Hallo,
ich hätte da einmal ein Frage zu Wasser- bzw. Feuchtigkeitsschäden:
In einer Mietwohnung gibt es aufgrund eines Bau-/Konstruktionsfehlers schon lange ein Problem, dass die Wand neben der Haustür feucht wird, wenn die Wetterlage entsprechend ist. Dies ist nicht zu sehen, aber zu diesen Zeiten riecht es im Flur immer "muffig".
Nun kommt ein kalte Winterzeit mit dem Tief "Daisy" und durch einen weiteren oder vielleicht auch den selben Baufehler laufen und tropfen große Mengen Wasser an der Hauswand herab. (Quelle ist wohl eine zugefrohrene Dachrinne.
Dadurch wird die Lage im Flur schlimmer und es bilden sich richtige Wasserflecken (man bekommt nasse Finger an den Stellen). Diese sind im Türrahmen bis zur halben Höhe extrem ausgebildet.
Der Vermieter wurde sofort über den Schaden informiert und es wurden auch durch den Mieter Fotos gemacht.
Die Tapete ist an dieser Stelle natürlich hin. Nun die eigentliche Frage:
Was muss der Vermieter unternehmen und was muss er zahlen? Wie lange muss der Mieter mit diesem Zustand leben?
Gruß TheWanderer
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Wasserschaden im Flur
12. Januar 2010
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Frage vom 12. Januar 2010 | 20:54
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden im Flur
#1
Antwort vom 13. Januar 2010 | 11:26
Von
Status: Schüler (395 Beiträge, 56x hilfreich)
Schriftlich eine Frist setzen ( ca. 1 Monat ) und eine Mietkürzung ankündigen ( ca. 10% ), nach Ablauf der Frist die Mietkürzung auch durchführen. Die Kosten für die Beseitigung des Schadens zahlt allein der VM.
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"H.-J.Sp."
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