicherung getragen werden.

Die Frage, die sich mir jetzt aber noch stellt:
Ist das Beseitigen der Verstopfung im Fallrohr ebenfalls Teil dieser Rechnung oder ist die Rechnung ausschließlich das Trockenlegen und "reparieren" des Badewannenabflusses?

Falls letzteres ist alles ok, Haftpflicht melden und gut.
Falls ersteres möchte der Vermieter doch die beiden Schäden klar voneinander abgrenzen.

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