Hallo,
Es ist ein Wasserschaden durch eine undichte Wanne entstanden (Überlaufschutz verrostet, Dichtungen porös, Mischbatterie undicht).
Die Gebäudeversicherung übernimmt den Schaden, auch Mietminderung bis 100% wurde kommuniziert, da die Wohnung teilweise unbewohnbar sein wird, das soll also nicht Teil meiner Frage sein.
Meine Frage:
-Wer zahlt die Stromkosten für die Renovierungsarbeiten, Trocknungszeit usw.?
-Kann eine Mieterhöhung folgen, weil das Bad nun komplett neu renoviert wird?
Vielen Dank.
Wasserschaden durch undichte Badewanne - Vermieter renoviert - Kosten?
2. Oktober 2020
Thema abonnieren
Frage vom 2. Oktober 2020 | 14:40
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden durch undichte Badewanne - Vermieter renoviert - Kosten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. Oktober 2020 | 16:08
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1381x hilfreich)
Zitat-Wer zahlt die Stromkosten für die Renovierungsarbeiten, Trocknungszeit usw.? :
Das übernimmt in diesem Fall auch die Gebäudeversicherung, darum sind an den Srom fressende Trocknern auch Zähler angebracht.
Zitat-Kann eine Mieterhöhung folgen, weil das Bad nun komplett neu renoviert wird? :
Bei der nächsten Mietrerhöhungsrunde wird der Zustand des Bades sicherlich wertsteigernd eingestuft.
#2
Antwort vom 2. Oktober 2020 | 16:32
Von
Status: Schüler (174 Beiträge, 37x hilfreich)
ZitatBei der nächsten Mietrerhöhungsrunde wird der Zustand des Bades sicherlich wertsteigernd eingestuft. :
Das bedeutet jedoch nicht, dass automatisch durch die Renovierung eine Mieterhöhung folgt. Eine Badsanierung gehört nicht zu den umlagefähigen Modernisierungskosten. D. h. eine Mieterhöhung kann nur im Rahmen einer Mietanpassung (z. B. aufgrund gestiegenem Mietspiegel) erfolgen. Hier kann, je nach Mietspiegel, ein renoviertes Bad die Vergleichsmiete etwas erhöhen, muss aber nicht.
Und jetzt?
Schon
276.545
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten