Wasserschaden durch unprofessionelle Arbeiter im Wohnung über uns

21. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Skullz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden durch unprofessionelle Arbeiter im Wohnung über uns

Hallo ich möchte folgendes wissen vor halben Jahr haben über uns in der leeren Wohnung Renovierungsarbeiten stattgefunden durch sehr unprofessinelle Arbeiter die auch kaum deutsch sprechen oder verstehen können diese haben Wasserschaden verursacht das wasser lief in vier fünf Ecken an der Decke runter mein Wohnzimmer war betroffen bin sofort nach oben und habe oben gesehen das überall Wasser war und bin dann mit dem dem Arbeiter zu meiner Wohnung habe denen den Schaden gezeigt und mitgeteilt das sie unbedingt das Wasser dämmen und habe sofort die Hausverwaltung benachrichtigt dabei dauerte es lange bis kein Wasser mehr runterlief.Dann konnte ich den Meister telefoisch erreichen dieser hat meine Wohnung besichtigt und jetzt mussten Sie bei uns auch die Wände bearbeiten und anstreichen uns sind dadurch soviel Zeit und Nerven gekostet wir mussten unseren Wohnzimmer zum Teil ausräumen andere Wohngegenstände musster drinbleiben die wir mit eigenen Mitteln gedeckt haben mein Ehemann musste von Arbeit paar Tage deshalb freinehmen.Durch das Anstreichen hanben die Arbeiter die gesamte Wohnung versaut und haben sich darüber noch lustig gemacht als wir ssgten das sie vorsichtig arbeiten sollen nach den Arbeiten haben wir einige Zeit zum saubermachen der Farbe an allen Ecken und Fenster wegmachen müssen den die Arbeiter hsben slles so versaut dagelassen.ich habe dieses über meine Mieterrechtschutzversicherun an einen Anwalt weitergegeben damit er meine Rechte vertrit und von der Hausverwaltung das Geltend macht wofür wir wegen diesen Arbeitern unnötig Zeit und Eigene Arbeit inwestiert haben.Alle Bilder und Tatsachen habe ich vor etwa halbem Jahr diesen Anwalt gegeben der Fall ging bis zum Gerich 1te Instanz was ich nicht verstehen kann sowas eindeutiges sollte bis jetzt durch diesen Anwalt gelöst sein nein es kam noch schlimmer jetzt hat meine Mieterrechtschutzversicherung eine Kündigung geschickt jedoch hatten Sie für diesen Fall Deckung vor der Kündigung gegeben .Mein Anwalt schreibt mir jetzt nach einem halben Jahr vorbei ist wer mein Vermieter ist der Fall lief gegen die Hausverwaltung die auch die Renovierung bei uns zugesagt hat und diese wären nicht zuständig und ich sollte die Anzeige zurücknehmen weil Vermiter nicht die Hausverwatung ist.Damit dieser unfähige Anwalt neue Anzeige machen kann an den richtigen Vermieter soll ich wegen Deckung meinen Rechtschutzversicherung nachfragen was mich wegen diesem Fall geküdigt hat super Anwalt der mich ins kalte Wasser fallen lässt . Wie kann ich hier weiterhandeln ich weiss ehrlich nicht und micht nervt es das meine Rechte so einfach abgeschüttelt werden ich hoffe hierdurch Hilfe.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Skullz):
unprofessinelle Arbeiter die auch kaum deutsch sprechen oder verstehen können


Was hat das mit dem Schaden zu tun? Dein Deutsch ist doch auch nicht viel besser!?

Außerdem erzeugt deine Textwand Augenkrebs.

Zitat (von Skullz):
das wasser lief in vier fünf Ecken an der Decke runter



Und wann hast du den Schaden deinem Vermieter gemeldet?
Zitat (von Skullz):
jetzt mussten Sie bei uns auch die Wände bearbeiten und anstreichen



Und damit war der Eigentümer der Wohnung einverstanden und hat sein o.k. gegeben?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
Skullz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll das hier ich bin hier um eine Unterstützung zu erhalten und keine Kritik mein Deutsch reicht mir um mich anständig zu verständigen.Wenn der Eigentümer kein Okay gegeben hätte hätten die auch nicht renoviert der Meister hatte auf die Rückmeldung wegen der Übernahme der Kosten gewartet. Ich hoffe das jemand mir eine anständige Hilfestellung oder Rat gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Skullz):
Ich hoffe das jemand mir eine anständige Hilfestellung oder Rat gibt
Hilfestellung (wobei auch immer): wenn das nicht mal dein Anwalt schafft, werden irgendwelche Laien im Internet das noch viel weniger können.
Und bei einfach nur so hingerotzten Texten ohne Punkt und Komma wird man nicht mal viele finden die das machen wollen würden.

