Wasserschaden durch defekes Druckventil- Mieter soll Kosten übernehmen

28. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mario0498
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden durch defekes Druckventil- Mieter soll Kosten übernehmen

Hallo Leute,

ich habe in meiner Wohnung seit ca. 2 Wochen einen Wasserschaden. Als erstes hat sich dieser sich bei den Mieter unter mir bemerkbar gemacht, da das tropfende Wasser hinter bzw. unter meiner Küche gelaufen ist.
Der Vermieter wurde informiert, dieser hat mich informiert und als ich unter die Küche geschaut habe, habe ich zum ersten mal den Schaden selbst gesehen.
Soweit so gut. Ich habe direkt eine Firma beauftragt den Schaden zu beheben, diese haben mir einen Termin zum 19.05 gegeben. Am selben Tag ca. eine Stunde bevor diese Firma bei mir war, war ein Angestellter der Trocknungsfirma vom Vermieter bei mir und hat sich den Schaden ebenfalls angeschaut. Dieser war der Meinung es könnte an den Schlauch zwischen Ventil und Waschbecken liegen, da dort eine Dichtung fehlt. Nachdem er den Schlauch ausgebaut hat, hat er aber gesehen, dass dort doch eine Dichtung vorhanden ist. Er hat aber auch gesagt dass das Eckventil defekt ist.

Ca. eine Stunde später, ist die andere Firma (von mir beauftragt) gekommen und hat das Eckventil getauscht. Da er schonmal hier war und ich sowieso noch einen neuen Schlauch hier liegen hatte, hat er den Schlauch zwischen Waschbecken und Ventil auch getauscht. Auf der Rechnung steht allerdings nur, dass das Eckventil getauscht wurde.
Soweit tropft es jetzt auch nicht mehr.

Heute um 10:00 Uhr war der Vermieter mit jemanden von der Versicherung und jemanden von der Trocknungsfirma hier. Diese haben sich das Ganze angeschaut und sind der Meinung das ich bzw. meine Versicherung das ganze zahlen soll.
Ich habe denen den Sachverhalt genau so geschildert, trotzdem sind die der Meinung das ich bzw. meine Versicherung die Kosten tragen muss.

Als ich diese Wohnung bezogen habe, habe ich nichts selbst eingebaut. Die Küche habe ich so übernommen wie sie jetzt steht.

Jetzt zu meinen Problem. Ich habe keine bestehende Haftpflichtversicherung, was ich jetzt im Moment auch sehr bereue.
Die Kosten für so eine- 4 Wochen anhaltende Trocknungsmaßnahme kann ich selber nicht tragen.

Ist das Ganze wirklich so Rechtens? Muss normalerweise nicht die Versicherung des Vermieters eingreifen?
Und kann ich mich gegen die Entscheidung wehren?

Ich bedanke mich jetzt schonmal an jeden, der mir Infos bzw. Rat geben kann.

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 282x hilfreich)

Zitat (von Mario0498):
Als ich diese Wohnung bezogen habe, habe ich nichts selbst eingebaut. Die Küche habe ich so übernommen wie sie jetzt steht.


Übernommen im Sinne von: Vom Vormieter abgekauft - oder - das wäre in diesem Fall deutlich besser: Mitgemietet?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Im ganzen lange Text konnte ich nichts Klares zu dem finden, worauf es ankommt
Daher bitte mal konkreter

- wo fand der Wasseraustritt nun genau statt? an welchem Teil lag die Schadensursache?
- wem gehört dieses Teil? wer ist Eigentümer dieses schadensverursachenden Teils?

Zitat (von Mario0498):
hinter bzw. unter meiner Küche gelaufen ist.
Wenn die Schadensursache aus deiner Küche kommt, dann bist du in der Haftung.
(ich gehe mal davon aus mit "Küche" meinst du "Küchenmöblierung/Einbauküche" und nicht den Raum Küche.

Zitat (von Mario0498):
Die Küche habe ich so übernommen wie sie jetzt steht.
Übernommen = in dein Eigentum übergegangen? oder ist die Küche etwa Vermietereigentum?

Zitat (von Mario0498):
Jetzt zu meinen Problem. Ich habe keine bestehende Haftpflichtversicherung, was ich jetzt im Moment auch sehr bereue.Die Kosten für so eine- 4 Wochen anhaltende Trocknungsmaßnahme kann ich selber nicht tragen.
Nun hoffentlich änderst du das für die Zukunft, denn "kann ich selber nicht tragen" befreit nunmal nicht von etwa bestehenden Zahlungs-/Haftungspflichten.

Dann noch ein Nebenaspekt:
Zahlst du über die Betriebskosten eine vom Vermieter abgeschlossene Gebäudeversicherung gegen Wasserschäden?
Falls ja, wäre dann zunächst mal diese Versicherung in der Pflicht, die sich dann ggf. mit deiner Versicherung oder mit dir direkt auseinandersetzt. Soweit du den Schaden allerdings nicht mehr als nur leicht fahrlässig verursacht hast (selbst das liegt nach deiner Schilderung jedoch nicht vor), hättest du da keinen Regress zu befürchten.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/gebaeudeversicherung-haftung-des-mieters-fuer-wasserschaden_idesk_PI17574_HI10646580.html

Zitat (von Mario0498):
Ich habe direkt eine Firma beauftragt den Schaden zu beheben,
Und warum hast du die Schadensbehebung nicht dem Vermieter überlassen, so wie das der Gesetzgeber vorgibt?
War das mit dem Vermieter abgesprochen? Kannst du eine solche Absprache nachweisen?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

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