Wasserschaden durch undichte Badewanne - Vermieter renoviert - Kosten?

2. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
blackandwhite+
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden durch undichte Badewanne - Vermieter renoviert - Kosten?

Hallo,
Es ist ein Wasserschaden durch eine undichte Wanne entstanden (Überlaufschutz verrostet, Dichtungen porös, Mischbatterie undicht).
Die Gebäudeversicherung übernimmt den Schaden, auch Mietminderung bis 100% wurde kommuniziert, da die Wohnung teilweise unbewohnbar sein wird, das soll also nicht Teil meiner Frage sein.

Meine Frage:
-Wer zahlt die Stromkosten für die Renovierungsarbeiten, Trocknungszeit usw.?
-Kann eine Mieterhöhung folgen, weil das Bad nun komplett neu renoviert wird?

Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1381x hilfreich)

Zitat (von go496637-81):
-Wer zahlt die Stromkosten für die Renovierungsarbeiten, Trocknungszeit usw.?

Das übernimmt in diesem Fall auch die Gebäudeversicherung, darum sind an den Srom fressende Trocknern auch Zähler angebracht.
Zitat (von go496637-81):
-Kann eine Mieterhöhung folgen, weil das Bad nun komplett neu renoviert wird?

Bei der nächsten Mietrerhöhungsrunde wird der Zustand des Bades sicherlich wertsteigernd eingestuft.

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#2
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Bei der nächsten Mietrerhöhungsrunde wird der Zustand des Bades sicherlich wertsteigernd eingestuft.


Das bedeutet jedoch nicht, dass automatisch durch die Renovierung eine Mieterhöhung folgt. Eine Badsanierung gehört nicht zu den umlagefähigen Modernisierungskosten. D. h. eine Mieterhöhung kann nur im Rahmen einer Mietanpassung (z. B. aufgrund gestiegenem Mietspiegel) erfolgen. Hier kann, je nach Mietspiegel, ein renoviertes Bad die Vergleichsmiete etwas erhöhen, muss aber nicht.

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