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#4
 Von 
Skullz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll diese Anspielungen habt ihr alle schlechte Laune soll ich hier noch verzierte Texte erstellen hähhh.Ratschlag in Sachen was man man Gegen einen Anwalt tun kann der erst nach einem halben jahr rausbekommt das er die falsche Stelle mit vor Gericht zieht dieses hätte er von vorn herein klären müssen wofür nehme ich einen Anwalt dann und jetzt soll ich wegen einem neuen Fall für die Deckungszusage sorgen kann man als Anwalt alles erlauben wegen diesem Anwalt hat mich meine Versicherung gekündigt wo ist der Rechtsstaat???Bitte nur anworten wenn dies ernst gemeint ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Ja, so sind sie, die Kommentatoren. Kaum fällt ein TE durch eine unglückliche Formulierung auf, schon wird der TE in eine Schublade gesteckt. Machen dann Grammatik und Orthografie auch etwas Mühe beim Lesen des Beitrages, schon erlischt die Hilfsbereitschaft!

Was schreibt der TE:
1.) Durch Arbeiten in der Wohnung über ihm wurde die von ihm bewohnte Mietwohnung beschädigt.
2.) Die selbe Firma die in der Wohnung über ihm gearbeitet hatte sollte nun auch die Schäden in seiner Mietwohnung beheben.
3.) Die Schadensbeseitigung wurde nicht nur mangelhaft ausgeführt es wurden auch Schäden an Einrichtungsgegenständen des TE's verursacht.
4.) Eine Klage ging ins Leere da die fälschlicher Weise die Hausverwaltung verklagt wurde
5.) zu allen Überfluss hat nach der angewiesenen Klage nun auch noch nicht die Mieterrechtsschutz gekündigt.


Was ist dem TE zuraten?
1.) Hinsichtlich der Schäden an der Wohnung sollte er sich an seinen Vermieter wenden und Schadensbeseitigung verlangen.
2./3.) Hinsichtlich der Schäden an der Einrichtung. Diese Schäden können von Verursacher (der "Malerfirma) eingefordert werden. ggf, könnten diese Schäden auch von Auftraggeber dieser Firma eingefordert werden. Hier sollte eine Fachanwalt eigentlich helfen können.
5.) Klärung mit der Mieterrechtsschutz inwieweit diese für die zur Laufzeit des Vertrages, also die bereits angesprochenen Schäden, trotzdem Rechtsschutz gewähren muss. Die ausgesprochen Kündigung bezieht sich nur auch künftige Schadenfälle.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32147 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Skullz):
mein Deutsch reicht mir um mich anständig zu verständigen.
Dir vielleicht aber sorry aber es reicht nicht damit wir verstehen was du eigentlich noch willst..
Zitat (von Skullz):
ich sollte die Anzeige zurücknehmen weil Vermiter nicht die Hausverwatung ist.
Korrekt denn du warst der Kläger und du hattest den falschen *angeklagt*
Zitat (von Skullz):
das meine Rechte so einfach abgeschüttelt werden
Welche Rechte meinst du jetzt und hier hat niemand schlechte Laune aber kriegt welche, wenn er solche Texte und unverschämte Forderungen liest.
Zitat (von Skullz):
hähhh.Ratschlag in Sachen

Geh doch zu einem neuen Anwalt.

:dau:

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#7
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Anami):
... wenn er solche Texte und unverschämte Forderungen liest.


Ich kann hier keine "unverschämten Forderungen" erkennen. Von welcher Textpassage leitest Du das konkret ab?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Von welcher Textpassage leitest Du das konkret ab?
Das ist ja wohl der Witz des Jahres!
Der gesamte Text besteht aus einer einzigen Passage.
Diesen hingerotzten Wust hab ich gar nicht erst zu Ende gelesen.

Viel Spass beim Weitermachen, dir scheint das deine Hilfsbereitschaft ja nicht verhagelt zu haben.
Da scheinst du allerdings der/die einzige ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Machen dann Grammatik und Orthografie auch etwas Mühe beim Lesen des Beitrages,

Die hingekachelte Textwand ist für mich (und scheinbar auch für andere) schlicht unlesbar.

Wenn man Hilfe will, dann so ein Geschreibsel fabriziert und auch noch pampig wird weil man darauf hinweist - bei so viel mangelndem Respekt wendet man sich dann halt den leserlichen Fällen zu ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32147 Beiträge, 5653x hilfreich)

@pk2019

Zitat (von Skullz):
Was soll diese Anspielungen habt ihr alle schlechte Laune soll ich hier noch verzierte Texte erstellen hähhh.Ratschlag in Sachen was man man Gegen einen Anwalt tun kann der erst nach einem halben jahr rausbekommt das er die falsche Stelle mit vor Gericht zieht dieses hätte er von vorn herein klären müssen wofür nehme ich einen Anwalt dann und jetzt soll ich wegen einem neuen Fall für die Deckungszusage sorgen kann man als Anwalt alles erlauben wegen diesem Anwalt hat mich meine Versicherung gekündigt wo ist der Rechtsstaat???Bitte nur anworten wenn dies ernst gemeint ist.
SO hat hier selten jemand um Hilfe gebeten, zumal man ihm seine unmögliche Tapetenschmiererei im #1 vorwarf.

Es geht nicht um eine unglückliche Formulierung. Es gibt da überhaupt nichts ordentlich formuliertes.
Man könnte eher zurück fragen--- ob das Ding mit ca 50 Wörtern und ohne Punkt und Komma ernst gemeint ist.
:bang:

Der TE will wissen, was er gegen diesen Anwalt tun kann. Du rätst ihm,
Zitat (von pk2019):
Hier sollte ein Fachanwalt eigentlich helfen können.
Genau. Soll er doch zu einem neuen Anwalt gehen...sag ich doch. :rock:

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#11
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Genau. Soll er doch zu einem neuen Anwalt gehen...sag ich doch


Soll er, ja, aber ich habe auch geschrieben das seine Mieterrechtsschutz wahrscheinlich immer noch für den aktuellen Fall einspringen muss und er dies mit seiner Versicherung klären soll.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Soll er doch zu einem neuen Anwalt gehen

Den wird die RSV wohl nicht zahlen müssen. In der Regel zahlen die nur einen Anwalt, nämlich den ersten und nicht die Nachfolger.



Zitat (von pk2019):
er dies mit seiner Versicherung klären soll.

Ja das sollte man in der Tat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Skullz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke pk2019 endlich jemand gefunden man sollte die Hoffnung nicht verlieren.Sollte sich nicht mein Anwalt darum kümmern und von der Versicherung das Okay anfordern?
Mfg

-- Editiert von Skullz am 22.02.2020 17:57

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Skullz):
Sollte sich nicht mein Anwalt darum kümmern und von der Versicherung das Okay anfordern?

Sofern es kein anders lautende vertragliche Vereinbarung gibt, ist das die Aufgabe des Mandanten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Skullz):
Wie kann ich hier weiterhandeln ich weiss ehrlich nicht und micht nervt es das meine Rechte so einfach abgeschüttelt werden
Mit den eigenen Rechten ist das so eine Sache. Für die muss man oft kämpfen, mit ungewissem Ausgang.
Für die Progose bzw. die Einschätzung der Erfolgsaussichten kann ein Anwalt hilfreich sein. Jedoch braucht dieser (wie auch ein Laienforum) möglichst vollständige Informationen. Was zu meinem ersten Fragenkreis führt:

- Was wurde gegen wen gerichtlich geltend gemacht?
- Wie ging die Sache genau aus - und warum?
- Wie konnte es passieren, dass das Verfahren gegen einen
"ungeeigneten" geführt wurde?

Dass RSVs Verträge kündigen, nach dem sie geleistet haben, ist nicht so ungewöhnlich. Sie haben, wie der Versicherungsnehmer auch, das Recht dazu. Einer besonderen Begründung oder gar ein Verschulden eines Beteiligten ist dazu nicht erforderlich.

Zu Deinem konkreten Fall möchte ich sagen, es lief Vieles sehr unglücklich. Und dann kam auch noch Pech dazu. Erst der Wasserschaden, dann die Schadensbeseitigung durch "unprofessionelle" Arbeiter. (warum hat man den Bock hier auch noch zum Gärtner gemacht?) Letzlich hat ein Gerichtsverfahren nicht den gewünschten Ausgang gehabt - und die RSV zieht sich auch zurück.

Bleibt IMO für Dich, mit dem RA zu klären, wie es zu diesem Verlauf kommen konnte und ob er sich gefordert sieht, hier nachzuarbeiten. Die RSV könnte man versuchen zu weiterer Kostenübernahme für diesen evtl. noch nicht abgeschlossenen Versicherungsfall zu bewegen. Ob am Ende ein Gericht dem, was man als sein Recht empfindet, folgt, zeigt der Ausgang der Verhandlung. Auf jeden Fall wären für ein weitere Vorgehen strukturierte Infomationen sicherlich hilfreich.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Skullz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Roland für deinen Beitrag ich weiss das ich dies mit dem Rechtsanwalt und Versicherung klären muss Ergebnis werde ich posten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Skullz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe heute mit meiner Versicherung telefoniert die haben mir mitgeteilt das der Rechtsanwalt sich wegen Deckungszusage melden soll dem habe ich dieses mitgeteilt mal schauen wie es weiter geht und vor allem wie lange es noch dauert???

0x Hilfreiche Antwort

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